Islamverbände und Religionsunterricht: Was bedeutet das Urteil des OVG Münster vom 9. November?

Eine Analyse von Dr. Lale Akgün

Am 9. November 2017 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden:

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. und der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e.V. haben in Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch auf allgemeine Einführung islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. Aktenzeichen: 19 A 997/02 (I. Instanz: VG Düsseldorf 1 K 10519/98)

Vordergründig erstrebten die beiden Verbände die Einführung eines islamischen Bekenntnisunterrichtes für muslimische Kinder anstelle des jetzigen Beiratsmodells, bei dem die Hälfte der Mitglieder des Beirates von den islamischen Verbänden gestellt werden und die andere Hälfte vom Schulministerium berufen wird. Sie wollten einen Bekenntnisunterricht, der dem Grundgesetzartikel 7.3 entspricht. Es ging um den Satz „Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.“

Um dieses Recht in Anspruch zu nehmen, müssten die islamischen Verbände, in diesem Fall der Zentralrat der Muslime und der Islamrat, als Religionsgemeinschaften anerkannt werden. Die Erfüllung dieses seit Jahren gehegten Wunsches hat ihnen das OVG Münster nun versagt. Die Verbände sind keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes, daher können sie diesbezüglich etwa den Kirchen nicht gleichgestellt werden. Das Urteil ist also für die klagenden Islamverbände eine Ohrfeige. Und es hat ihnen nicht genutzt, dass sie sich immer wieder selbst als „Religionsgemeinschaft“ bezeichnet haben und dies auch weiterhin tun.

Nach meiner Einschätzung ist es ein gutes und richtiges Urteil. Es verhindert, dass die zum Teil theologisch sehr konservativen – bzw. fundamentalistischen – Verbände die Definitionshoheit über den Islam erhalten, der in deutschen Schulen gelehrt und in der Gesellschaft verbreitet wird. „Islamverbände und Religionsunterricht: Was bedeutet das Urteil des OVG Münster vom 9. November?“ weiterlesen

Der Religionslobbyist vor dem Bundestag – frei nach Erasmus von Rotterdam

Einleitung: Der papst- und kirchenkritische Theologe wie Humanist, Erasmus von Rotterdam (1466/69-1536), verfasste neben dem „Lob der Torheit“(1511) und anderen Werken, auch eine Satire auf den Papst Julius II: Papst Julius vor der Himmelstür. Dieser galt als besonders weltlicher und kriegerischer Papst, welcher den Bau des Petersdoms initiierte und zahlreiche Kriege gegen Frankreich, Venedig und andere Stadtstaaten führte. Erasmus Desiderius aka Erasmus von Rotterdam nahm antike satirische Dialoge zum Vorbild und ließ den politisch umtriebigen und von eigenen Interessen geleiteten Papst vor der Himmelstür ausharren, denn Petrus öffnete diesem gierigen Machtpolitiker nicht die Pforten. Vorstellungen einer reinen, idealisierten christlichen Religion wie des Papsttums, treffen auf eine Kirche, die politische Organisation wie Herrschaft ins Zentrum ihres Handelns rückt. In der neuen Ausgabe von Werner von Koppenfels (2011) wird nicht nur die Urheberschaft gemäß der internationalen Forschung betont, sondern ebenso die scharfsinnige Religions- und Herrschaftskritik hervorgehoben.

In der folgenden Satire dient Papst Julius als Vorlage für einen eher modernen Typus von naivem Religionslobbyisten, welcher vergeblich Einlass in den Bundestag oder eben ein Parlament einfordert, weil er vorgibt, die Interessen von Religion zu vertreten. Dabei geht es dieser Art von Religionspolitik weniger um Religionsfreiheit, Gleichberechtigung und einen neutralen Staat, sondern politischen Lobbyismus und eigene Vorteile. Säkulare Religions- und Weltanschauungspolitik sieht anders aus, und wird durch eine engagierte Pförtnerin zur Sprache gebracht sowie durch einen kommentierenden Zeitgeist unterstützt.

 

Religionslobbyist: Warum schwingen denn die Türen hier nicht auf? Ist die Elektronik kaputt?

Zeitgeist: Schau doch lieber mal nach, ob du den richtigen Lobbyausweis dabeihast. Allein mit Geld oder guten Worten kommst du hier nicht weiter. Wie wäre es mit guten Argumenten, statt Scheinheiligkeit?

Religionslobbyist: Mir wird es zu bunt! Es rührt sich nichts! Macht die Pförtnerin gerade Pause? Ist wohl in der Gewerkschaft, wie? Jedenfalls kann ich mir für die Wartezeit vor dem hohen Haus nichts kaufen und die, die ich meine zu vertreten, auch nicht.

Zeitgeist: Wie er immer alle Welt in seinen Interessen misst! „Der Religionslobbyist vor dem Bundestag – frei nach Erasmus von Rotterdam“ weiterlesen