Im Vergleich mit dem Süden der Republik mit 13 (z.T. 14) gesetzlichen Feiertagen, halten es die nördlichen Bundesländer mit 9 freien Tagen eher bescheiden. Das soll sich ändern, denn die Nord-Bundesländer wollen einen weiteren gesetzlichen Feiertag beschließen. Von interessierten Kreisen, nicht nur in der SPD, wurde schnell der Reformationstag ins Spiel gebracht. Das Lutherjubiläum (500 Jahre Reformation) und eine nicht von der Hand zu weisende gesamtdeutsche Reformationsgeschichte werden von den Protagonisten angeführt. Jedoch würde dies einen weiteren religiös begründeten Feiertag bedeuten, dessen Reformationsbezug hinsichtlich der historisch umstrittenen Figur Luthers, wie auch des konfessionellen Zuschnitts bedenklich bleibt.
Argumentationen, die sich auf ein historisches Erbe bezüglich der religiösen Begründung von Feiertagen berufen, vergessen oft, dass gesamtgesellschaftliche Interessen im Vordergrund stehen sollten. Diese Gesamtgesellschaft lässt sich nicht mehr auf eine traditionelle Religion zurückführen, zumal auch zwischen christlichen Religionsgemeinschaften verschiedene Schwerpunktsetzungen in Sachen Feiertagen bestehen. Oftmals sind die landeseigenen Feiertagsgesetze politisch-theologische Eigeninterpretationen, die von imaginierten christlichen Bevölkerungsgruppen ausgehen, ohne dezidiert katholische, protestantische, baptistische, mennonitische oder andere Gruppen gezielt zu kennzeichnen. Das ist einerseits vernünftig, denn es sollen so viele Menschen wie möglich angesprochen werden, aber andererseits wird sich auf ein diffuses „Christentum“ berufen, das unbestimmt verbleibt. Ist das der Sinn von allgemeinen, gesetzlichen Feiertagen? „Ein Feiertag für alle: Petition in Niedersachsen, Diskussion in Hamburg“ weiterlesen