Zum Verhältnis von Staat und Kirchen
von Ingrid Matthäus-Maier
21.7.2012; ungekürzte Fassung
Da reibt man sich doch verwundert die Augen über folgende Diskrepanz: es gibt in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 einen Art. 138, der in unser Grundgesetz übernommen worden ist. Danach sind die Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen. Es handelt sich dabei um die Entschädigungszahlungen für die Enteignung von Kirchenvermögen im Jahre 1803 (!), die Jahr für Jahr aus den Länderhaushalten – nicht etwa aus der Kirchensteuer – gezahlt werden und im Moment etwa 450 Millionen Euro betragen. Demgegenüber hat der Deutsche Bundestag keine 6 Wochen gebraucht, um wiederum auf massiven Druck der Kirchen einen Beschluss zu fassen, wonach die Bundesregierung im Herbst 2012 einen Gesetzentwurf vorzulegen hat, der sicherstellt, dass die Beschneidung von Jungen zulässig ist. Diese Diskrepanz: einerseits 92 Jahre lang einen Verfassungsauftrag zu negieren, andererseits im Eiltempo einen Beschneidungsbeschluss zu fassen, beide Male, weil die Kirchen Druck ausüben, zeigt, dass unser Staat entgegen unserer Verfassung nicht weltanschaulich-religiös neutral ist.
„Zum Verhältnis von Staat und Kirchen“ weiterlesen