Kirchliches Arbeitsrecht – zwischen Glaubensfreiheit und Dienstgemeinschaft – eine Analyse!

Dienstag den 05. September, 18 Uhr – Kooperative und hybride Veranstaltung der Juso-Hochschulgruppe Münster und der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen Münster/Münsterland.

Das kirchliche Arbeitsrecht gehört zu den „Dauerbrennern“ in der rechtspolitischen Diskussion. Ob Wiederheirat, Kirchenaustritt oder der offene Umgang mit der eigenen Homosexualität – immer wieder mussten sich in den vergangenen Jahrzehnten deutsche und europäische Gerichte mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen befassen, die die Kirchen an private Lebensentscheidungen ihrer Beschäftigten knüpften.

Während die Rechtsprechung den Ton gegenüber den Kirchen verschärfte, reformierten auch die Kirchen selbst ihre Regelungen. Gab es in den evangelischen Kirchen schon länger relativ liberale Grundsätze, hat sich im vergangenen Jahr auch die katholische Kirche ein neues Arbeitsrecht gegeben.

Wie ist der aktuelle Stand im kirchlichen Arbeitsrecht? Braucht es überhaupt ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht? Sichert es die Religionsfreiheit all derer, die sich in den Kirchen engagieren – oder verletztes im Gegenteil das Persönlichkeitsrecht derer, die im kirchlichen Dienst arbeiten?

Klar ist: Die Kirchen gehören – nicht zuletzt über ihre Sozialverbände – zu den größten Arbeitgebern in Deutschland, ihre arbeitsrechtlichen Entscheidungen betreffen jeweils Hundertausende.

Mit:

Prof. Dr. Adam Sagan, MJur (Oxon), Universität Bayreuth

Sebastian Koppers, sozialfachlicher Vorstand Caritas Münster

Thomas Meißner, stellvertretender Bezirksgeschäftsführer ver.di Münsterland

Dienstag, den 05.09.2023 – 18 Uhr

Hörsaal JUR 1 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Universitätsstraße 14–16, 48143 Münster

Zugleich Live Per Zoom: Anmeldung unter asj@spd-muenster.de

Ingrid Matthäus Maier über das Urteil des EuGH zum kirchlichen Arbeitsrecht: Jetzt muss die Politik handeln!

Ingrid Matthäus-Maier, unsere Unterstützerin und Sprecherin der Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA), über das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 17. April 2017 zum konfessionellen Arbeitsrecht („Dritter Weg“). Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften dürfen nicht mehr bei allen Arbeitsverhältnissen uneingeschränkte Mitgliedschaft einfordern.

Das jahrelange, kritische Engagement gegen einen kirchlich-religiösen Sonderweg im Arbeitsrecht scheint Früchte zu tragen. Ist das Urteil des EuGH ein überraschender Grund zur Freude, oder zeichnete sich das Ereignis ab?

Wer die Vorgeschichte kennt, für den war das Urteil des EuGH eigentlich nicht überraschend. Ich beschreibe diese Vorgeschichte im Folgenden, um zu zeigen, wie hart der Kirchenlobbyismus bisher jede Änderung bekämpft hat und wie mühselig auch die kleinsten Reformen erkämpft werden müssen:

Am 27. November 2000 wurde  die sog. Antidiskriminierungs-Richtlinie (RL) des Rates der EU zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf erlassen.  Sie verpflichtete die Mitgliedstaaten  zur Bekämpfung von unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung…..Deutschland setzte die RL erst 2006 (!) mit dem sog. AGG (Allgemeines Gleichstellungsgesetz) um.  In § 9 AGG wurde den Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften  u.a.  das Recht zugestanden,“ eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion sei zulässig, wenn eine bestimmte Religion …im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.“ Von all denen, die  seit Jahren das Kirchliche Arbeitsrecht  („Dritter Weg“) bekämpft hatten, wurde diese Regelung als lobbyistisches Meisterstück der Kirchen und nicht vereinbar mit der RL kritisiert. „Ingrid Matthäus Maier über das Urteil des EuGH zum kirchlichen Arbeitsrecht: Jetzt muss die Politik handeln!“ weiterlesen