Ein Kommentar von Dr. Lale Akgün (NRW)
Der Bundesrat hat am 7. Mai ein Gesetz passieren lassen, das das Erscheinungsbild von Beamten und Beamtinnen regelt. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, möchte man sagen, Beamte und Beamtinnen repräsentieren den Staat und der ist bekanntlich zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität verpflichtet.
Es ist zwar ein alter, ein ganz alter Hut, aber ich möchte hier trotzdem ein paar rechtliche Grundlagen wiederholen. Beamte und Beamtinnen nehmen hochheitliche Aufgaben, die nur der Staat wahrnehmen kann. Dabei geht es um Bereiche wie Justiz, Polizei und Schule. Wir alle müssen bei bestimmten Anliegen diese Instanzen in Anspruch nehmen. Es gibt dazu keine Alternative, weil es keine andere Staatsgewalt geben kann. Das entspricht unserem Demokratieverständnis.
Religionsfreiheit ist nicht grenzenlos. Sie wird immer dann eingeschränkt, wenn andere Grundrechte von Bürgern betroffen sind. Es gibt in unserem Land selbstverständlich das Recht auf Religionsfreiheit, aber eben auch das Recht auf negative Religionsfreiheit. Beamte haben das Recht auf Glaubensfreiheit und Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen verschont zu bleiben.
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