Pressemitteilung-29.07.2020
Die Menschenwürde muss auch beim Sterben und darüber hinaus gewahrt bleiben,“erklärte Ingrid Matthäus-Maier(SPD). Sie begrüßte ausdrücklich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das kürzlich den § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig erklärt hatte. „Besonders enttäuscht sei sie,“ sagte die Juristin, die selbst 22 Jahre dem Deutschen Bundestag angehört hatte, „dass auch einige in meiner eigenen Partei diese Bevormundung von Menschen am Lebensende zugelassen hatten“.
In einer öffentlichen Online-Veranstaltung schilderte Matthäus-Maier ausführlich, wie es zu der Einführung eines neuen Paragraphen ins Strafgesetzbuch gekommen war, obwohl Verfassungsrechtler, Hilfsorganisationen und auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages auf den Verstoß dieser Regelung gegen die Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes aufmerksam gemacht hatten. Nach dieser Niederlage, die die Initiatoren dieser Strafrechtsregelung höchstrichterlich erhalten haben, sei es unverständlich, dass Gesundheitsminister Spahn jetzt ausschließlich Befürworter der verfassungswidrigen Hilfeverweigerung um Stellungnahmen zu einem neuen Gesetzentwurf gebeten habe und keinen Vertreter der erfolgreichen Kläger.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar, steht an erster Stelle in unserem Grundgesetz. Sie darf nicht zur Disposition verschiedenerWeltanschauungen gestellt werden“, betonte Matthäus-Maier. Aufgabe der Politik sei es jetzt, Regelungen zu schaffen, die eine angemessene Hilfe für Schwerstkranke und Sterbende sichert.„Wir müssen sehr genau darauf achten, dass die Autoren des verbotenen § 217 StGB nicht erneut versuchen,mit einer strikten Neuformulierung die Entscheidungsfreiheit von Sterbewilligen einzuengen und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Gebote unserer Verfassung zu unterlaufen. Die ersten Schritte dahin sind schon zu erkennen.“
Norbert Reitz – Mitglied des Sprecherkreises und Pressesprecher der Säkularen Sozis