Staatliche Neutralität im Dienst: (K)Ein alter Hut?

Ein Kommentar von Dr. Lale Akgün (NRW)

Der Bundesrat hat am 7. Mai ein Gesetz passieren lassen, das das Erscheinungsbild von Beamten und Beamtinnen regelt. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, möchte man sagen, Beamte und Beamtinnen repräsentieren den Staat und der ist bekanntlich zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität verpflichtet.

Es ist zwar ein alter, ein ganz alter Hut, aber ich möchte hier trotzdem ein paar rechtliche Grundlagen wiederholen. Beamte und Beamtinnen nehmen hochheitliche Aufgaben, die nur der Staat wahrnehmen kann. Dabei geht es um Bereiche wie Justiz, Polizei und Schule. Wir alle müssen bei bestimmten Anliegen diese Instanzen in Anspruch nehmen. Es gibt dazu keine Alternative, weil es keine andere Staatsgewalt geben kann. Das entspricht unserem Demokratieverständnis.

Religionsfreiheit ist nicht grenzenlos. Sie wird immer dann eingeschränkt, wenn andere Grundrechte von Bürgern betroffen sind. Es gibt in unserem Land selbstverständlich das Recht auf Religionsfreiheit, aber eben auch das Recht auf negative Religionsfreiheit. Beamte haben das Recht auf Glaubensfreiheit und Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen verschont zu bleiben.

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Berliner Neutralitätsgesetz diskriminierend? Ein schwerer Rückschlag für die Trennung von Staat und Religion in Deutschland

Gemeinsame Presseerklärung der Berliner HumanisIinnen und Konfessionsfreien in der Berliner SPD sowie der Säkularen Linken

Heute hat das Bundesarbeitsgericht über das Berliner Neutralitätsgesetz geurteilt. Die Richter gaben der Klage einer kopftuchtragenden Muslima wegen Ungleichbehandlung statt und befanden ein pauschales Verbot des Tragens religiöser und weltanschaulicher Symbole und Kleidungsstücke für einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit.

Dazu erklären Bruno Osuch und Hans-Ulrich Bieler (Sprecher HumanistInnen und Konfessionsfreie in der Berliner SPD) sowie Roman Veressov und Markus Wollina (Initiatoren Säkulare Linke, Landesarbeitsgemeinschaft in DIE LINKE Berlin i.Gr.):

„Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist eine herbe Enttäuschung und ein Rückschlag für alle säkular und laizistisch orientierten Kräfte in unserem Land. Wir halten die Entscheidung für einen schweren Fehler und Anlass zur größten Besorgnis um die Zukunft der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates. Eine Reform des Gesetzes ist nun zwar wahrscheinlich unumgänglich. Dabei muss die Berliner Koalition jedoch mit äußerster Umsicht zu Werke gehen. Bei einer vollständigen Aufhebung des Gesetzes, wie es teilweise aus den Reihen der Grünen und LINKEN erwogen wird, wären jedenfalls gravierende Auswirkungen auf die öffentlichen Schulen, Polizei und Justiz zu befürchten. In all diesen Bereichen würden religiöse Konflikte und schlimmstenfalls auch hochproblematische Weltanschauungen in verschiedenen Ausdrucksformen Einzug halten. Wir fordern deshalb die Berliner Koalition auf, den durch das Urteil neu gezogenen rechtlichen Rahmen vollständig auszuschöpfen und das Gesetz im maximal möglichen Umfang aufrechtzuerhalten.“

Bisher schreibt das Berliner Neutralitätsgesetz vor, dass Beschäftigte des Landes in Polizei, Justiz und allgemeinbildenden Schulen im Dienst keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen.

Berlin, 27.08.2020

Pressekontakt:
Bruno Osuch: b.osuch@hvd-bb.de, 0175 4047292
Roman Veressov: roman.veressov@die-linke-lichtenberg.de, 0176 38777437