Staatliche Neutralität im Dienst: (K)Ein alter Hut?

Ein Kommentar von Dr. Lale Akgün (NRW)

Der Bundesrat hat am 7. Mai ein Gesetz passieren lassen, das das Erscheinungsbild von Beamten und Beamtinnen regelt. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, möchte man sagen, Beamte und Beamtinnen repräsentieren den Staat und der ist bekanntlich zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität verpflichtet.

Es ist zwar ein alter, ein ganz alter Hut, aber ich möchte hier trotzdem ein paar rechtliche Grundlagen wiederholen. Beamte und Beamtinnen nehmen hochheitliche Aufgaben, die nur der Staat wahrnehmen kann. Dabei geht es um Bereiche wie Justiz, Polizei und Schule. Wir alle müssen bei bestimmten Anliegen diese Instanzen in Anspruch nehmen. Es gibt dazu keine Alternative, weil es keine andere Staatsgewalt geben kann. Das entspricht unserem Demokratieverständnis.

Religionsfreiheit ist nicht grenzenlos. Sie wird immer dann eingeschränkt, wenn andere Grundrechte von Bürgern betroffen sind. Es gibt in unserem Land selbstverständlich das Recht auf Religionsfreiheit, aber eben auch das Recht auf negative Religionsfreiheit. Beamte haben das Recht auf Glaubensfreiheit und Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen verschont zu bleiben.

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Nachlese: Lale Akgün beim Säkularen Forum in Hamburg

Einen spannenden Abend bot am 13. Februar unsere Vorsitzende Lale Akgün zirka 50 Zuhörer- und schauer*innen auf Einladung des Säkularen Forums Hamburg e.V. im Kulturzentrum Barmbek°Basch. Was als eine Lesung aus ihrem Buch „Platz da – Hier kommen die aufgeklärten Muslime“ angekündigt war, entpuppte sich als eine ausgesprochen ernsthaft-kurzweilige Revue über die muslimische Szene in unserem Lande. Schon der Auftritt einer solch lebendigen mit Charme und Witz und Sachverstand ausgestatteten Muslima möchte manche irritieren, die vielleicht allzu wohlfeilen Stereotypen anhängen. Anhand ihres reichen beruflichen Erfahrungsschatzes als promovierte Psychologin und Therapeutin, sowie den Erlebnissen aus zwei Legislaturperioden als Kölner Abgeordnete für die SPD im Bundestag, wusste sie politisch und persönlich die muslimischen Realitäten in unserem Lande darzustellen. „Nachlese: Lale Akgün beim Säkularen Forum in Hamburg“ weiterlesen

Platz da! Hier kommen die aufgeklärten Muslime – Säkularer Islam auf Tour!

Für unsere Bundesprecherin Lale Akgün ist klar, dass islamische Religion und Aufklärung auch zusammenkommen können, und zwar durch engagierte Muslim*innen, die sich als liberal, aufgeklärt und säkular verstehen. Religion hat in einem säkularen Staat schließlich ihren Platz, wenn sie die weltanschauliche Vielfalt nicht beeinträchtigen möchte und nicht das öffentliche Leben regeln will.

Säkulare Sozialdemokrat*innen können politisch zu einem besseren Islamverständnis beitragen, wenn sie Säkularisierungsprozesse von Muslim*innen entsprechend zur Kenntnis nehmen, oder sogar, wie Lale Akgün, diese mitprägen.

Einer abstrakten Begrifflichkeit wie „Religion“ kann man sich nur annähern, wenn man sich ihren Definitionen sowie Deutungen bewusst wird. Diese Bilder von „dem Islam“ könnten vor allem auch von denen bestimmt werden, die ihre Religion entsprechend freiheitlich wie auch selbstbestimmt leben möchten. Schließlich gibt es sie, die „aufgeklärten Muslime“, die Gleichberechtigung, Demokratie und die Trennung von Staat und Moschee sowie Religion und Politik als Teil ihres durchaus auch religiösen Selbstverständnisses betrachten. „Platz da! Hier kommen die aufgeklärten Muslime – Säkularer Islam auf Tour!“ weiterlesen

IV. Deutsche Islamkonferenz: Keine Kompromisse erwarten, sondern den säkularen Islam gestalten!

Ein Kommentar unserer Sprecherin Lale Akgün zur 4. Deutschen Islamkonferenz (DIK).

Die Deutsche Islamkonferenz in Berlin hat in neuer Zusammensetzung stattgefunden. Neben den „traditionellen“ Teilnehmer wie die Vertreter der Islamverbände, waren auch der liberale islamische Bund, aber auch kritische Einzelpersonen eingeladen. Kurzfristiges Ziel der „neuen“ Islamkonferenz: der Dialog unter den Muslimen. Langfristiges Ziel: Ein Dachverband aller deutschen Muslime, ich als Säkulare würde lieber aller „muslimischen Deutschen“ sagen. Als säkulare Person war ich nicht allein. Wir Säkularen, die zur Islamkonferenz eingeladen waren, hatten uns im Vorfeld der Konferenz zur „Initiative säkularer Islam“ zusammengeschlossen.

Das war ein ganz wichtiges Momentum. Auch wenn wir Unterzeichner nicht immer einer Meinung sind, diese historische Chance, in Deutschland einen säkularen Islam zu manifestieren, haben wir uns nicht entgehen lassen.

Warum ist das eine historische Chance gewesen?

Erstens kann man liberalen Islam nicht mit säkularem Islam gleichsetzen und zweitens gibt es in der islamischen Welt keine Säkularität, wenn man mal von der Türkei und Bosnien absieht. Aber auch da werden die Stimmen, die einen Scharia-Staat wollen, immer lauter.

Die Initiative „säkularer Islam“ hat – das kann man mit recht behaupten – der ganzen Veranstaltung ihren Stempel aufgedrückt. Warum? Weil es für die Orthodoxen eine Revolution bedeutet. „IV. Deutsche Islamkonferenz: Keine Kompromisse erwarten, sondern den säkularen Islam gestalten!“ weiterlesen

Kleines Islampapier: Positionen für einen säkularen Islam

Auf dem Bundestreffen in Köln wurde das von den Sprecherinnen Lale Akgün, Klaus Gebauer und Adrian Gillmann erstellte „kleine Islampapier“ zur  Überarbeitung an den Sprecherinnenkreis überwiesen. Dieser hat das folgende Arbeitspapier nun komplettiert und einstimmig beschlossen. Wir Säkularen Sozis wollen auf dieser Grundlage mit säkularen  Musliminnen wie Muslimen ins Gespräch kommen und begrüßen Aktivitäten wie die der „Initiative Säkularer Islam“. 

Vorbemerkungen

Die Aktuelle Debatte, ob „der“ „Islam“ zu „Deutschland“ „gehört“, halten wir Säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für ungenügend, denn nach Jahren öffentlicher Debatten fehlen immer noch wichtige Impulse für die Weiterentwicklung unseres freiheitlich-pluralistischen Gesellschaftsprojekts.

Dem Satz „Der Islam gehört zu Deutschland“ kann von uns nur bejaht werden, wenn mit dem Wort „Islam“ der in unserer Gesellschaft gelebte Islam und mit „Deutschland“ die gegenwärtige gesellschaftliche Dynamik in Deutschland gemeint sind. Alle Feststellungen sind, wie die Sache selbst, dem kommenden historischen Wandel unterworfen, denn „die Zukunft ist offen“ (Hamburger Programm).

Eine Integrations-Politik, die sich mehr über kurzfristige Lobbyinteressen von Kirchen, und Islamverbänden Gedanken macht, als darüber, wie eine multireligiöse Gesellschaft zu gestalten ist, lehnen wir ab. Es darf hinsichtlich der Religiosität und der Weltanschauung der Bürgerinnen und Bürger des Grundgesetzes keine politische Klasseneinteilung geben (Artikel 3 GG in Verbindung mit Artikel 4 GG). Deshalb müssen die öffentlich-rechtlichen Privilegien der Kirchen – als traditionell organisierte Religiosität in Deutschland – abgebaut werden, und deshalb muss der Forderung der islamischen Verbände nach Privilegien widersprochen werden. Zugleich müssen – auch dadurch – den Basiskräften aller religiösen und weltanschaulichen Orientierungen gleiche Chancen gegeben werden, gesellschaftlich zu wirken (positive Freiheit der Religionen und Weltanschauungen nach Art. 4 GG).

Die Zugehörigkeit oder Identitätsvermutung über das Medium Religion wird insofern zum Politikum, als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Migrations- oder Abstammungsgeschichte aus islamischen Ländern vereinfacht als bekennend religiös bezeichnet werden und darüber hinaus einer konstruierten muslimischen Community zugerechnet werden. Es wird für Deutschland von vier Millionen Muslimen gesprochen, ohne dass diese Zahl organisationssoziologisch belegt oder gar statistisch eindeutig als individuelle Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion faktenfest erhoben ist. Pauschal werden alle so dem Islam zugeordneten Menschen einer christlich geprägten Mehrheit gegenübergestellt. Kulturelle, ethnische, religiöse und auch soziale Unterschiede werden weder auf der Seite der „Minderheit“ noch auf der Seite der „Mehrheit“ berücksichtigt. Aktuelle – und auch schon ältere – Forschungen aus den Islam- und Religionswissenschaften sowie – und vor allem – aus den Sozialwissenschaften, die auch für Deutschland eine Wahrnehmung islamischer Vielfalt nahelegen, werden nur am Rande wahrgenommen. Zugleich werden die großen politischen Debatten überwiegend mit den Vertretern der konservativen Islamverbände geführt. „Kleines Islampapier: Positionen für einen säkularen Islam“ weiterlesen

Islamverbände und Religionsunterricht: Was bedeutet das Urteil des OVG Münster vom 9. November?

Eine Analyse von Dr. Lale Akgün

Am 9. November 2017 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden:

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. und der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e.V. haben in Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch auf allgemeine Einführung islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. Aktenzeichen: 19 A 997/02 (I. Instanz: VG Düsseldorf 1 K 10519/98)

Vordergründig erstrebten die beiden Verbände die Einführung eines islamischen Bekenntnisunterrichtes für muslimische Kinder anstelle des jetzigen Beiratsmodells, bei dem die Hälfte der Mitglieder des Beirates von den islamischen Verbänden gestellt werden und die andere Hälfte vom Schulministerium berufen wird. Sie wollten einen Bekenntnisunterricht, der dem Grundgesetzartikel 7.3 entspricht. Es ging um den Satz „Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.“

Um dieses Recht in Anspruch zu nehmen, müssten die islamischen Verbände, in diesem Fall der Zentralrat der Muslime und der Islamrat, als Religionsgemeinschaften anerkannt werden. Die Erfüllung dieses seit Jahren gehegten Wunsches hat ihnen das OVG Münster nun versagt. Die Verbände sind keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes, daher können sie diesbezüglich etwa den Kirchen nicht gleichgestellt werden. Das Urteil ist also für die klagenden Islamverbände eine Ohrfeige. Und es hat ihnen nicht genutzt, dass sie sich immer wieder selbst als „Religionsgemeinschaft“ bezeichnet haben und dies auch weiterhin tun.

Nach meiner Einschätzung ist es ein gutes und richtiges Urteil. Es verhindert, dass die zum Teil theologisch sehr konservativen – bzw. fundamentalistischen – Verbände die Definitionshoheit über den Islam erhalten, der in deutschen Schulen gelehrt und in der Gesellschaft verbreitet wird. „Islamverbände und Religionsunterricht: Was bedeutet das Urteil des OVG Münster vom 9. November?“ weiterlesen