LaizistIsche SozialdemokratInnen in der SPD fordern Streichung des Gotteslästerungsparagraphen

Laizistische SozialdemokratInnen
(Bundessprecher/innenkreis)

Pressemitteilung

Streichung des Gotteslästerungsparagraphen mehr als überfällig

Laizistische SozialdemokratInnen fordern Abschaffung des §166 Strafgesetzbuch

Stuttgart, 16.01.2015

Der Terror der jüngsten Tage in Frankreich hat erneut deutlich gemacht, dass nicht Kunst und Meinungsfreiheit unsere Gesellschaft bedrohen, sondern religiöser Fanatismus und eine Geisteshaltung, die eigene religiöse Werte und Gefühle über die Grundrechte auf Leben und Menschenwürde stellt.

Der §166 Strafgesetzbuch (Gotteslästerungsparagraph) ist ein Relikt aus früheren Jahrhunderten, der in einer offenen und freien Gesellschaft keine Existenzberechtigung mehr hat.

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Beschluss zum Luthergedenkjahr

Kritik an einer ideologischen Verzerrung des Reformationsgedenkens 2017

Beschluss auf dem Bundestreffen am 22.11.2014 in Berlin

Die laizistischen SozialdemokatInnen kritisieren die ideologische Verzerrung beim bisherigen Reformationsgedenken 2017. Wir halten fest:

1. Die Evangelische Kirche Deutschlands und die Fördermittelgeber aus Bund, Ländern und Gemeinden sind aufgerufen, die bisherigen Veranstaltungen der Luther-Dekade und die weitere Planung des Reformationsjubiläums inhaltlich auf konfessionelle Verzerrungen und Überhöhungen hin zu überprüfen. Wir fordern dafür die Berufung einer unabhängigen wissenschaftlichen Kommission, die hierzu entsprechende Empfehlungen gibt. Gemeinsames Anliegen aller Beteiligten muss es künftig sein, historische Verzerrungen und Überhöhungen des mit öffentlichen Mitteln geförderten Reformationsgedenkens zu unterbinden und stattdessen eine zeitgemäße, am wissenschaftlichen Erkenntnisstand orientierte Gedenk- und Erinnerungskultur zu pflegen.

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Pressemitteilung zum Thema passive Sterbehilfe

Laizistische SozialdemokratInnen fordern: Keine Kriminalisierung der passiven Sterbehilfe in Deutschland

Selbstbestimmungsrecht und Menschenwürde wiegen schwerer als religiös motivierte Bedenken Dritter

Berlin, 04.12.2014.

Für ein humanes und zeitgemäßes Recht in Bezug auf die passive Sterbehilfe setzen sich die Laizistinnen und Laizisten in der SPD ein.

Selbstverständlich ist eine Verbesserung ambulanter und stationärer palliativer Leistungen für schwerstkranke Menschen mit unheilbaren Krankheiten bitternötig, wie dies auch von allen politischen Seiten unterstützt wird. Hier besteht noch immer eine große Versorgungslücke, die nach Jahren des bestehenden Rechtsanspruchs endlich geschlossen werden muss. Klar ist aber auch, dass die Palliativmedizin allein keine ausreichende Antwort auf die Wünsche und Nöte der Betroffenen ist. Die freiverantwortliche Entscheidung des Einzelnen, sein Leben zu beenden, darf den Betroffenen deshalb nicht außerhalb der Gesellschaft stellen. Seine Entscheidung muss respektiert und seine Bitte nach Hilfe und Unterstützung auf diesem schweren Weg darf nicht über das Strafrecht kriminalisiert werden.

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Forderung 2011 – Roßdorfer Signal

Roßdorfer Signal: Religion ist Privatsache! 

(beschlossen auf dem 2. Bundestreffen in Roßdorf am 13. November 2011)

1. Die Trennung von Staat und Religion ist zusammen mit der Religionsfreiheit eine unverzichtbare Voraussetzung für einen modernen liberalen und demokratischen Rechtsstaat. Religion ist Privatsache; sie muss sich auf den nichtstaatlichen Bereich beschränken.

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Wer wir sind

Unsere Gruppierung trägt die Bezeichnung:

Laizistische SozialdemokratInnen*

 

Grundsätze:

In diesem Arbeitskreis sammeln sich alle Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die konfessionsfrei sind und/oder die große Tradition des Humanismus, der Aufklärung und der Arbeiterbewegung der SPD pflegen wollen. Religiöse Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind eingeladen, mitzuwirken.

Heute gehört weit mehr als ein Drittel der deutschen Bevölkerung keiner Religionsgemeinschaft mehr an. Die nicht konfessionell Gebundenen stellen damit vor den Katholiken und den Evangelischen (mit jeweils 29%) die größte weltanschauliche Gruppe in Deutschland. Der stetig wachsende Anteil von nicht-religiösen Bürgerinnen und Bürgern und auch die Pluralisierung der religiösen Bekenntnisse erfordern eine Neuausrichtung der Beziehungen zwischen Staat und Religion bzw. zwischen Staat und Bekenntnis- und Weltanschauungsgemeinschaften.

Die Sozialdemokratie hatte einen erheblichen Anteil an der Errungenschaft aufgeklärter Staatsbildung, die wir für ein wertvolles Erbe der sozialdemokratischen Tradition halten. In diesem Geist wollen uns zu aktuellen ethischen Fragen positionieren. Dazu gehört für uns, uns an wissenschaftlichen, medizinischen, rationalen und im demokratischen Diskurs entwickelten ethischen Grundlagen zu orientieren.

Die Religionsfreiheit in ihrem vollen Umfang ist eine der bedeutendsten Errungenschaften im Emanzipationsprozess unserer freiheitlichen Gesellschaft. Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht, das heißt, eine Religion zu haben und auszuüben, und zugleich das Recht, keine Religion zu haben und in keiner Weise an religiösen Handlungen teilhaben zu müssen – in enger Verbindung mit der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG ist sie ein schlechthin konstituierendes Merkmal der Demokratie.

Nach unserem Grundgesetz gibt es in Deutschland keine Staatskirche. Der Staat ist zu weltanschaulicher und religiöser Neutralität verpflichtet. Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. Durch zahlreiche Privilegien vor allem der beiden großen Kirchen wird diese Neutralitätspflicht des Staates vielfach verletzt.

Ein weltanschaulich neutraler Staat ist eine wichtige Voraussetzung für das friedliche und selbstbestimmte Zusammenleben der Menschen. Mit der Auflösung vieler traditioneller Milieus und der Vielfalt der Lebensentwürfe und Interessen muss der Staat zwingend in Bezug auf Religion und Weltanschauung neutral sein, um eine freie und offene Gesellschaft zu garantieren. Das bedeutet auch, dass der Staat religiösen oder weltanschaulichen Gemeinschaften und ihren Repräsentant/innen kein Wertemonopol zubilligen darf. Er darf nicht bestimmte Formen von religiösem oder weltanschaulichem Bekenntnis einseitig privilegieren.

Nur auf dem neutralen Spielfeld eines säkularen Staates können sich alle Bürgerinnen und Bürger gleichberechtigt begegnen und entfalten. Wir fordern deshalb die konsequente Verwirklichung und Fortentwicklung der in Art. 140 GG festgeschriebenen vollen Gleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Das Religions- und Weltanschauungsrecht ist in geeigneter Weise fortzuentwickeln.

Zugleich muss die SPD sich auch den Konfessionsfreien und Humanisten im Staat und in ihren Reihen zuwenden, sie als gesellschaftlich relevante Gruppe zur Kenntnis nehmen und berücksichtigen und an einer Fortentwicklung des unzeitgemäßen Weltanschauungsrechts in Deutschland mitwirken.

 

*Die Bezeichnung wurde aus namesrechtlichen Gründen auf verlangen des Parteivorstandes vorläufig geändert, laut Beschluss des Bundestreffens sollte der Name eigentlich lauten: „Laizistinnen und Laizisten in der SPD“

Beschluss des Bundestreffens zur passiven Sterbehilfe

Beschluss auf dem Bundestreffen am 22.11.2014 in Berlin

Keine Kriminalisierung der passiven Sterbehilfe in Deutschland

Wir, die Laizistinnen und Laizisten in der SPD erklären unsere Unterstützung zu den Leitsätzen des Bündnisses „Mein Ende gehört mir“ gegen ein Verbot der Beihilfe zum Suizid in Deutschland. Diese Leitsätze wurden von einem breiten Bündnis säkularer und humanistischer Organisationen erarbeitet und im Frühjahr 2014 der Öffentlichkeit vorgestellt (www.mein-ende-gehört-mir.de). Zu den Unterstützern gehören auch wir Laizistinnen und Laizisten in der SPD.

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Antrag Nr.1 zum Bundestreffen 2014 in Berlin

Antrag Nr.1 des SprecherInnenkreises an das Bundestreffen am 22. November 2014 in Berlin

Umbenennung und Neupositionierung unserer Gruppe

Unsere Gruppierung trägt künftig die Bezeichnung:

Konfessionsfreie und Humanisten in der SPD

Alternativ: Arbeitskreis der Säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten (ASS).

(Der SprecherInnenkreis votierte hierzu uneinheitlich)

Unsere Grundsätze werden wie folgt neu gefasst: Grundsätze:

In diesem Arbeitskreis sammeln sich alle Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die konfessionsfrei sind und die große Tradition des Humanismus, der Aufklärung und der Arbeiterbewegung der SPD pflegen wollen. Die Sozialdemokratie hatte einen erheblichen Anteil an der Errungenschaft aufgeklärter Staatsbildung, die wir für ein wertvolles Erbe der sozialdemokratischen Tradition halten.

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Weitere Anträge Bundestreffen 2014

Hier sind nun die weiteren vorliegenden Anträge zum Bundestreffen eingestellt:

 

Antrag Nr. 4 von Adrian Gillmann

Vorbehalt von Finanzierung oder Subventionierung religiöser Veranstaltungen, kirchlicher Jubiläen und sonstiger Kulturarbeit von Religionsgemeinschaften

 

Das kooperative Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften hat in Deutschland eine gewisse Tradition. Nach dem zweiten Weltkrieg wie auch im Zuge derWiedervereinigung haben sich im Besonderen bestimmte Kreise kirchlicher und christlicher Gemeinschaften sehr um eine Erneuerung der Zivilgesellschaft und demokratisches Engagement bemüht. Nichtsdestotrotz haben die religiösen Institutionen oft versagt, wenn es um das Arrangement mit politischem Totalitarismus und herrschenden Parteien ging.

Im Laufe der Zeit und unter Einfluss aktiver Lobbyarbeit, haben sich aus vormals kooperativen Verhältnissen oftmalskorrupte gebildet, wenn es um die öffentliche Finanzierung religiöser Gemeinschaften, ihre Einflussnahme auf die Politik und ihre Teilhabe an öffentlichen Gremien wie ihre Rolle in der Gesellschaft geht.

Neben diesen historischen Uneindeutigkeiten und bedenklichen Entwicklungen gebieten es die Vielfalt der Religionsgemeinschaften in Deutschland und ihre eigenen, religiösen Interessen, dass hinsichtlich der Kulturarbeit und der gesellschaftlichen Aktivitäten kein Blankoscheck auszustellen ist. Die staatlichen Zuschüsse und Subventionen von Religionsgemeinschaften, die sich gerade in der Unterstützung von Bekehrungs-, Missionierungs- und Verkündigungsevents wie Kirchentagen und Lutherjahren niederschlägt, bedarf einer sorgfältigen Prüfung und Begründung.

Wir sozialdemokratischen Laizistinnen und Laizisten lehnen eine Bezuschussung von Jubiläen, religiösen Feiern und angeblich kulturellen Veranstaltungen ab, wenn eigene Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederwerbung, Verkündigung und Missionierung im Vordergrund stehen. Staatliche Gelder, gleich ob sie von der Kommune, dem Land oder dem Bund stammen, sollten immer ein öffentliches Interesse berücksichtigen und einen neutralen Standpunkt vertreten.

Eine Förderung eines religionskulturellen Events sollte deshalb immer den Ansprüchen eines öffentlichen Interesses sowie einer gewissen Verhältnismäßigkeit entsprechen. Sowohl eine Förderung von katholischen Kirchentagen als auch die eines Reformationsjubiläums in Millionenhöhe sind weder Pflichtaufgaben des Staates, noch sollten sie eine Selbstverständlichkeit darstellen.

In der Form einer freiwilligen Leistung, die einem kulturellen und öffentlichen Interesse dient, sollten bei der deshalb folgende drei Grundsätze berücksichtigt werden:

1.

Ein öffentliches Interesse besteht dann, wenn die kulturelle Arbeit Angebote bereithält, die sich auf die gesamte Bevölkerung von Stadt, Land oder Bund beziehen, ohne einen exklusiven Bezug zur religiösen oder weltanschaulichen Gruppe zu verlangen.

2.

Religionsbezogene Interessen wie Eigenwerbung, Verkündigung, Missionierung und aggressive Ausgrenzung Andersdenkender dürfen nicht im Vordergrund stehen.

3.

Eine Verhältnismäßigkeit besteht dann, wenn ein bestimmter Anteil an Eigenfinanzierung, mögliche Gegen- oder Ersatzleistungen sowie eine Abwägung mit anderen öffentlichen Vorhaben erfolgt sind.

Wir sozialdemokratischen Laizistinnen und Laizisten fordern deshalb eine begründete und veröffentlichte Verhältnismäßigkeitsprüfung im Zuge der Fördermaßen von Religions- wie Weltanschauungsgemeinschaften nach den drei genannten Kriterien.

Dies im Sinne eines öffentlichen Interesses des säkularen Staates und der Gleichbehandlung der Religions- wie Weltanschauungsgemeinschaften, die sich anhand kultureller Kriterien um Förderung und Bezuschussung bewerben können.

 

 

Ergänzungsantrag von Michael Rux zum Antrag Nr.2 , Matthäus-Maier/ Schwanitz zur Sterbehilfe

Vor dem vorletzten Absatz des Antrags, der mit den Worten beginnt „Gerade deshalb kritisieren wir auch das Verbot der passiven Sterbebegleitung, …“, sind folgende Absätze einzufügen:

 

Wir treten auch für das Selbstbestimmungsrecht jener entscheidungsfähigen Erwachsenen ein, dieihrem Leben nach reiflicher Überlegung aus anderen Gründen als einer akuten, schwersten Erkrankung ein Ende setzen wollen, also beispielsweise jener Menschen,

die an einer nicht unmittelbar zum Tode führenden Krankheit oder den Folgen eines Unfalls leiden und ein langes, zur völligen Hilflosigkeit führendes Siechtum vermeiden wollen,

die dem Verdämmern in einer altersbedingten Demenz entgehen wollen,

die am Ende eines erfüllten Lebens ihr Dasein beenden wollen, weil sie des Lebens müde sind oder weil sie nichts mehr haben, das ihrem Leben einen Sinn gibt (Bilanz-Suizid).

Auch diese Menschen haben ein Recht auf Hilfe zum Suizid, damit sie den Freitod nicht auf grausameWeise wie Erhängen, Vergiften, Erschießen, Sturz aus großer Höhe usw. vollziehen müssen oder gar völlig unbeteiligte Andere auf schreckliche Weise belasten, beispielsweise einen Lokführer. Es ist für Privatpersonen sehr schwierig bis unmöglich, sich geeignete Mittel zur Selbsterlösung zu verschaffen, beispielsweise Medikamente, die in hoher Dosis tödlich wirken. Sie sind deshalb auf Ärztinnen und Ärzte bzw. auf Einzelpersonen oder Vereinigungen angewiesen, die sie beraten und ihnen den Zugang zu solchen Mitteln verschaffen bzw. zur ärztlichen Assistenz beim Suizid verhelfen. Das zu tun ist nicht verwerflich und darf nicht kriminalisiert werden 

Michael Rux

 

 

Änderungsantrag von Adrian Gillmann (Heidelberg) zum Antrag Nr. 1

Namensänderung der sozialdemokratischen Laizistinnen und Laizisten in „Arbeitskreis/Arbeitgruppe der Säkularen Sozialdemokrat*innen“ (ASS)

Das Engagement für eine laizistische und säkulare Politik hat gezeigt, dass die begrifflichen Bezüge einer Änderung bedürfen. Programmatisch bleiben wir einer laizistischen Politik verpflichtet, sollten diese jedoch mit Blick auf eine säkulare, multireligiöse und plurale Gesellschaft ändern.  

Die Bezeichnung als „Säkulare“ ist dabei nicht frei von Interpretationen, je nach dem, ob mehr gesellchaftliche Verhältnisse oder klare Zielgruppen wie religionfreie, wissenschaftsbezogene oder humanistisch gesinnte Menschen gemeint sind.

Jedoch können wir als „Säkulare Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten“ eine deutliche Positionierung und Bekräftigung gegen religiöse und weltanschauliche Herrschaftsideologie einnehmen.

Unter Säkularität verstehen wir das Anliegen, uns für die Vielfalt der liberalreligiösen, religionsfreien, humanistischen, agnostischen und atheistischen Positionen in der Gesellschaft als Teil der politischen Willensbildung einzusetzen.

Wir behalten die emanzipatorischen Elemente gegenüber Religionslobbyismus und einer Privilegierung betimmter Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bei, sind jedoch deutlich auf ein säkulares Spektrum bezogen. Dies positiv und mit mehr Distanz gegenüber Vorurteilen.

Nicht zuletzt können wir als Arbeitskreis der Säkularen Sozialdemokraten (ASS) an die anerkennende Entwicklung innerhalb der Grünen anknüpfen und ein eigenes Profil bilden.

 

Antragssteller: Adrian Gillmann, Heidelberg

 

 

Mein Ende gehört mir

Ingrid Matthäus-Maier

Mein Ende gehört mir

Es ist ein Skandal, dass Sterbehilfe kriminalisiert wird. Niemand darf zum Sterben gezwungen werden, aber auch niemand zum Leben. Was „lebenswert“ ist, kann nur der Betroffene beurteilen.

Vom 6.5.2014, veröffentlicht in der FAZ und in Kurzform im Vorwärts

 

Alle verfügbaren Umfragen zeigen, dass weit mehr als zwei Drittel der Menschen in Deutschland der Ansicht sind, es gehöre zum Selbstbestimmungsrecht und zur Würde des Menschen, im Angesicht einer tödlichen Krankheit, bei unerträglichen Schmerzen oder bei totaler Abhängigkeit von lebensverlängernden Maschinen das Lebensende selbst zu bestimmen.

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