Der Düsseldorfer Landtag hat am 3. März ein Gesetz zur weltanschaulichen Neutralität in der Justiz beschlossen, welches es den Beschäftigten in der Justiz untersagt, religiöse wie weltanschauliche Symbolik bei dienstlichen Tätigkeiten zur Schau zu stellen. Das betrifft sowohl die Kleidung, wie auch Körperschmuck oder symbolische Gegenstände, die entsprechend sichtbar getragen werden. Das sogenannte „Justizneutralitätsgesetz“ wurde mit den Stimmen der CDU, FDP und der AfD gegen die Stimmen der GRÜNEN beschlossen. Die SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag enthielt sich.
Die Säkularen Sozis aus NRW begrüßen das politische Engagement hinsichtlich weltanschaulicher Neutralität des Staates, gerade in sensiblen Bereichen wie dem öffentlichen Dienst, der Justiz oder im Bildungsbereich, sehen aber noch Nachbesserungsbedarf und offene Fragen.
Johannes Schwill, Landessprecher der Säkularen Sozis und HVD-Vorsitzender NRW:
„Die weltanschauliche Neutralität des Staates ist ein hohes Gut und muss sich in seinem Handeln, aber auch in seinem Umgang mit Symbolik zeigen. Wenn Personen im Namen des Volkes, also im Namen des Souveräns, handeln und öffentlich auftreten, dann ist zuzumuten, dass sie ihr persönliches Recht auf äußerliche Bekundung ihrer Religion oder Weltanschauung durch entsprechend konnotierte Bekleidung zurückstellen. Dies müsste auch für Lehrer*innen an öffentlichen Schulen gelten, denn auch sie repräsentieren den Staat.“
Dr. Sabrina Seidler, Sprecherkreis der Säkularen Sozis (NRW):
„Die Entscheidung des Düsseldorfer Landtages ist ein richtiges und wichtiges Votum, das allerdings Fragen aufwirft. Der Gesetzentwurf ist beides: Nicht weitreichend genug auf der einen Seite, aber gleichzeitig auch ein starkes Anzeichen dafür, dass an der ohnehin vom Grundgesetz vorgegebenen weltanschaulichen Neutralität des Staates offenbar ordentlich ‚gerüttelt‘ wird. Der Blick vom Rhein auf die Spree und auf die Auseinandersetzunge um das ‚Berliner Neutralitätsgesetz‘ macht es deutlich.“
Thorben Kösters, Sprecherkreis der Säkularen Sozis (NRW):
„Das Gesetz ist für NRW eine begrüßenswerte Neuerung, die freilich insofern inkonsequent bleibt, als sie nicht auch religiöse Symbole in staatlichen Räumlichkeiten, wie etwa ein Kreuz an den Wänden eines Gerichtssaals, verbietet. Sich nur persönlichen Kleidungsstücken wie etwa dem Kopftuch einer Referendarin zu widmen, kann nicht überzeugen.“