Pressemitteilung des Gesprächskreises der laizistischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zur Debatte um die religiöse Beschneidung von Kleinkindern:
Mit Unverständnis reagiert der Gesprächskreis der laizistischen Sozialdemokrat_innen in Hessen auf die schrillen Töne in der öffentlichen Debatte, mit denen nach dem Kölner Urteil zur rituellen Beschneidung von Jungen offenbar eine ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis dieser religiösen Tradition erzwungen werden solle.
„Davon, dass angesichts des Urteils, wie behauptet worden ist, in Deutschland jüdisches Leben nicht mehr möglich sei, kann keine Rede sein“, erklärt Franziska Böhm, Sprecherin des Kreises. Es gehe bei dem Verbot nicht um die Verhinderung eines religiösen Bekenntnisses und dessen praktische Ausübung, sondern allein um die Durchsetzung des Rechts auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit der Kinder.
„Die Religionsfreiheit, auf die sich die Befürworter_innen der Beschneidung im Kindesalter berufen, gilt auch und insbesondere für die Betroffenen selbst. Die Praxis der rituellen Beschneidung ohne persönliche Einwilligung der Jungen erfüllt nicht nur den Tatbestand einer Körperverletzung, sondern missachtet auch deren Recht auf freie Wahl des religiösen Bekenntnisses: An ihrem Körper wird eine unumkehrbare Operation durchgeführt, die religiös motiviert ist“, ergänzt Böhms Amtskollege Matteo Minden und bezieht sich damit auch auf Artikel 14 der von Deutschland ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention, der Kindern besagte Religionsfreiheit garantiert.
Aus diesem Grund sei die von den Bundestagsfraktionen von Union, FDP, Grünen und SPD eilig angestrebte gesetzliche Regelung der Beschneidung, die den Forderungen der Befürworter_innen entsprechen solle, nichts als ein schnelles Einknicken vor klerikalen Besitzstandswahrern, und einer aufgeklärten Gesellschaft unwürdig, so die hessischen Laizist_innen weiter.
Der Gesprächskreis der laizistischen Sozialdemokrat_innen kritisiert auf das schärfste die Haltung des SPD-Parteivorstandes und appelliert eindringlich an die SPD und ihre Fraktion im Bundestag, die Neutralität des Staates gegenüber den Glaubensgemeinschaften zu wahren und diesen unsäglichen Gesetzesentwurf abzulehnen. Weitaus sinnvoller sei es, würde sich das Bundesverfassungsgericht mit dieser strittigen Frage zu befassen, um juristische Klarheit zu schaffen.