Wie viele Medien berichteten, hat die Opferinitiative „Eckiger Tisch“ bei der Bischofskonferenz in Fulda zwei Modelle zur Entschädigung von Opfern sexuellen Missbrauchs vorgestellt. Bis dato empfiehlt die Bischofskonferenz durchschnittlich 5000 Euro pro Missbrauchsopfer zu bezahlen. Geht es nach den Vorschlägen der Initiative könnten jedoch bald 300.000 Euro pro Person oder zwischen 40.000 Euro und 400.000 Euro, je nach schwere des Leids, für Betroffene zur Verfügung stehen. Die Katholische Kirche signalisiert Bereitschaft, die Entschädigungspraxis zu ändern. Der „Eckige Tisch“plädiert dabei für eine pauschale Entschädigung, die eine mühsame Einzelfallprüfung erspart und zu einer Befriedung in der Sache beitragen könnte.
Diese oft erst durch das hartnäckige Engagement von Opferinitiativen wie Unterstützern erreichte Verhandlungen, werfen jedoch Fragen hinsichtlich der Finanzierung der Entschädigungen auf. Werden ein möglicher Entschädigungsfonds oder entsprechende Zahlungen mittels der vom Staat erhobenen und für die Kirchen eingezogenen Kirchensteuern, oder gar aus allgemeinen Steuern bezahlten Staatsleistungen beglichen? In einem offenen Brief fordern die Säkularen Sozis hier eine klare Botschaft von Seiten der Bischöfe. Schließlich sollten nicht alle Steuerzahler für die Sünden von Gottes Bodenpersonal büßen, oder? „Offener Brief an die Bischofskonferenz: Müssen alle Steuerzahler für Gottes Bodenpersonal büßen?“ weiterlesen