Safe Abortion Day in NRW: Weg mit §218!

Die größte Landesgruppe des Netzwerks der Säkularen Sozis hat mehrheitlich entschieden, dem Beispiel vieler anderer namhafter Organisationen zu folgen und dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung beizutreten.

Und seit heute, dem internationalen Safe Abortion Day, sind die Säkularen Sozis NRW nun auch offiziell Unterstützer des Aufrufs „Weg mit 218“.

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung wurde im Jahre 2012 gegründet und bildet einen breiten Zusammenschluß aus Beratungsstellen, feministischen, politischen und säkularen Gruppen, Verbänden, Gewerkschaften und Parteien sowie Einzelpersonen.

Seit 2012 organisiert das Bündnis u.a. Proteste gegen den alljährlich stattfindenden, bundesweiten „Marsch für das Leben“, der – von christlichen FundamentalistInnen organisiert – stets im September am Bundeskanzleramt in Berlin seinen Ausgang nimmt.

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Säkulare Sozis in NRW fordern: Kinderrechte stärken – Konfessionsschulen abschaffen

Aus aktuellem Anlaß des Weltkindertages am 20.9. möchte das Netzwerk der säkularen Sozis in NRW seiner alten Forderung nach Abschaffung der öffentlichen Konfessionsschulen erneut Ausdruck verleihen!

Noch immer existiert in NRW die Schulform der voll staatlich finanzierten öffentlichen Konfessionsschulen. Diese Schulform lehnen wir als Säkulare Sozis NRW als segregierend und anachronistisch ab!

In einem Bericht des „Instituts für humanistische Politik“ aus dem Jahre 2019 ist über staatliche Konfessionsschulen in NRW folgendes zu lesen:

In Nordrhein-Westfalen und Teilen von Niedersachsen gibt es staatlich betriebene Schulen, die SchülerInnen und Lehrkräfte nach ihrem Bekenntnis auswählen dürfen. Im Schuljahr 2014/2015 befanden sich unter den insgesamt 2.891 Grundschulen in Nordrhein-Westfalen 876 katholische und 73 evangelische Bekenntnisschulen. Jede dritte staatliche Grundschule wurde also von den Kirchen betrieben. In 75 Städten und Gemeinden gibt es keine Alternative zu diesen staatlich-kirchlichen Bekenntnisschulen. In vielen Regionen sehen sich Eltern gezwungen, ihre Kinder eine katholische oder evangelische Bekenntnisschule besuchen zu lassen, wenn sie
nicht unverhältnismäßig lange Schulwege in Kauf nehmen wollen.“

Bauer, Michael C./Platzek, Arik:
Gläserne Wände. Bericht zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland. S. 39.
September 2019

Die 2009 gegründete Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ fordert seit langem, dass …

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Zwischen Glaubensfreiheit und Dienstgemeinschaft: Das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland

Online-Veranstaltung am 24. August um 19 Uhr

Das kirchliche Arbeitsrecht schafft es in den letzten Jahren immer wieder in den Fokus der Medienberichterstattung. Vom Chefarzt, der wegen seiner Wiederheirat nach seiner Scheidung entlassen wurde, bis zum fehlenden Streikrecht unter dem „dritten Weg“ muten die Vorgaben, denen sich Beschäftigte bei kirchlichen Arbeitgebern ausgesetzt sehen, häufig bemerkenswert und nicht selten rechtspolitisch fragwürdig an.

Welche besonderen Rahmenbedingungen dabei der Staat den Kirchen setzt, wie sich diese vom „normalen“ Arbeitsrecht unterscheiden und wo etwaiger Reformbedarf besteht, wollen wir näher beleuchten. Gemeinsam mit dem Netzwerk der Säkularen Sozis lädt die ASJ Münster/Münsterland deshalb zum Vortrag von Ingrid Matthäus-Maier ein, Juristin und ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages.

Sie ist ausgewiesene Kennerin des kirchlichen Arbeitsrechts, meldet sich regelmäßig mit Beiträ-gen zur Trennung von Staat und Kirche zu Wort und ist Sprecherin der Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“.
Im Anschluss an den Vortrag gibt es Gelegenheit zur Diskussion.

Die Veranstaltung findet am 24.08.2021 um 19 Uhr per Zoom statt. Anmeldung unter: ASJ Münster – die Zugangsdaten kommen dann per E-Mail.

Kritik aus und neuer Flyer für NRW: Zu viele „Kirchenfenster“ in der SPD

Die Bundes-SPD stellt im Vorwahlkampf allzu sehr ihre Kirchenpolitiker ins Schaufenster – obwohl diese nur einen Flügel der Partei repräsentieren und zum Teil damit eine schlechte Presse haben. Damit werden sowohl die säkularen als auch die religiös/weltanschaulich anders orientierten oder indifferenten Wählergruppen vor den Kopf gestoßen. Außerdem ist dieses Vorgehen nicht durch unser Parteiprogramm gedeckt!

Lars Castellucci: Als religionspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion versucht er den Eindruck zu erwecken, das finanzielle Verhältnis Staat-Kirche „neutral“ zu beackern. Realiter betreibt er Kirchenlobbyismus, wie man an seinen Aussagen zum Thema „Staatsleistungen“ deutlich ablesen kann. Das ist legitim; problematisch ist, dass ihm die Fraktion hierbei blind zu folgen scheint

Hubertus Heil: Er zeigt als Arbeitsminister keine Initiative für eine Beendigung des kirchlichen Arbeits(un)rechts (SPD-Parteitagsbeschluss
seit 2013), dafür demonstrative Bibelarbeit auf dem Ökumenischen Kirchentag in Frankfurt im Mai 2021.

Heiko Maas: Seine Privataudienz bei Papst Franziskus im Rahmen seines aktuellen Besuchs in Rom wird seitens des Auswärtigen Amts (AA) gefühlt zur PR-Lobeshymne auf Papst und katholische Kirche genutzt.

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ASJ NRW fordert Selbstbestimmung statt Strafbarkeit von Suizidhilfe

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das 2015 beschlossene Verbot der Suizidhilfe (§ 217 StGB) für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat, liegen inzwischen mehrere Gesetzentwürfe für eine Neuregelung dieses Feldes vor, über die der Bundestag nun berät. Der Arbeitskreis der Sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen (ASJ) in NRW fordert den Arbeitsentwurf von Jens Spahn abzulehnen und stattdessen den Entwurf Karl Lauterbachs zu unterstützen.

Die Säkularen Sozis NRW schließen sich dabei den beiden von der ASJ NRW beschlossenen Stellungnahmen an. Im Mittelpunkt muss die Sicherung der Autonomie jedes Menschen stehen, selbst über sein Leben – und damit auch über dessen Ende – zu bestimmen.

Der Staat darf und soll Regelungen treffen, um einem Unter-Druck-Setzen oder allzu voreiligem Handeln vorzubeugen; er darf dabei aber nicht über das Minimum notwendiger Freiheitseinschränkungen hinausgehen. Insbesondere neue Straftatbestände, wie sie Jens Spahn fordert, sind abzulehnen.

Thorben Kösters (NRW)

Das Kreuz mit dem Landesverfassungsgericht in NRW: Petition gegen Andreas Heusch

Keine Wahl von Prof. Dr. Andreas Heusch zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs NRW!


Liebe Genoss*innen in der SPD-Landtagsfraktion NRW. Die Präsidentin des Landesverfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts, Frau Ricarda Brandts, tritt am 31. Mai in den Ruhestand. Bereits am 28. April – die endgültige Tagesordnung der Sitzung steht noch nicht fest – soll der Landtag auf Antrag der Landesregierung einen Nachfolger als Präsidenten des Landesverfassungsgerichts wählen: dessen Vizepräsidenten und Präsidenten des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Prof. Dr. Andreas Heusch. Damit wäre praktisch auch eine Vorentscheidung für das OVG Münster gefallen.

Herr Prof. Heusch stellt sein religiöses Bekenntnis über die Verfassung. Seit mehr als 10 Jahren ist er für einen gezielten, in der Justiz beispiellosen Affront gegen fundamentale Prinzipien des Grundgesetzes und gegen das Bundesverfassungsgericht verantwortlich. Am Tag der Deutschen
Einheit 2010 ließ er im Haupttreppenhaus des VG Düsseldorf ein Kreuz anbringen. Das war zu Beginn seiner Amtszeit die persönliche Antwort des bekennenden Katholiken gegen den Kruzifixbeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1995, das es als verfassungswidrig ansieht, wenn staatliche Einrichtungen von Amts wegen mit Kreuzen ausgestattet werden. Die Kreuzerhöhung im Verwaltungsgericht war damals auch eine Antwort an den Präsidenten des Landgerichts Düsseldorf, der in seinem Geschäftsbereich kurz zuvor die Kreuze hatte abhängen lassen. So war und ist es seit den siebziger Jahren verfassungstreue Praxis an allen anderen
Verwaltungsgerichten in NRW.

Wir meinen, dass diese Geisteshaltung gegenüber unserer Verfassung für einen Präsidenten des Landesverfassungsgerichts inakzeptabel ist und fordern Euch deshalb auf, die Wahl von Herrn Prof. Dr. Heusch nicht zu unterstützen. Der anhängenden Petition von Dr. Ralf Feldmann aus Bochum schließen wir uns vollinhaltlich an.

Petition: Weltanschauliche Neutralität des Staates schützen
Wer die Verfassung bricht, darf nicht Präsident des
Verfassungsgerichtshofs werden.

Beste solidarische Grüße
Johannes Schwill
Toni Nezi
Dr. Sabrina Seidler
Netzwerk Säkularer Sozis NRW

Weltanschaulich neutrale Justiz in NRW – Gesetz gelungen?

Der Düsseldorfer Landtag hat am 3. März ein Gesetz zur weltanschaulichen Neutralität in der Justiz beschlossen, welches es den Beschäftigten in der Justiz untersagt, religiöse wie weltanschauliche Symbolik bei dienstlichen Tätigkeiten zur Schau zu stellen. Das betrifft sowohl die Kleidung, wie auch Körperschmuck oder symbolische Gegenstände, die entsprechend sichtbar getragen werden. Das sogenannte „Justizneutralitätsgesetz“ wurde mit den Stimmen der CDU, FDP und der AfD gegen die Stimmen der GRÜNEN beschlossen. Die SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag enthielt sich.

Die Säkularen Sozis aus NRW begrüßen das politische Engagement hinsichtlich weltanschaulicher Neutralität des Staates, gerade in sensiblen Bereichen wie dem öffentlichen Dienst, der Justiz oder im Bildungsbereich, sehen aber noch Nachbesserungsbedarf und offene Fragen.

Johannes Schwill, Landessprecher der Säkularen Sozis und HVD-Vorsitzender NRW:

„Die weltanschauliche Neutralität des Staates ist ein hohes Gut und muss sich in seinem Handeln, aber auch in seinem Umgang mit Symbolik zeigen. Wenn Personen im Namen des Volkes, also im Namen des Souveräns, handeln und öffentlich auftreten, dann ist zuzumuten, dass sie ihr persönliches Recht auf äußerliche Bekundung ihrer Religion oder Weltanschauung durch entsprechend konnotierte Bekleidung zurückstellen. Dies müsste auch für Lehrer*innen an öffentlichen Schulen gelten, denn auch sie repräsentieren den Staat.“

Dr. Sabrina Seidler, Sprecherkreis der Säkularen Sozis (NRW):

„Die Entscheidung des Düsseldorfer Landtages ist ein richtiges und wichtiges Votum, das allerdings Fragen aufwirft. Der Gesetzentwurf ist beides: Nicht weitreichend genug auf der einen Seite, aber gleichzeitig auch ein starkes Anzeichen dafür, dass an der ohnehin vom Grundgesetz vorgegebenen weltanschaulichen Neutralität des Staates offenbar ordentlich ‚gerüttelt‘ wird. Der Blick vom Rhein auf die Spree und auf die Auseinandersetzunge um das ‚Berliner Neutralitätsgesetz‘ macht es deutlich.“

Thorben Kösters, Sprecherkreis der Säkularen Sozis (NRW):

„Das Gesetz ist für NRW eine begrüßenswerte Neuerung, die freilich insofern inkonsequent bleibt, als sie nicht auch religiöse Symbole in staatlichen Räumlichkeiten, wie etwa ein Kreuz an den Wänden eines Gerichtssaals, verbietet. Sich nur persönlichen Kleidungsstücken wie etwa dem Kopftuch einer Referendarin zu widmen, kann nicht überzeugen.“

Zeit für Wahrheit und Gerechtigkeit: Der Staat muss handeln

Pressemitteilung -22.02.2021

Säkulare Sozis unterstützen Forderung der Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche

Johannes Schwill (NRW)

„Justiz und Politik in Land und Bund müssen ihrer Verantwortung im Kampf gegen Sexualstraftäter endlich nachkommen und können die Ahndung krimineller Gewalttaten nicht der Täterorganisation überlassen“, erklärte die Bundessprecherin der Säkularen Sozis, Lale Akgün, in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Landesprecher Johannes Schwill.

Dr. Lale Akgün (NRW)

„Täglich erfahren wir neues aus dem Missbrauchsskandal, der die katholische Kirche im Rheinland erschüttert. Die Zahl der Kirchenaustritte ist von den Gerichten in NRW nicht mehr zu bewältigen. Längst zeigt der Skandal auch ein erschreckendes Ausmaß von Staatsversagen beim Umgang mit kriminellen Sexualtätern.“

In ihrer Jahrestagung hatten die Säkularen Sozis am vergangenen Wochenende in einem einstimmig gefassten Beschluss darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaften verpflichtet seien, Hinweisen auf schwerste Straftaten nachzugehen und Beschlagnahmebeschlüsse zu erwirken. Der Staat dürfe dabei auch nicht vor kirchlichen Archiven haltmachen, wenn es Hinweise auf Vertuschung solcher Taten gebe. Dabei stelle sich auch die Frage, wieweit das jahrzehntelange systematische institutionelle Versagen in den Kirchen nicht auch strafrechtlich mindestens als Beihilfe gewertet werden müsse.

Die als „Säkulare Sozis“ zusammengeschlossenen Säkularen in der SPD wollen deshalb zusammen mit den Christen in der SPD Perspektive und Vorschläge der Betroffenen diskutieren und unterstützen auch die Einrichtung einer unabhängigen Wahrheits- und Gerechtigkeitskommission, damit baldmöglichst angemessene Entschädigungsleistungen gezahlt und politische Maßnahmen ergriffen werden.

Norbert Reitz – Mitglied des Sprecherkreises und Pressesprecher der Säkularen Sozis

Herbstversammlung in NRW

Nach dem gelungenen Bundestreffen am 9.11. in Frankfurt laden die Sprecherinnen und Sprecher in NRW herzlich zur Herbstversammlung der Säkularen Sozis NRW ein.

Neben den Berichten stehen die möglichen Themen wie Aktivtitäten für NRW zur Debatte, wie ein Neutralitätsgesetzesentwurf, Integrativer Ethikunterricht und der Stand der Dinge hinsichtlich Ba§ta und den Staatsleistungen auf Landesebene.

Für Getränke und einen kleinen Imbiss ist gesorgt.

Samstag den 30.11.19, von 11 bis 15 Uhr im Kölner Parteihaus, Magnusstraße 18b, 50672 Köln.

Anmeldungen und Infos unter SaekulareSozisNRW(at)gmx.de