Erneut kommen unsere Bundessprecher*innen in Hannover zusammen, um bei einem offenen Treffen anliegende Themen und Anträge zu beraten.
Aktuell stehen unsere, am Bundestreffen 2019 beschlossene, Beteiligung bei dem „Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen“ (Basta), weitere Schritte hinsichtlich einer integrativen Religionskunde und ein Strategiepapier zur Debatte. Außerdem wollen wir einen Antrag zur Beendigung der Staatsleistungen als Positionspapier für das Bundestreffen beschließen, dessen ersten Entwurf Rolf Schwanitz verfasst hat.
Dank der Aktiven vor Ort, können wir uns diesmal im Parteihaus der SPD treffen.
Treffen der Bundessprecher*innentreffen der Säkularen Sozis
Eine Teilnahme ist für Säkulare Sozis, SPD-Mitglieder und Gäste möglich. Um eine Anmeldung unter kontakt(at)saekulare-sozis wird bis zum 18. März gebeten.
Säkulare Sozis können Anträge und Anliegen dem Sprecherkreis bis zum 8. März schicken.
Auf unserem Bundestreffen im November 2017 haben wir uns mit dem Thema Religionsunterricht (RU) in Deutschland befasst. Wir sprachen uns dafür aus, in Deutschland anstelle des Religionsunterrichts eine integrative Religions- bzw. Weltanschauungskunde als schulisches Pflichtfach zu etablieren. Dieses Anliegen ist auch Teil der Grundsätze unserer säkularen Religions- und Weltanschauungspolitik. Wir möchten, dass ein Wissen wie Können bezüglich Religionen, Weltanschauungen und Ethik integrativ und möglichst neutral vermittelt wird. Ansätze hierfür lieferten auch die Impulse der Religionswissenschaftlerin Prof. Wanda Alberts aus Niedersachsen. Neben konfessionellem Religionsunterricht und Ersatz- oder Alternativfächern, besteht angesichts steigender konfessionsfreier Teile in der Bevölkerung, wie auch aufgrund der religiös-weltanschaulichen Vielfalt, ein dringender Bedarf an Bildungspolitik, die auf ein integratives, gemeinsames Lernen abzielt, das verschiedene kulturelle Formen und Erscheinungen von Religionen und Weltanschauungen berücksichtigt, ohne Gesinnungserleben oder Bekenntnisse vorauszusetzen.
Im Zuge dessen hat der SprecherInnenkreis das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) um eine juristische Einschätzung gebeten, unter welchen rechtlichen bzw. verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eine solche verpflichtende Religions- bzw. Weltanschauungskunde als Schulfach in den Ländern eingeführt werden könnte. Dabei war insbesondere auch die Frage von Interesse, ob ein solches Vorhaben zwingend einer Grundgesetzänderung bedarf, oder ob dies auch in einzelnen Bundesländern realisiert werden kann, indem Landesverfassungen bei Bedarf geändert und in Schulgesetzen die öffentlichen Schulen als bekenntnisfreie Schulen bestimmt werden.
Nach erfolgreicher Vermittlung durch Rolf Schwanitz, liegt das Gutachten des ifw nun vor, dessen Ergebnis Mut macht, sich politisch für einen integrativen Unterricht zu engagieren. Wir veröffentlichen die Stellungnahme des ifw mit Dank an Dr. Jaqueline Neumann und werden die Erkenntnisse in unserer weiteren politischen Arbeit verwenden.