Online-Veranstaltung am 28. Juni 2021, 20.00 Uhr
Das Berliner Neutralitätsgesetz galt lange Zeit als vorbildlich, denn es verpflichtet Landesbedienstete und Lehrkräfte zu staatlich-weltanschaulicher Neutralität. In jüngster Zeit gerät es jedoch unter Druck, denn 2020 hat das Bundesarbeitgericht einem pauschalen Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen eine Absage erteilt.
Auf der einen Seite steht der Anspruch dass in einem neutralen Staat Religion Privatsache sein sollte und in Schulen, vor Gericht und Ämten und Behörden religiös-weltanschauliche Beeinflussung unterbleiben sollte. Ein neutrales Umfeld garantiert, dass nicht der Eindruck von Privilegierung oder gar Befangenheit entsteht. Auf der anderen Seite verlangt die individuelle Religionsfreiheit, dass die eigene religiöse Überzeugung auch mittels Kleidung und Symbolik ausgedrückt werden darf.
Welche Ausnahmen von der Regeln sind im Sinne individueller Religionsfreiheit legitim? Wie halten wir es mit Religionsfreiheit im öffentlichen Dienst? Bleibt Berlin ein Vorbild für weltanschauliche Neutralität?
Online-Diskussion mit:
Dr. Lale Akgün, ehem. MdB, Psychologin und Bundessprecherin, Köln
Sinem Taşan-Funke, Landesvorsitzende der Jusos, Berlin
Prof.em. Dieter Rössner, Rechtswissenschaftler und Kriminologe, Tübingen
Ferike Thom, stellv. Juso-Bundesvorsitzende, Berlin
Moderation: Pavlos Wacker, Politikwissenschaftler, Freiburg i. Breisgau
Mit freundlicher Unterstützung der GBS Rhein-Neckar e.V.