Feiertage für alle – Vergnügungsverbote aufheben
Feiertage sollten für alle Menschen zur individuellen Freizeitgestaltung nutzbar sein. Durch die Vergnügungsverbote an zwischen 3 (Bremen, Hamburg) bis 63 Tagen (Hessen) im Jahr sind einige Freizeittätigkeiten jedoch gerade dann nicht möglich, wenn die Menschen Zeit dazu hätten. Untersagt sind oftmals unter anderem:
– Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen,
– Sportveranstaltungen nicht gewerblicher Art, sofern diese z.B. mit Unterhaltungsmusik oder Festveranstaltungen verbunden sind,
– gewerbliche Sportveranstaltungen,
– sowie alle anderen öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der ernste Charakter des jeweiligen Feiertages gewahrt wird.
Wir fordern das Außerkrafttreten der jeweiligen Paragraphen in den Feiertagsgesetzen der Bundesländer, in denen die genannten Verbote geregelt sind.
Der Staat maßt sich mit diesen Einschränkungen die Entscheidung darüber an, wie seine Bürgerinnen und Bürger Feiertage begehen dürfen. Der Begriff des „ernsten Charakters“ ist zudem unklar und betrifft eine erhebliche und wachsende Anzahl Menschen nicht. Viele sehnen sich nach Ablenkung, Freude und Leichtigkeit, weil bereits der Alltag mit negativen Situationen einhergeht. „Beschluss des Bundestreffens in Köln: Feiertage für alle!“ weiterlesen