Ein Kommentar von Dr. Lale Akgün (NRW) zu den allgemeinen Tanzverboten
Kennen Sie „Let´s dance“? Das ist ein Unterhaltungsformat auf RTL, bei dem Paare, jeweils ein –wie-auch- immer-gearteter – Promi und ein Profi gegeneinander tanzen. Jede Woche scheidet ein Paar aus. Wer übrigbleibt, hat gewonnen. Letzen Freitag habe ich mir die Sendung angeschaut. Wirklich unterhaltsam, so dass ich beschloss, am folgenden Freitag wieder einzuschalten. Kaum war mein Entschluss gefasst, sagte der Moderator, dass am nächsten Freitag wie allseits bekannt Karfreitag sei, weswegen die nächste Sendung erst übernächsten Freitag gesendet würde. Karfreitag herrsche in Deutschland Tanzverbot. Ok, dachte ich, da machste nix – das ist Deutschland.
Die Kirchen regieren bis in die Unterhaltungssendungen von RTL hinein. Jedoch fuhr der Moderator mit einer Information fort, die mich irritierte. Er lud mich nämlich ein, mir am Karfreitag ein „Best of“ aller Let´s dance Sendungen anzuschauen. Anscheinend ist Tanzen am Karfreitag verboten, aber es ist nicht verboten, Tanzenden zuzuschauen, wenn die Tanzaufführung in der Vergangenheit liegt und die Sendung eine Aufzeichnung ist.
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