Menschenbild muss sich am Grundgesetz orientieren
Im Entwurf der Leitperspektive „Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt“ steht: „Kernanliegen der Leitperspektive ist es, Respekt sowie die gegenseitige Achtung und Wertschätzung von Verschiedenheit zu fördern. Grundlagen sind die Menschenwürde, das christliche Menschenbild sowie die staatliche Verfassung mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie.“ Diese Formulierung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, das die Bundesrepublik Deutschland zu weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichtet.
Das Leitbild im Bildungsplan kann allein das Menschenbild des Grundgesetzes sein, das von der Unantastbarkeit der Menschenwürde, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, der Gleichheit aller Menschen sowie der Glaubens-, Gewissens- und Meinungsfreiheit geprägt ist. Die Festlegung auf ein „christliches Menschenbild“ überlässt hingegen die inhaltliche Bestimmung dieser Grundsätze den christlichen Kirchen und schließt alle anderen „Menschenbilder“ aus, die in unserer Gesellschaft bestehen, beispielsweise jene der nichtchristlichen Religionen oder atheistischer Weltanschauungen. Die Formulierung „christliches Menschenbild“ lässt Deutungen zu, die bis zu den rigiden und inhumanen Moralvorstellungen extremer christlicher Gruppierungen reichen, die z.B. die Homosexualität verteufeln oder die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Evolutionsforschung aus den Schulen verbannen wollen. Aus diesen Kreisen speist sich auch der Protest gegen die Bildungspläne.
Genauso wenig wie ich will, dass die Scharia in islamisch geprägten Ländern über die Menschen herrscht, so wenig kann ich akzeptieren, dass in unseren Schulen die Moralvorstellungen von christlichen Würdenträgern darüber entscheiden, ob Homosexualität, Scheidungen oder wilde Ehen gesellschaftlich akzeptabel sind oder nicht.
Michael Rux