Hamburg bleibt auch online ein säkulares Pflaster

Online-Treffen der Hamburger Säkularen Sozis am 29. März

In Hamburg hat sich das Netzwerk säkularer Sozialdemokrat*innen 2016 neu formiert (übrigens im Kloster-Gymnasium, das Kurt-Schumacher-Haus wollte uns damals nicht reinlassen, dafür begrüßte uns der stellv. Landesvorsitzende der SPD ausdrücklich als Säkularer). Wir treffen uns alle zwei Monate (letzter Montag im ungeraden Monat, 19:30) entweder auf ZOOM oder – jetzt ganz selbstverständlich – im SPD-Haus.

In Hamburg verzichtet die SPD ausdrücklich auf den AKC und andere Bekenntnis-Arbeitskreise. Dafür wurde vor 4 Jahren ein Arbeitskreis Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften eingerichtet, in dem wir Säkulare selbstverständlich vertreten sind, aber nicht die Mehrheit haben. Mehrheiten haben wir nur in der Stadtgesellschaft, denn in unserem Stadtstaat sind die Angehörigen von Religionsgemeinschaften klar in der Minderheit. Aber die beiden großen Kirchen sind nach wie vor sehr präsent. Wir haben also zu tun, den Säkularen Gehör und und Einfluss zu verschaffen und ihnen im politischen Handeln der Stadt immer mehr Gewicht zu geben.

Das nächste Treffen findet am Montag, den 29. März um 19:30 Uhr statt. Einladungen mit Zoom-links über Ulla Wolfram oder Gerhard Lein .

Hansestadt Hamburg: Online-Treffen der Säkularen Sozis

Am Montag, 27. Juli, 19:00 Uhr (Einwahl ab 18:45) treffen sich die Säkularen Sozis online, um sich auch im Corona-Sommer zu beratschlagen.

Unter anderem wird der rot-grüne Koalitionsvertrag besprochen, in dem auf 3 Seiten Position zu den Religionsgemeinschaften der Stadt bezogen wird, dies mit einem Angebot eines erneuten Kirchentages in Hamburg (mit gewaltigen Kosten für den Landeshaushalt). Pikant dabei: Im vorletzten bzw. letzten Jahr hatte sich die Bürgerschafts-Fraktion der SPD geweigert, dem Beschluss des Landesparteitages zu  folgen und den in Hamburg stattfindenden Deutschen Humanistentag 2019 zu unterstützen. 

Auch das einstimmige Verfassungsgerichtsurteil zum § 217 StGB (Verbot gewerbsmäßiger Suizidassistenz), wird beraten. Das Urteil lautete: Der §217 StGB ist nichtig. Zu dem Thema hatte der Bundessprecherkreis am 16.7. einen ZOOM-Vortrag mit Ingrid-Matthäus-Maier veranstaltet.

Alle Interessierten in der Hansestadt sind eingeladen teilzunehmen.

Anmeldung und Kontakt: gerhard.lein (at)saekulare-sozis.de