Landestreffen in BaWü am 17. Juni: mit Lothar Binding – „Die Kirchen und das Liebe Geld!“

Am Samstag den 17. Juni um 15 Uhr findet das Landestreffen der Säkularen Sozis im Lotte-Lemke-Saal der AWO-Württemberg in Stuttgart-Feuerbach statt.

Lothar Binding, Heidelberg

Der AK „Säkularität und Humanismus“ auf Bundesebene gibt Rückenwind, dass auch im „Ländle“ mittels ktiver Säkularer und Humanisten ein gleichnamiger AK gegründet werden kann. Ziel des Landestreffens ist es säkulare Fragen, Themen und Aufgaben, auch mit Vertretern säkularer und humanistischer Organisationen, in einen Antrag für eine AK-Gründung miteinfließen zu lassen.

Passend zu diesen Anliegen wird der ehemalige Bundestagsabgeordnete und Finanzpolitiker Lothar Binding, einen Vortrag über Kichenfinanzen halten. Mit Blick auf die anstehenden Ablösungsvorhaben der altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen, ist dies besonders aktuell.

DIE KIRCHEN UND DAS LIEBE GELD
– Der Mythos der wohltätigen Kirchen –
Wer zahlt wirklich? –

„Landestreffen in BaWü am 17. Juni: mit Lothar Binding – „Die Kirchen und das Liebe Geld!““ weiterlesen

Genug gezahlt? Staatsleistungen an die Kirchen einstellen

Susanne Petersen (NRW) im Gespräch mit Johann-Albrecht Haupt, anlässlich der Anhörung im Bundestag zum Gesetzesentwurf der Oppositionsparteien.

Die altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen sollten nach Auffassung von Johann Albrecht Haupt ohne weitere Entschädigungen eingestellt werden. Haupt ist Rechtswissenschaftler und im Beirat der Humanistischen Union in Deutschland. Anlässlich der Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am heutigen Montag, dem 12. April, bedauert er, dass es wohl derzeit nach über 100 Jahren noch immer keine Mehrheit in Bund und Ländern für die Beendigung der Staatsleistungen, möglichst ohne Entschädigung, gebe, obwohl die Verfassung eine Ablösung schon genau so lange vorsehe.

Bezeichnend sei es, dass bei der Anhörung nur Sachverständige mit einer gewissen Kirchennähe geladen seien, betonte Haupt, obwohl es ja eigentlich die Aufgabe der Regierungsparteien und nicht der Opposition sei, nachdem die Deutsche Reichsverfassung und nun auch das Grundgesetz die Ablösung dieser Zahlungen seit 100 Jahren vorschreibe. Besonders befremdlich finde er, dass der religionspolitische Sprecher der SPD, Lars Castellucci, zwar öffentlich erklärt habe, einen solchen Entwurf bereits in der Tasche zu haben, dass er diesen aber bisher weder parteiintern noch öffentlich zur Diskussion gestellt habe. Damit biete die SPD-Fraktion ein trauriges Bild. Auch das Argument, dass man schon deshalb nichts tun könne, weil man in der Koalition keine Vereinbarung über eine gesetzliche Ablösungsregelung getroffen habe sei angesichts des ausdrücklichen Verfassungsbefehls nicht zu akzeptieren.

Allein in diesem Jahr könnten die Kirchen neben den zu erwartenden Staatsleistungen in Höhe von 581 Millionen € über 13 Milliarden € aus Kirchensteuern und daher zusammen mit weiteren Einnahmen aus Vermietungen, Grundbesitz und anderen Unternehmungen insgesamt schätzungsweise 20 Milliarden € einnehmen. Er erinnerte daran, dass sich selbst Papst Benedikt XVI. in seiner Freiburger Rede 2013 für eine Beendigung kirchlicher Privilegien und damit auch der Staatsleistungen ausgesprochen habe, um einer zu großen Verweltlichung der Kirche entgegenzuwirken.

„Ba§ta“-Bündnis statt Basta-Politik: Altrechtliche Staatsleistungen an die Kirchen beenden

Im Jahr 2019 wird die Weimarer Reichsverfassung (WRV) hundert Jahre alt. Was einerseits ein Grund zum Feiern ist, denn gerade die Weimarer Religionspolitik erzielte säkulare Erfolge, wie die Abschaffung der Staatskirche wie auch die Gleichsetzung religiöser und weltanschaulicher Orientierungen (Artikel 138 WRV). Andererseits blieb ein verfassungsrechtlich bestimmeter Auftrag bis heute ungelöst: Die Beendigung der Staatsleistungen der Länder an die Kirchen.

Hundert Jahre nach Weimar und siebzig Jahren nach unserem Grundgesetz, hat sich, in Bezug auf diesen verfassungspolitischen Missstand, wenig getan. Immer noch bleiben die politischen Parteien untätig, obwohl eine multireligiöse und säkulare Gesellschaft sich schon längst von einer Dominanz kirchlich organisierter Religion wie Weltanschauung verabschiedet hat. Deshalb hat sich schon 2018 ein breites Bündnis aus gesellschaftlichen und parteilichen Gruppen formiert, dem sich auch die Säkularen Sozis angeschlossen haben:

Ba§sta – Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen.

Wir Säkularen Sozis fordern schon seit Langem, dass die altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen beendet werden, die 2018 eine  Rekordsumme von 538 Millionen Euro ausmachten. Juristisch berufen sich die Kirchen dabei auf Enteignungen, die auf die politische Neugestaltung Deutschlands im Jahre 1803, den durch Napoleon durchgesetzten Reichsdeputationshauptschluss, erfolgten. Zahlreiche kirchliche Besitztümer gingen in die Obhut der jeweiligen fürstlichen Landesherren über, die sich wiederum verpflichteten die Finanzierung der religiösen Dienstleistungen und Strukturen zu gewährleisten. „„Ba§ta“-Bündnis statt Basta-Politik: Altrechtliche Staatsleistungen an die Kirchen beenden“ weiterlesen

Endlich handeln: 70 Jahre Grundgesetz – 100 Jahre missachtetes Ablösungsgebot

Musterantrag des bundesweiten Netzwerkes säkularer Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten       

Als Entwurf vorgelegt von Rolf Schwanitz und vom Bundessprecher*innenkreis im Februar beschlossen.

Vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet. Das ist ein Anlass für Dankbarkeit und Freude. Das Grundgesetz hat sich seitdem zu einer stabilen und verlässlichen Grundlage für die Demokratie in Deutschland entwickelt. Die Garantie der Freiheit und der Würde des Menschen sowie der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sind der Kern des Grundgesetzes. Es war und ist damit die freiheitlichste und die erfolgreichste Verfassung in der deutschen Geschichte. Das Grundgesetz war bis heute auch Sehnsuchts- und Orientierungspunkt über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus. Vor fast drei Jahrzehnten konnten die Deutschen dann nach der erfolgreichen Friedlichen Revolution in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Das Grundgesetz gilt seit dieser Zeit für das gesamte Deutsche Volk.

Vor 100 Jahren, am 11. August 1919, wurde die Weimarer Reichsverfassung verkündet. Aus ihr wurden 1949 die Bestimmungen zu Religion sowie zu Religions- und Weltanschaungsgemeinschaften (Artikel 136 bis 139 sowie Artikel 141 WRV) als Bestandteil in das Grundgesetz übernommen. Sie besitzen damit Verfassungsrang. „Endlich handeln: 70 Jahre Grundgesetz – 100 Jahre missachtetes Ablösungsgebot“ weiterlesen