Eulen-Erfolg: AK „Säkularität und Humanismus“ in der SPD eingesetzt.

In seiner Klausurtagung am Wochenende ist der SPD-Parteivorstand nunmehr der Forderung des Bundesparteitages gefolgt und hat einen Arbeitskreis Säkularität und Humanismus eingesetzt. Diese erfreuliche Nachricht erhielten wir heute von Generalsekretär Kevin Kühnert.

Das bundesweite Netzwerk der  Säkularen in der SPD begrüßt diese Entscheidung des Parteivorstands, nun auch den konfessionsfreien Parteimitgliedern eine organisatorische Basis zu geben. Er trägt damit auch der Tatsache Rechnung, dass nur noch etwa die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland einer christlichen Kirche angehört. Wir säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen gemeinsam mit anderen dazu beitragen, den neuen AK zu unterstützen und durch ihn säkulare und weltanschaulich neutrale Positionen in der Partei zu stärken.

Eine der ersten und vordringlichen inhaltlichen Aufgaben des neuen AK wird es sein dazu beizutragen, eine grundgesetzkonforme Regelung der Suizidhilfe auf den Weg zu bringen, die das Selbstbestimmungsrecht jedes Menschen auch am Lebensende sicherstellt. Ferner setzen wir uns für die von der Ampelkoalition vereinbarte und überfällige Beendigung der Staatsleistungen an die Kirchen ein, die schon von der Weimarer Verfassung verpflichtend vorgeschrieben und ins Grundgesetz übernommen worden war. Zusätzlich zu Kirchensteuern und weiteren Zuschüssen für Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Seniorenheime und sonstigen sozialen Einrichten in kirchlicher Trägerschaft bekommen die beiden großen Kirchen inzwischen jedes Jahr eine halbe Milliarde Euro aus Mitteln der Bundesländer – außer Hamburg und Bremen –,  über die sie keinerlei Rechenschaft ablegen müssen. Hier wollen wir die Position derer stärken, die nach über hundert Jahren der Meinung sind „Jetzt ist genug gezahlt“.

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Sterbehilfe – welche Hilfe ist erlaubt?

Am 6.11.2015 hat der Bundestag die bis dahin seit Jahrzehnten straflose Sterbehilfe in Deutschland mit der Schaffung eines § 217 im Strafgesetzbuch kriminalisiert und das gegen die Auffassung der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, trotz Widerstand vor allem von säkularen Verbänden und Warnungen renommierter Strafrechtsprofessoren, die Regelung sei verfassungswidrig.

Diese erhoben Verfassungsbeschwerden und erhielten am 26.2.2020 Recht:
Das Bundesverfassungsgericht erklärte den § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig. Er verstoße gegen Art.1 und 2 des Grundgesetzes. Damit ist der rechtliche Zustand aus der Zeit vor dem 6.11.2015 wieder hergestellt, also keine Strafbarkeit der Sterbehilfe. Da das Gericht zwar die Strafbarkeit der Sterbehilfe ablehnt, wohl aber eine Regulierung der Sterbehilfe dem Gesetzgeber erlaubt, hat Gesundheitsminister Spahn aufgefordert, Vorschläge dafür zu machen. Da er in seinem Brief fast nur die Befürworter der verbotenen Regelung anschreibt, nicht aber die – vor allem – säkularen Verbände, die das Verfassungsgerichtsurteil durch ihre Beschwerden herbeigeführt haben, steht zu befürchten, dass mit einer neuen Regelung die Straffreiheit unterlaufen werden soll.

In einer öffentlichen Online-Veranstaltung schildert Frau Matthäus-Maier das Zustandekommen der Vorschrift, den Meinungsstreit, und macht Vorschläge, wie es weitergeht und wie sich Bürgerinnen und Bürger gegen eine restriktive Regulierung der Sterbehilfe wehren können.

Um Anmeldung für dieses Onlineprogramm wird gebeten: presse(at)saekulare-sozis.de

Oppositionsentwurf rettet nur die Staatspfründe an die Kirchen – Brief an die MdBs der SPD

In einem Brief an die Bundestagsabgeordneten der SPD haben sich die Säkularen Sozis von dem gemeinsamen Gesetzesentwurf der Oppositionsparteien zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen distanziert. Der von den religionspolitischen Sprechern der Oppositionsfraktionen im Bundestag erarbeitete Entwurf für ein „Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen“ an die Kirchen, ist nach Auffassung der Säkularen Sozialdemokratinnen ungeeignet und falsch.

Die Kirchenlobbyisten nähmen damit zwar Forderungen vergangener Jahre wieder auf, endlich den überfälligen Verfassungsauftrag eines Ablösegesetzes zu erfüllen, wollten den Kirchen jedoch noch zusätzliche Ablöseleistungen gewähren, betonten die Vorsitzenden der „Säkularen Sozis“, Dr. Lale Akgün und Adrian Gillmann. Die Antragsteller schlagen das 18,6fache der jährlichen Ablöseleistung (549 Millionen €) als Ausgleich vor. Es seien wohl auch Überlegungen im Spiel, weiteres Immobilienvermögen an die Kirchen zu übereignen, die schon heute die größten Grundeigentümer in Deutschland sind.

Damit wollten die Kirchenvertreter in den Oppositionsfraktionen wohl die historisch begründeten Pfründe der beiden großen Kirchen retten. Die Säkularen Sozialdemokratinnen sehen die nun seit 100 Jahren bestehende Missachtung des verfassungsrechtlichen Ablösungsauftrages als einen unhaltbaren Zustand an, heißt es in einer Stellungnahme an die SPD-Bundestagsabgeordneten.

Die Ablösung der Staatsleistungen an die beiden Kirchen ist mehr als überfällig und überdies verfassungsrechtlich verpflichtend. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass steuerrechtlich in Anspruch genommene konfessionsfreie Bürgerinnen und Bürger nicht weiter zur Finanzierung von Organisationen in Anspruch genommen werden, denen sie selbst gar nicht angehören.
Besonders ärgerlich ist, wenn staatlich alimentierte Kirchenvertreter, wie jüngst Kurienkardinal Karl L. Müller, mit kruden Verschwörungstheorien Stimmung gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung machen.

Zahlungen von Bund, Ländern und Gemeinden an kirchliche Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten und Kitas, Kultur- und Denkmalschutz sind im Übrigen von dem Grundgesetzauftrag zur Ablösung der überkommenen Staatsleistungen nicht berührt.

Frankfurter Erklärung: Zum Verhältnis von Religion und Staat – 60 Jahre nach Godesberg

Am 15. November 2019 jährt sich zum 60. Mal die Verabschiedung des Godesberger Programms. Am letzten Tag des Parteitages der SPD vom 13. – 15. November 1959 in der Stadthalle von Bad Godesberg wurde es mit großer Mehrheit beschlossen.

Nach der Überwindung Nazi-Deutschlands ging es um den Aufbruch in eine neue Zeit, in der sich die SPD zu einer erfolgreichen linken Volkspartei entwickelte und sich der seinerzeit stark katholisch geprägten CDU/CSU entgegenstellen konnte.

In einer Grundsatzerklärung anlässlich ihres Jahrestreffens heute in Frankfurt, wenige Tage vor diesem Jubiläum, fordern die säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Partei auf, nicht nachzulassen in ihren Bemühungen, auch das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes zu verwirklichen, nach dem niemand – auch nicht wegen seines Glaubens, seiner religiösen Anschauungen oder weltanschaulichen Auffassungen – benachteiligt oder bevorzugt werden darf.

Neben vielen anderen bedeutenden Weichenstellungen wurde im Godesberger Programm das Verhältnis der SPD zu den Kirchen neu justiert. Damit hat die  Partei  nach dem Zusammenbruch der Nazi-Diktatur ein neues Verhältnis zu den Religionsgemeinschaften in Deutschland begründet. Mit ihrem Anspruch als Volkspartei sollten weitere Wählerschichten erschlossen werden.

Nach dem 2. Weltkrieg waren noch über 90% der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands Mitglieder der protestantischen Kirchen bzw. der römisch-katholischen Kirche. Aber schon setzte in den Kirchen, ganz besonders im Protestantismus, eine vorsichtige Annäherung an die Sozialdemokratie ein. Auch die Verunglimpfung der Sozialdemokratie und Beeinflussung der Wahlentscheidung von den Kanzeln herab, wie es in früheren Zeiten üblich war, wurde zunehmend vermieden.

In der weiteren Entwicklung unseres Landes gehen Kirchenmitgliedschaft und religiöses Interesse deutlich zurück, Großkirchen verlieren drastisch an Bindekraft. Die religiös- weltanschauliche Pluralität in Deutschland sollte Anlass sein, dass die SPD über eine zeitgemäße Politik zum Verhältnis des Staates zu den Religionen und Weltanschauungen nachdenkt. Dabei sind auch das Drittel Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen, die nicht mehr in Glaubens- oder Wertegemeinschaften organisiert sind.

Als säkulare Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden wir uns innerhalb der Partei für eine stärkere Berücksichtigung gerade der religiös nicht gebundenen Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen und als Netzwerk oder endlich als Arbeitskreis die säkulare Tradition unserer Partei stärken

„Ba§ta“-Bündnis statt Basta-Politik: Altrechtliche Staatsleistungen an die Kirchen beenden

Im Jahr 2019 wird die Weimarer Reichsverfassung (WRV) hundert Jahre alt. Was einerseits ein Grund zum Feiern ist, denn gerade die Weimarer Religionspolitik erzielte säkulare Erfolge, wie die Abschaffung der Staatskirche wie auch die Gleichsetzung religiöser und weltanschaulicher Orientierungen (Artikel 138 WRV). Andererseits blieb ein verfassungsrechtlich bestimmeter Auftrag bis heute ungelöst: Die Beendigung der Staatsleistungen der Länder an die Kirchen.

Hundert Jahre nach Weimar und siebzig Jahren nach unserem Grundgesetz, hat sich, in Bezug auf diesen verfassungspolitischen Missstand, wenig getan. Immer noch bleiben die politischen Parteien untätig, obwohl eine multireligiöse und säkulare Gesellschaft sich schon längst von einer Dominanz kirchlich organisierter Religion wie Weltanschauung verabschiedet hat. Deshalb hat sich schon 2018 ein breites Bündnis aus gesellschaftlichen und parteilichen Gruppen formiert, dem sich auch die Säkularen Sozis angeschlossen haben:

Ba§sta – Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen.

Wir Säkularen Sozis fordern schon seit Langem, dass die altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen beendet werden, die 2018 eine  Rekordsumme von 538 Millionen Euro ausmachten. Juristisch berufen sich die Kirchen dabei auf Enteignungen, die auf die politische Neugestaltung Deutschlands im Jahre 1803, den durch Napoleon durchgesetzten Reichsdeputationshauptschluss, erfolgten. Zahlreiche kirchliche Besitztümer gingen in die Obhut der jeweiligen fürstlichen Landesherren über, die sich wiederum verpflichteten die Finanzierung der religiösen Dienstleistungen und Strukturen zu gewährleisten. „„Ba§ta“-Bündnis statt Basta-Politik: Altrechtliche Staatsleistungen an die Kirchen beenden“ weiterlesen

Endlich handeln: 70 Jahre Grundgesetz – 100 Jahre missachtetes Ablösungsgebot

Musterantrag des bundesweiten Netzwerkes säkularer Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten       

Als Entwurf vorgelegt von Rolf Schwanitz und vom Bundessprecher*innenkreis im Februar beschlossen.

Vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet. Das ist ein Anlass für Dankbarkeit und Freude. Das Grundgesetz hat sich seitdem zu einer stabilen und verlässlichen Grundlage für die Demokratie in Deutschland entwickelt. Die Garantie der Freiheit und der Würde des Menschen sowie der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sind der Kern des Grundgesetzes. Es war und ist damit die freiheitlichste und die erfolgreichste Verfassung in der deutschen Geschichte. Das Grundgesetz war bis heute auch Sehnsuchts- und Orientierungspunkt über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus. Vor fast drei Jahrzehnten konnten die Deutschen dann nach der erfolgreichen Friedlichen Revolution in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Das Grundgesetz gilt seit dieser Zeit für das gesamte Deutsche Volk.

Vor 100 Jahren, am 11. August 1919, wurde die Weimarer Reichsverfassung verkündet. Aus ihr wurden 1949 die Bestimmungen zu Religion sowie zu Religions- und Weltanschaungsgemeinschaften (Artikel 136 bis 139 sowie Artikel 141 WRV) als Bestandteil in das Grundgesetz übernommen. Sie besitzen damit Verfassungsrang. „Endlich handeln: 70 Jahre Grundgesetz – 100 Jahre missachtetes Ablösungsgebot“ weiterlesen

Gutachten des ifw: Integrative Religions- und Weltanschauungskunde von Rechts wegen möglich

Auf unserem Bundestreffen im November 2017 haben wir uns mit dem Thema Religionsunterricht (RU) in Deutschland befasst. Wir sprachen uns dafür aus, in Deutschland anstelle des Religionsunterrichts eine integrative Religions- bzw. Weltanschauungskunde als schulisches Pflichtfach zu etablieren. Dieses Anliegen ist auch Teil der Grundsätze unserer säkularen Religions- und Weltanschauungspolitik. Wir möchten, dass ein Wissen wie Können bezüglich Religionen, Weltanschauungen und Ethik integrativ und möglichst neutral vermittelt wird. Ansätze hierfür lieferten auch die Impulse der Religionswissenschaftlerin Prof. Wanda Alberts aus Niedersachsen. Neben konfessionellem Religionsunterricht und Ersatz- oder Alternativfächern, besteht angesichts steigender konfessionsfreier Teile in der Bevölkerung, wie auch aufgrund der religiös-weltanschaulichen Vielfalt, ein dringender Bedarf an Bildungspolitik, die auf ein integratives, gemeinsames Lernen abzielt, das verschiedene kulturelle Formen und Erscheinungen von Religionen und Weltanschauungen berücksichtigt, ohne Gesinnungserleben oder Bekenntnisse vorauszusetzen.

Im Zuge dessen hat der SprecherInnenkreis das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) um eine juristische Einschätzung gebeten, unter welchen rechtlichen bzw. verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eine solche verpflichtende Religions- bzw. Weltanschauungskunde als Schulfach in den Ländern eingeführt werden könnte. Dabei war insbesondere auch die Frage von Interesse, ob ein solches Vorhaben zwingend einer Grundgesetzänderung bedarf, oder ob dies auch in einzelnen Bundesländern realisiert werden kann, indem Landesverfassungen bei Bedarf geändert und in Schulgesetzen die öffentlichen Schulen als bekenntnisfreie Schulen bestimmt werden.

Nach erfolgreicher Vermittlung durch Rolf Schwanitz, liegt das Gutachten des ifw nun vor, dessen Ergebnis Mut macht, sich politisch für einen integrativen Unterricht zu engagieren. Wir veröffentlichen die Stellungnahme des ifw mit Dank an Dr. Jaqueline Neumann und werden die Erkenntnisse in unserer weiteren politischen Arbeit verwenden.

Dr. Jaqueline Neumann (ifw)_(c)_GerhardLein

Zusammenfassung

Die Einführung eines verpflichtenden Schulfaches Religions- bzw. Weltanschauungskunde ist nach hier vertretener Auffassung ohne eine Grundgesetzänderung möglich. „Gutachten des ifw: Integrative Religions- und Weltanschauungskunde von Rechts wegen möglich“ weiterlesen

Unsere Grundsätze:

„Mehr Säkularität wagen!“

1. Individuelle Religionsfreiheit als Grundprinzip säkularer Religions- und Weltanschauungspolitik

Für säkulare Religionspolitik ist die Religions- und Weltanschauungsfreiheit des Einzelnen Grundprinzip. Im Sinne einer umfassenden Freiheit bedeutet dies, dass sich die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in einer offenen Gesellschaft einer, keiner oder wechselnden Religionen wie Weltanschauungen zugehörig fühlen können. Die individuelle Freiheit ist ausschlaggebend, aus der sich erst die Bedingungen kollektiver Religionsfreiheit ableiten.

2. Neutralität des Staates

Der säkulare, demokratische Staat macht sich keine Religion oder Weltanschauung zu eigen. Er ist ihnen gegenüber neutral. Der Staat, sein Rechtssystem und die staatliche Politik garantieren in einer säkularen und multireligiösen Gesellschaft die gleiche Distanz des Staates (Äquidistanz) zu allen Religionen und Weltanschauungen.

3. Gleichberechtigung der Religionen und Weltanschauungen

Gemäß dem deutschen Grundgesetz (Art. 3,3) darf niemand aufgrund seiner Religion oder Weltanschauung bevorzugt oder benachteiligt werden. Es sind faire wie gleiche Bedingungen für alle Religionen und weltanschaulichen Orientierungen in Deutschland zu gestalten; Privilegien und Sonderrechte von institutionalisierten Religionen (Kirchen) sind aufzuheben.

4. Religion und Öffentlichkeit

Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, sowie Individuen, genießen in der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit dieselben Rechte und unterliegen denselben Pflichten wie andere Bürgerinnen und Bürger, gesellschaftliche Gruppierungen und Verbände.

„Unsere Grundsätze:“ weiterlesen

Islamverbände und Religionsunterricht: Was bedeutet das Urteil des OVG Münster vom 9. November?

Eine Analyse von Dr. Lale Akgün

Am 9. November 2017 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden:

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. und der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e.V. haben in Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch auf allgemeine Einführung islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. Aktenzeichen: 19 A 997/02 (I. Instanz: VG Düsseldorf 1 K 10519/98)

Vordergründig erstrebten die beiden Verbände die Einführung eines islamischen Bekenntnisunterrichtes für muslimische Kinder anstelle des jetzigen Beiratsmodells, bei dem die Hälfte der Mitglieder des Beirates von den islamischen Verbänden gestellt werden und die andere Hälfte vom Schulministerium berufen wird. Sie wollten einen Bekenntnisunterricht, der dem Grundgesetzartikel 7.3 entspricht. Es ging um den Satz „Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.“

Um dieses Recht in Anspruch zu nehmen, müssten die islamischen Verbände, in diesem Fall der Zentralrat der Muslime und der Islamrat, als Religionsgemeinschaften anerkannt werden. Die Erfüllung dieses seit Jahren gehegten Wunsches hat ihnen das OVG Münster nun versagt. Die Verbände sind keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes, daher können sie diesbezüglich etwa den Kirchen nicht gleichgestellt werden. Das Urteil ist also für die klagenden Islamverbände eine Ohrfeige. Und es hat ihnen nicht genutzt, dass sie sich immer wieder selbst als „Religionsgemeinschaft“ bezeichnet haben und dies auch weiterhin tun.

Nach meiner Einschätzung ist es ein gutes und richtiges Urteil. Es verhindert, dass die zum Teil theologisch sehr konservativen – bzw. fundamentalistischen – Verbände die Definitionshoheit über den Islam erhalten, der in deutschen Schulen gelehrt und in der Gesellschaft verbreitet wird. „Islamverbände und Religionsunterricht: Was bedeutet das Urteil des OVG Münster vom 9. November?“ weiterlesen