Kirchliches Arbeitsrecht – zwischen Glaubensfreiheit und Dienstgemeinschaft – eine Analyse!

Dienstag den 05. September, 18 Uhr – Kooperative und hybride Veranstaltung der Juso-Hochschulgruppe Münster und der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen Münster/Münsterland.

Das kirchliche Arbeitsrecht gehört zu den „Dauerbrennern“ in der rechtspolitischen Diskussion. Ob Wiederheirat, Kirchenaustritt oder der offene Umgang mit der eigenen Homosexualität – immer wieder mussten sich in den vergangenen Jahrzehnten deutsche und europäische Gerichte mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen befassen, die die Kirchen an private Lebensentscheidungen ihrer Beschäftigten knüpften.

Während die Rechtsprechung den Ton gegenüber den Kirchen verschärfte, reformierten auch die Kirchen selbst ihre Regelungen. Gab es in den evangelischen Kirchen schon länger relativ liberale Grundsätze, hat sich im vergangenen Jahr auch die katholische Kirche ein neues Arbeitsrecht gegeben.

Wie ist der aktuelle Stand im kirchlichen Arbeitsrecht? Braucht es überhaupt ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht? Sichert es die Religionsfreiheit all derer, die sich in den Kirchen engagieren – oder verletztes im Gegenteil das Persönlichkeitsrecht derer, die im kirchlichen Dienst arbeiten?

Klar ist: Die Kirchen gehören – nicht zuletzt über ihre Sozialverbände – zu den größten Arbeitgebern in Deutschland, ihre arbeitsrechtlichen Entscheidungen betreffen jeweils Hundertausende.

Mit:

Prof. Dr. Adam Sagan, MJur (Oxon), Universität Bayreuth

Sebastian Koppers, sozialfachlicher Vorstand Caritas Münster

Thomas Meißner, stellvertretender Bezirksgeschäftsführer ver.di Münsterland

Dienstag, den 05.09.2023 – 18 Uhr

Hörsaal JUR 1 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Universitätsstraße 14–16, 48143 Münster

Zugleich Live Per Zoom: Anmeldung unter asj@spd-muenster.de

Kotau vor den Kirchen – Quo vadis, SPD?

Ein Kommentar von Dr. Sabrina Seidler (NRW) und dem Sprecherkreis der Säkularen Sozis NRW (hpd)

So erfreulich viele Punkte des Koalitionsvertrags für die Genossinnen und Genossen auch sein mögen, so bitter ist manche Pille, die es gleichzeitig zu schlucken gilt: Der Umgang der SPD insbesondere mit dem System des kirchlichen Arbeitsrechts ― auch bekannt als „Dritter Weg“ ― offenbart, welche außerparteilichen Lobbyvertreter und innerparteilichen Kontaktleute sich bei der Formulierung des Koalitionsvertrages durchgesetzt haben.

Die beiden christlichen Kirchen in Deutschland beschäftigen über ihre Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie und ihre Wirtschaftsunternehmen mindestens 1,3 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ca. 55.000 Einrichtungen. Damit sind sie nach dem Staat der zweitgrößte Arbeitgeber. Die Finanzierung der meisten Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft (Krankenhäuser, Altenheime) erfolgt dabei zu 100% aus öffentlichen Mitteln, selbst das „Aushängeschild“ Kindergärten wird nur zu einem sehr geringen Teil kirchlich bezuschußt.

In diesen Einrichtungen gilt ein eigenes, kirchliches Arbeitsrecht, was die Angestellten zu Arbeitnehmern minderen Rechts macht. Aus naheliegenden Gründen sollte die Beseitigung dieser Form der Diskriminierung an und für sich ein Herzensthema der SPD sein. So äußert sich auch die Juristin und ehemalige Spitzenpolitikerin der SPD, Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin der 2012 gegründeten Initiative GerDia: „Die offensive Ausgrenzungspolitik kirchlicher Betriebe ist ein Skandal, der nicht weiter hingenommen werden darf.“

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