„Ist Deutschland ein säkularer Staat??“, lautete das Thema einer gut besuchten Veranstaltung der SPD Velbert am 11.9.18. Das Thema führte bereits im Vorfeld zu Diskussionen: manche Genoss*innen hielten eine Debatte über Säkularität für marginal, weil sie doch für die SPD „abschließend“ im Hamburger Programm beantwortet sei; andere befürchteten Attacken auf Religion und Kirchen.
Der Referent Johannes Schwill aus Bochum musste die Frage mit einem klaren „Jein“ beantworten: in der Weimarer Verfassung sei die Trennung von Staat und Kirche, eine alte SPD-Forderung, nur „hinkend“, also unvollständig vollzogen worden. Auf Druck der katholischen Zentrumspartei habe es weiterhin Kooperationen zwischen Staat und Kirchen, z.B. beim Religionsunterricht, gegeben; Sonderrechte seien teils beibehalten, teils – wie die Staatsleistungen und der Rechtsstatus der Kirchen – unter Vorbehalt gestellt worden. Im GG von 1949 sei dann die Sonderstellung der Kirchen wieder ausgebaut worden: aus dem Recht auf religiöse Selbstverwaltung sei – dank eines sehr kirchenfreundlichen Verfassungsgerichts – ein umfassendes „Selbstbestimmungs-recht“ geworden. Kirchen und Staat hätten – ganz im Gegensatz z.B. zum französischen oder zum US-Modell – ihre Zusammenarbeit ausgebaut, was heute kontrovers bewertet werde: Befürworter sähen ein positives, ja „notwendiges“ Wirken der Kirchen in der Zivilgesellschaft, während Kritiker eine intransparente Verflechtung in der „Kirchenrepublik Deutschland“ bemängelten.
An seine offensichtlichen Grenzen stoße das deutsche Modell bei dem Versuch, „den“ Islam zu integrieren bzw. der wachsenden Zahl von konfessionsfreien Bürger*innen gleiche Rechte zu gewähren. Auf konsequente staatliche Neutralität in Religionsfragen zu pochen und „mehr Säkularität zu wagen“, sei nicht nur eine Frage der weltanschaulichen Gerechtigkeit, sondern auch ein wichtiger Baustein eines linken Kultur-verständnisses.
In der lebhaften Diskussion wunderten sich einige Genoss*innen, dass weder Religionskritik noch „Kirchenbashing“ im Vordergrund standen, sondern die Hauptkritik dem Staat galt, der die Religion für sich im Rechtssystem und in der politischen Praxis (siehe Söder) instrumentalisiert. Andere verstärkten Kritikpunkte wie den Kirchensteuereinzug, die staatliche Vollfinanzierung theologischer Lehrstühle, üppige staatliche Subventionen oder die unklare Haltung des Staates gegenüber dem politischen Islam.