In einem Brief an die Bundestagsabgeordneten der SPD haben sich die Säkularen Sozis von dem gemeinsamen Gesetzesentwurf der Oppositionsparteien zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen distanziert. Der von den religionspolitischen Sprechern der Oppositionsfraktionen im Bundestag erarbeitete Entwurf für ein „Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen“ an die Kirchen, ist nach Auffassung der Säkularen Sozialdemokratinnen ungeeignet und falsch.
Die Kirchenlobbyisten nähmen damit zwar Forderungen vergangener Jahre wieder auf, endlich den überfälligen Verfassungsauftrag eines Ablösegesetzes zu erfüllen, wollten den Kirchen jedoch noch zusätzliche Ablöseleistungen gewähren, betonten die Vorsitzenden der „Säkularen Sozis“, Dr. Lale Akgün und Adrian Gillmann. Die Antragsteller schlagen das 18,6fache der jährlichen Ablöseleistung (549 Millionen €) als Ausgleich vor. Es seien wohl auch Überlegungen im Spiel, weiteres Immobilienvermögen an die Kirchen zu übereignen, die schon heute die größten Grundeigentümer in Deutschland sind.
Damit wollten die Kirchenvertreter in den Oppositionsfraktionen wohl die historisch begründeten Pfründe der beiden großen Kirchen retten. Die Säkularen Sozialdemokratinnen sehen die nun seit 100 Jahren bestehende Missachtung des verfassungsrechtlichen Ablösungsauftrages als einen unhaltbaren Zustand an, heißt es in einer Stellungnahme an die SPD-Bundestagsabgeordneten.
Die Ablösung der Staatsleistungen an die beiden Kirchen ist mehr als überfällig und überdies verfassungsrechtlich verpflichtend. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass steuerrechtlich in Anspruch genommene konfessionsfreie Bürgerinnen und Bürger nicht weiter zur Finanzierung von Organisationen in Anspruch genommen werden, denen sie selbst gar nicht angehören.
Besonders ärgerlich ist, wenn staatlich alimentierte Kirchenvertreter, wie jüngst Kurienkardinal Karl L. Müller, mit kruden Verschwörungstheorien Stimmung gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung machen.
Zahlungen von Bund, Ländern und Gemeinden an kirchliche Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten und Kitas, Kultur- und Denkmalschutz sind im Übrigen von dem Grundgesetzauftrag zur Ablösung der überkommenen Staatsleistungen nicht berührt.