Zwischen Glaubensfreiheit und Dienstgemeinschaft: Das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland

Online-Veranstaltung am 24. August um 19 Uhr

Das kirchliche Arbeitsrecht schafft es in den letzten Jahren immer wieder in den Fokus der Medienberichterstattung. Vom Chefarzt, der wegen seiner Wiederheirat nach seiner Scheidung entlassen wurde, bis zum fehlenden Streikrecht unter dem „dritten Weg“ muten die Vorgaben, denen sich Beschäftigte bei kirchlichen Arbeitgebern ausgesetzt sehen, häufig bemerkenswert und nicht selten rechtspolitisch fragwürdig an.

Welche besonderen Rahmenbedingungen dabei der Staat den Kirchen setzt, wie sich diese vom „normalen“ Arbeitsrecht unterscheiden und wo etwaiger Reformbedarf besteht, wollen wir näher beleuchten. Gemeinsam mit dem Netzwerk der Säkularen Sozis lädt die ASJ Münster/Münsterland deshalb zum Vortrag von Ingrid Matthäus-Maier ein, Juristin und ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages.

Sie ist ausgewiesene Kennerin des kirchlichen Arbeitsrechts, meldet sich regelmäßig mit Beiträ-gen zur Trennung von Staat und Kirche zu Wort und ist Sprecherin der Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“.
Im Anschluss an den Vortrag gibt es Gelegenheit zur Diskussion.

Die Veranstaltung findet am 24.08.2021 um 19 Uhr per Zoom statt. Anmeldung unter: ASJ Münster – die Zugangsdaten kommen dann per E-Mail.

Zum Stand der Sterbehilfe – Veranstaltung mit Ingrid Matthäus-Maier am 28. April

Die AsJ und die AG 60 der SPD in NRW haben im Oktober 2020 eine Online Konferenz zur gesetzlichen Sterbehilfe oder genauer gesagt, dem Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung durchgeführt. Das vom Bundestag beschlossene Verbot der Sterbehilfe mit Strafandrohung, wurde vom Bundesverfassungsgericht jedoch für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Außerhalb der juristischen Debatte über den augenblicklichen
rechtlichen Stand der Sterbehilfe, bleiben viele ethische und Verständnis-Fragen offen. Aus diesem Grund wurde die Juristin und ehemalige Verwaltungsrichterin Ingrid Matthäus-Maier eingeladen, um über den aktuellen Stand in Sachen Sterbehilfe aufzuklären.

Die Referentin war Politikerin und erste Frau an der Spitze einer deutschen Großbank. Sie war 22 Jahre Mitglied des Deutschen Bundestages und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. Sie ist Gründungsmitglied und Unterstützerin des Netzwerkes der Säkularen Sozis.

Mittwoch, 28. April 2021 um 18.00 Uhr
Zugangslink zur Veranstaltung

Eine Veranstaltung von AG 60plus, AG SelbstAktiv , der ASG der SPD Düsseldorf und dem Netzwerk der Säkularen Sozis NRW

Meeting mit Mützenich – Säkulare Sozis in NRW

Auf Defizite bei der Verfassungstreue haben die Vertreter der Säkularen Sozis, Ingrid Matthäus-Maier und Norbert Reitz, den Fraktionsvorsitzenden der SPD im Bundestag, Rolf Mützenich, aufmerksam gemacht. Bei einem Frühstück in Hennef überreichten sie ihm das Buch „säkular.sozial.demokratisch“, das die Schwerpunktthemen säkularer Politik aufzeigt.

Seine Fraktion nehme Sorgen um die Durchsetzung des Grundgesetzes immer ernst, betonte Mützenich, eine Neuauflage des kürzlich vom Verfassungsgericht für nichtig erklärten Strafgesetzes zur Sterbehilfe stehe derzeit nicht auf der Agenda.

„Wir leben in einem säkularen Staat, in dem das Grundgesetz für alle Bürger und Institutionen verbindlich ist. Der Einsatz für gleiche Rechte, Pflichten und Chancen ist ein Wesensmerkmal der SPD seit ihrer Gründung. In diesem Kampf stehen wir solidarisch zusammen. “

Sterbehilfe menschenwürdig regeln

Pressemitteilung-29.07.2020

Die Menschenwürde muss auch beim Sterben und darüber hinaus gewahrt bleiben,“erklärte Ingrid Matthäus-Maier(SPD). Sie begrüßte ausdrücklich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das kürzlich den § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig erklärt hatte. „Besonders enttäuscht sei sie,“ sagte die Juristin, die selbst 22 Jahre dem Deutschen Bundestag angehört hatte, „dass auch einige in meiner eigenen Partei diese Bevormundung von Menschen am Lebensende zugelassen hatten“.

In einer öffentlichen Online-Veranstaltung schilderte Matthäus-Maier ausführlich, wie es zu der Einführung eines neuen Paragraphen ins Strafgesetzbuch gekommen war, obwohl Verfassungsrechtler, Hilfsorganisationen und auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages auf den Verstoß dieser Regelung gegen die Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes aufmerksam gemacht hatten. Nach dieser Niederlage, die die Initiatoren dieser Strafrechtsregelung höchstrichterlich erhalten haben, sei es unverständlich, dass Gesundheitsminister Spahn jetzt ausschließlich Befürworter der verfassungswidrigen Hilfeverweigerung um Stellungnahmen zu einem neuen Gesetzentwurf gebeten habe und keinen Vertreter der erfolgreichen Kläger.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar, steht an erster Stelle in unserem Grundgesetz. Sie darf nicht zur Disposition verschiedenerWeltanschauungen gestellt werden“, betonte Matthäus-Maier. Aufgabe der Politik sei es jetzt, Regelungen zu schaffen, die eine angemessene Hilfe für Schwerstkranke und Sterbende sichert.„Wir müssen sehr genau darauf achten, dass die Autoren des verbotenen § 217 StGB nicht erneut versuchen,mit einer strikten Neuformulierung die Entscheidungsfreiheit von Sterbewilligen einzuengen und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Gebote unserer Verfassung zu unterlaufen. Die ersten Schritte dahin sind schon zu erkennen.“

Norbert Reitz – Mitglied des Sprecherkreises und Pressesprecher der Säkularen Sozis

Sterbehilfe – welche Hilfe ist erlaubt?

Am 6.11.2015 hat der Bundestag die bis dahin seit Jahrzehnten straflose Sterbehilfe in Deutschland mit der Schaffung eines § 217 im Strafgesetzbuch kriminalisiert und das gegen die Auffassung der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, trotz Widerstand vor allem von säkularen Verbänden und Warnungen renommierter Strafrechtsprofessoren, die Regelung sei verfassungswidrig.

Diese erhoben Verfassungsbeschwerden und erhielten am 26.2.2020 Recht:
Das Bundesverfassungsgericht erklärte den § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig. Er verstoße gegen Art.1 und 2 des Grundgesetzes. Damit ist der rechtliche Zustand aus der Zeit vor dem 6.11.2015 wieder hergestellt, also keine Strafbarkeit der Sterbehilfe. Da das Gericht zwar die Strafbarkeit der Sterbehilfe ablehnt, wohl aber eine Regulierung der Sterbehilfe dem Gesetzgeber erlaubt, hat Gesundheitsminister Spahn aufgefordert, Vorschläge dafür zu machen. Da er in seinem Brief fast nur die Befürworter der verbotenen Regelung anschreibt, nicht aber die – vor allem – säkularen Verbände, die das Verfassungsgerichtsurteil durch ihre Beschwerden herbeigeführt haben, steht zu befürchten, dass mit einer neuen Regelung die Straffreiheit unterlaufen werden soll.

In einer öffentlichen Online-Veranstaltung schildert Frau Matthäus-Maier das Zustandekommen der Vorschrift, den Meinungsstreit, und macht Vorschläge, wie es weitergeht und wie sich Bürgerinnen und Bürger gegen eine restriktive Regulierung der Sterbehilfe wehren können.

Um Anmeldung für dieses Onlineprogramm wird gebeten: presse(at)saekulare-sozis.de

Bundestreffen 2018: Kölner Erfolge!

Lale Akgün eröffnete als lokale Mitorganisatorin das Bundestreffen und begrüsste die zahlreichen Anwesenden aus dem gesamten Bundesgebiet. Dank dem Engagement der Aktiven vor Ort und der Kölner SPD, fand die bundesweite Zusammenkunft zum ersten Mal in einem SPD-Parteihaus statt.

Lale Akgün eröffnet die kölsche Runde_(c)_Gerhard_Lein

Jochen Ott, MdL, der Vorsitzend des UB Köln, begrüsste als Gastgeber herzlich und inhaltlich. Säkulare in der SPD seien in Köln immer willkommen, weil der rheinische Katholizismus ein besonders weites Herz habe. Er wünschte uns einen fruchtbaren Verlauf und Erfolg, bei unseren Bemühungen, das Säkulare im vielfältigen Erscheinungsbild der SPD deutlich machen zu können.

Der Kölner SPD-Vorsitzende Jochen Ott begrüsst die Aktiven_(c)_Gerhard_Lein

Bevor der Reigen der Gäste begann, wurden die Unterstützerinnen und Unterstützer namentlich genannt, zu denen auch MdBs wie der Hamburger Metin Hakverdi, Swen Schulz aus Berlin und die Leipzigerin Daniela Kolbe zählen.

Als  ersten Gast stellte unser Bundessprecher Adrian Gillmann sodann Benoît Gaillard aus Lausanne vor, der für die schweizerischen säkularen Sozialdemokraten das Wort erhielt. Benoît  berichtete vom Dissens in der schweizerischen SP über die Frage, welchen rechtlichen Status islamische Gemeinschaften in der Schweiz haben sollen.

Benoit Gaillard, SP Lausanne_(c)_Gerhard_Lein

Gemeinsam mit seiner Basler Genossin Stephanie Siegrist hatten er und andere die Gruppe integra Universell in der SP gegründet, um für eine säkulare Religionspolitik zu kämpfen. Er möchte die Kontakte zu den Säkularen in der SPD ausbauen und strebt eine west-europäische Konferenz von Säkularen in Lausanne an.

Anschließend wurde Burkhard Weppner willkommen geheißen, der als Koordinierungsteam-Sprecher des  Säkularen Netzwerkes NRW die Arbeit dieses seit Anfang 2016 bestehenden Netzwerkes vorstellte. Es ist als offenes Forum organisiert, an dem neben Aktiven vieler säkularer Organisationen auch Vertreter von Landtags-Parteien beteiligt sind. Derzeit arbeitet das SNW in 5 Arbeitsgruppen zusammen:

Burkhard Wepner, Säkulares Netzwerk NRW_(c)_Gerhard_Lein

I. Säkulare Forderungen /Wahlprüfsteine / Selbstverständnis; II, Bildungspolitik; III. Landesverfassung; IV. Satzung / Struktur; V. Menschenrechte, Demokratie, Integration in die säkulare Gesellschaft.

Im Anschluss daran, stellten sich die Sprecherinnen kurz vor. Länderberichte aus Sachsen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin waren verschickt worden und liegen, wie alle Tagungsdokumente, in einer von Klaus Gebauer erstellten Kongressmappe vor. „Bundestreffen 2018: Kölner Erfolge!“ weiterlesen

Bundestreffen am 27. Oktober 2018: Die Eulen kommen nach Köln!

Das Bundestreffen der Säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten findet dieses Jahr am 27. Oktober 2017  in Köln statt.

In den letzten Monaten haben unsere „Eulen“ mächtig Rückenwind erfahren, denn es meldeten sich nicht nur Abgeordnete und Unterstützerinnen, die unseren Wunsch nach innerparteilicher Anerkennung teilen, sondern es wurde auch eine Gruppe in Berlin neu gegründet und wir dürfen vermehrt in offiziellen Parteihäusern logieren. So auch in Köln, weshalb den Aktiven vor Ort unser Dank gilt!

Wir widmen uns in diesem Jahr dem Schwerpunkt des religiös-kirchlichen Arbeitsrechtes und einem „Arbeitsrecht für alle“. Hierzu wird unsere Unterstützerin und langjährige Gerdia-Aktivistin (Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz) Ingrid Matthäus-Meier einen Impulsvortrag halten.

Neben Gästen aus unserem Unterstützerkreis sowie dem Säkularen Netzwerk NRW, erwarten wir Diana Siebert von den Säkularen Grünen und Aktive der Schülerinnenvertretung des Gymnasiums Borken. Mit allen wollen wir über moderne Religions- und Weltanschauungspolitik sprechen. „Bundestreffen am 27. Oktober 2018: Die Eulen kommen nach Köln!“ weiterlesen