Den Posten des Kirchenbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion reformieren!

von Rolf Schwanitz, Bundessprecher, Staatsminister a. D., bis 2013 Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion

rolf-schwanitz-90x130Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen neuen Beauftragten für Kirchen und Religionsgemeinschaften. Die bisherige Beauftragte Kerstin Griese, die auch dem 15-köpfigen Rat der EKD angehört, musste ihr Fraktionsamt abgeben, weil sie nach der schwarz-roten Regierungsbildung als Parlamentarische Staatssekretärin in das Bundesarbeitsministerium gewechselt ist. Der neue Kirchenbeauftragte der Fraktion ist nun der 44-jährige Protestant Lars Castellucci. Wer sich von diesem personellen Wechsel frischen Wind im Amt erhofft hat, muss nach den ersten öffentlichen Verlautbarungen ziemlich enttäuscht sein. Realisten sind aber wenig überrascht, denn wie zu Grieses Zeiten versteht sich auch der neue Amtsinhaber ganz offensichtlich in erster Linie als Interessenvertreter der Kirchen im sozialdemokratischen Raum. Sollte das so bleiben, wäre eine Chance zu einer längst überfälligen Reform im Amt verpasst.

Lars Castellicci hat sich vor Kurzem mit einem Interview im ideaSpektrum (ideaSpektrum 18.2018) zu Wort gemeldet. Warum er sich gerade diese zum evangelikalen Spektrum gehörende Nachrichtenagentur, die sogar in kirchlichen Kreisen heftig kritisiert wird, für sein vielleicht erstes Interview als neuer Beauftragter ausgesucht hat, kann wohl nur er selbst beantworten. Bemerkenswert sind aber die Selbsteinschätzungen, die Castellucci idea gegenüber vom Stapel lässt. Er beschreibt sich im Interview als „Hardcore-Protestant“ und meint, „wenn es um die Luther-Übersetzung der Bibel geht, bin ich brutal konservativ: Mich regt es auf, wenn ich die Weihnachtsgeschichte in einer anderen Fassung hören muss.“ Es ist eigentlich egal, ob Castellucci hier den Maulhelden gibt, um beim idea-Publikum zu gefallen, oder ob er wahrhaftig über seine Anschauungen spricht – fatal ist beides gleichermaßen. „Den Posten des Kirchenbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion reformieren!“ weiterlesen

Das Kreuz mit der CSU: Horst Dreier zum Neutralitätsgebot

Es ist Wahlkampf in Bayern und die CSU möchte alles tun, um ein zweistelliges Ergebnis für die AfD im Land zu verhindern. Deshalb haben der bayerische Ministerpräsident und sein Kabinett beschlossen, dass ab Juni in allen Ministerien und Behörden Kreuze aufgehängt werden sollen, um die christliche Prägung Bayerns zu betonen. Diese christliche Identitätspolitik wurde just in den Medien, von den anderen politischen Parteien sowie sogar den Kirchen kritisiert, stellt sie doch einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot dar (siehe unten). Der CSU-Generalsekretär Markus Blume konterte Kritik jedoch verschwörungsmythisch und spricht gar von einer „unheiligen Allianz der Religionsfeinde und Selbstverleugner“. Dass die CSU mit diesem Wahlkampfmanöver wenig erreichen wird und die bayerische Lesart der Umdeutung religiöser Kreuzesymbolik wohl kaum Freunde findet, steht außer Frage. Für Säkulare bedeutet der auf der Ebene einer Verwaltungsvorschrift vollzogene Kruzifik-Vorstoß eine klare Kampfansage und gesteigerte Motivation, sich jetzt mehr denn je für säkulare Religions- und Weltanschauungspolitik einzusetzen. Dass dies nicht einfach unheilig, sondern verfassungsrechtlich geboten ist, verdeutlich Horst Dreier exklusiv und im Namen der „Eule“.

Eulen-Interview mit Prof. Horst Dreier, Uni Würzburg

Der Rechtswissenschaftler und Verfassungsrechtler Horst Dreier beschäftigt sich vor allem mit Fragen zu Religionsfreiheit, dem Neutralitätsgebot des Staates gegenüber Religionen wie Weltanschauungen und der Geschichte von Grundrechten. Schon 2013 erschien von ihm die wegweisende Schrift „Säkularisierung und Sakralität. Zum Selbstverständnis des modernen Verfassungsstaates“, in der sich gegen sakrale Formen der Begründung von Staat wie Verfassung ausspricht, denn „die Trennung von Politik und Religion ist und bleibt die Basis der Freiheitlichkeit des politischen Gemeinwesens.“ In seinem 2018 neu veröffentlichten Buch „Staat ohne Gott“, zeigt er auf, wie wichtig eine säkulare Selbstvergewisserung in einem Staat mit einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft ist. „Das Kreuz mit der CSU: Horst Dreier zum Neutralitätsgebot“ weiterlesen

Kleines Positionspapier zur großen Islamdebatte: Antrag für das Bundestreffen 2018

Bei seinem jährlichen Treffen verabschiedete der Bundesprecherinnenkreis sein „kleines Positionspapier zur großen Islamdebatte, damit das geplante Bundestreffen in Köln dieses Papier verabschieden kann.

Konzentrierter Gedankenaustausch

Kleines Positionspapier zur großen Islamdebatte

  1. Vorbemerkungen

Die Aktuelle Debatte, ob „der“ „Islam“ zu „Deutschland“ „gehört“, halten wir Säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für ungenügend, denn nach Jahren öffentlicher Debatten fehlen immer noch wichtige Impulse für die Weiterentwicklung unseres freiheitlich-pluralistischen Gesellschaftsprojekts.

Dem Satz „Der Islam gehört zu Deutschland“ kann von uns nur bejaht werden, wenn mit dem Wort „Islam“ der in unserer Gesellschaft gelebte Islam und mit Deutschland die gegenwärtige gesellschaftliche Dynamik in Deutschland gemeint sind. Alle Feststellungen sind, wie die Sache selbst, dem kommenden historischen Wandel unterworfen, denn „die Zukunft ist offen“ (Hamburger Programm). „Kleines Positionspapier zur großen Islamdebatte: Antrag für das Bundestreffen 2018“ weiterlesen

Umfassende Religionsfreiheit ist am Besten: Michael Blume über Muslime, Säkularität und eine starke Zivilgesellschaft

Der kulturwissenschaftliche Religionswissenschaftler und evangelische Christ, Michael Blume, machte kürzlich mit seinem Beststeller „Islam in der Krise“ (2017) landauf wie landab Schlagzeilen. Als Referatsleiter für Kirchen- und Religionsangelegenheiten beim Staatsministerium Baden-Württemberg, findet er trotzdem noch Zeit für religionswissenschaftliche Forschung und ein Engagement für den Dialog der Religionen wie Weltanschauungen. Im Jahr 2015/16 leitete er zudem das Baden-Württemberger Sonderkontingent Irak, für besonders Schutzbedürftige, in Folge dessen über 1000 Jesidinnen und ihre Kinder aus den ehemaligen Gebieten des IS gerettet werden konnten.

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Seine wissenschaftlichen Schwerpunkte sind das Verhältnis von Naturwissenschaft und Religion, die Neurotheologie sowie Verschwörungsglauben und Religionen (und Weltanschauungen) in den sozialen Medien. Entgegen polemischer Verhältnisse, wirbt er für ein zivilgesellschaftliches Engagement aller Religionen wie Weltanschauungen und sieht in einem „säkularen Staat das beste Mittel, weltliche Angelegenheiten auch weltlich zu regeln.“ Seine beherzten Thesen zu Säkularisierungsprozessen im Islam im Besonderen, sowie einer umfassenden Religionsfreiheit im Allgemeinen, sprechen für sich und fordern eine säkulare Religionspolitik heraus, ihre Grenzen wie auch ihre Möglichkeiten in den Blick zu nehmen.

Herr Blume, als evangelischer Christ und Religionswissenschaftler treten Sie für eine umfasssende Religionsfreiheit ein, die auch die Rechte von Atheisten, Agnostikerinnen wie Agnostikern und Humanisten im Blick hat. Warum?

Eine alte Erkenntnis der Religion-Staats-Debatten wird derzeit wissenschaftlich neu entdeckt: Zwang und Heuchelei zerstören gerade auch den religiösen Glauben. Die so genannten Glaubwürdigkeit steigernden Signale (Credibility Enhancing Displays, CREDs) wie öffentliche Gebete, Opfer und Kleidungsvorschriften werden entwertet, wenn sie nicht freiwillig befolgt werden. Ein aktuelles Beispiel ist das Kopftuch im Iran. Da es staatlich erzwungen wird, enthält es keinerlei Aussage mehr über die individuelle Haltung der Trägerinnen und verliert jeden Signalwert. Mutige Frauen im Iran lassen sich inzwischen sogar dafür verhaften, dass sie sich diesem Zwang widersetzen! Umfassende Religionsfreiheit ist daher sowohl für nichtreligiöse wie für religiöse Menschen am Besten.

Deswegen sehe ich es auch mit Entsetzen, dass sogar staatliche Stellen in Deutschland die Religionszugehörigkeit von Muslimen an der Herkunft statt an der selbst gewählten Mitgliedschaft wettmachen. Viele ehemalige Muslime sagen mir, dass sie in eine Schublade gezwängt werden, in die sie längst nicht mehr gehören. „Umfassende Religionsfreiheit ist am Besten: Michael Blume über Muslime, Säkularität und eine starke Zivilgesellschaft“ weiterlesen

Reformationstag ohne Alternative? Von Romantisierungen und fehlender Vielfalt

Geht es um einen „Feiertag für alle“ ist in Schleswig-Holstein und Hamburg die Sache entschieden. Der Kieler Landtag hat, mit wenigen Enthaltungen, beschlossen, dass der 31. Oktober als Reformationstag künftig Feiertag ist. Als einziger Abgeordneter der SPD-Fraktion hat sich Tobias von Pein der Stimme enthalten (s.u.), um auf die kritische Einordnung der Reformation, jenseits ihrer Romantisierung, hinzuweisen. Statt eines stark religiös konnotierten Feiertags, plädierte er für einen „weltlichen Feiertag“, der auch eine entsprechende Vermittlung in die Gesamtgesellschaft ermöglicht hätte.

Als säkularer Sozialdemokrat hätte ich einen weltlichen Feiertag für zeitgemäßer und in diesem Haus auch mehrheitsfähig gehalten!

Der Tag der Landesverfassung oder Tag des Kieler Matrosenaufstandes wären eindeutig bessere Alternativen gewesen.

In Hamburg ist es den religionslobbyistischen Kreisen gelungen eine Mehrheit von 66 Abgeordneten zu organisieren, indem der „Tag der Reformation“ als quasi-säkulares historisches Ereignis gedeutet wird. Museen sollen an diesem „Reformationstag für alle“ kostenfrei zu besuchen sein und ein interreligiöses Feiern wird angestrebt. Eine historisch sicherlich nicht völlig falsche Einordnung, die jedoch mögliche säkulare Entwicklungen, mit wie durch und gegen die Reformation, gleich einem schmückend‘ Beiwerk zur Kenntnis nimmt. Immerhin ist es gelungen Widerstand sowie kritische Stimmen zu organisieren, wie SPD und Grünen-Abgeordnete, die für den internationalen Frauentag am 8. März plädierten, die Linke, die den 8. Mai als Tag der Befreiung feiern wollte sowie andere, die den 23. Mai als Tag des Grundgesetzes bevorzugten. Die FDP und sogar der katholische Erzbischof Hamburgs, Stefan Heße, wunderten sich sehr über die fehlende kritische Debatte.

„Ich respektiere natürlich die Entscheidung des Parlaments, einen evangelisch-lutherischen Feiertag besonders zu schützen. Nach wie vor bin ich jedoch sehr irritiert darüber, dass gerade im politischen Raum offensichtlich keine Zeit war, um sich mit den unterschiedlichen Ansichten zu diesem Thema auseinanderzusetzen und eine breite gesellschaftliche Diskussion herbeizuführen.“ (Stefan Heße)

Damit ist die Diskussion im Norden jedoch nicht abgeschlossen, denn in Niedersachsen wird voraussichtlich im April entschieden und die Präsidentin des Hannover Landtags, Gabriele Andretta (SPD), wirbt für den 8. März und damit den Internationalen Frauentag als Alternative zum 31. Oktober. Abgeordnete aus ihrer Fraktion sowie der Grünen und der Linken möchten „ein starkes Zeichen für Gleichberechtigung und Solidarität setzen“. „Reformationstag ohne Alternative? Von Romantisierungen und fehlender Vielfalt“ weiterlesen

Integrativer Religionsunterricht: Gemeinsam Lernen, statt getrennt Glauben!

Nicht allein in Rechnungssachen, soll der Mensch sich Mühe machen; Sondern auch der Weisheit Lehren, muß man mit Vergnügen hören. (Wilhelm Busch, Max und Moritz)

Wilhelm Buschs philanthroper Hinweis auf einen lebenskundlichen Unterricht müsste nicht nur Karikatur sein, wenn es nicht der Fall wäre, dass an einer der wichtigsten staatlichen Institutionen, der Schule, die verschiedensten gesellschaftlichen Interessen aufeinander prallen. Einmal sollen die jungen Staatsbürgerinnen wie Staatsbürger faktisches Wissen lernen, aber auch das Können dessen nicht vernachlässigen. Neben Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik, Naturwissenschaft und weiteren Fächern, sind es aber vor allem verstärkt Forderungen nach einer ethischen wie ganzheitlichen Bildung, die an die Schule gestellt werden. Gemäß einem „Viel hilft Viel“ wird der fachliche Schulranzen oft mit noch mehr Anforderungen beladen, statt vielleicht auch die pragmatischen Möglichkeiten nüchtern zu diskutieren, wie auch die Frage zu stellen, ob die Interessen der jungen Menschen noch im Vordergrund stehen, oder nicht etwa idealisierte Vorstellungen der Erwachsenen? Dies trifft im Besonderen auf den Religionsunterricht zu, der in den meisten Bundesländern von den Kirchen wie Religionsgemeinschaften bestimmt bis mitbestimmt wird und die Menschen gemäß ihrer Religion oder Weltanschauungen trennt. Begründet wird dies oft mit einer Wichtigkeit lebensweltlicher Erfahrung, die eben den Bereich religiöser Erfahrung nicht ausgrenzen soll und augenscheinlich oft von Vertreterinnen wie Vertretern kirchlicher wie theologischer Institutionen erhoben wird. Egal ob es dabei um pädagogische, kommunikative oder individuelle Aspekte geht, die strukturelle Verknüpfung zwischen einer institutionalisierten Religiosität und einer individuellen Religiosität wird kaum kritisch in Frage gestellt, sondern eher in den Nimbus einer mystifizierten Wertebildung als bleibende Aufgabe von Kirchen/Religionsgemeinschaften und Staat beschrieben.

Dabei geht es in Debatten um den Ethikunterricht oder alternative Fächer oftmals kaum in die Tiefe, denn statt über die Möglichkeiten zu sprechen, was Schülerinnen wie Schülern vermittelt werden kann, werden ideologische Kämpfe ausgefochten. Es überwiegt eine „Ideologie der Anhängerschaft“ statt einer „Pragmatik der Staatsbürgerschaft“, denn oftmals wollen sich Kirchen wie Religionsgemeinschaften den Zugriff auf die welt- wie wertekundliche Bildung sichern, humanistische, agnostische und atheistische Gruppierungen diese Privilegierung bekämpfen und die Politik es möglichst allen recht machen, um das größtmögliche Wählerpotenzial zu bedienen.

In einer säkularen wie religiös vielfältigen Gesellschaft hat der Schulunterricht schließlich eine primär integrative Funktion, die nicht nur Wissensvermittlung bedeuten muss, aber auch die eigenen Grenzen kennen sollte. Würde staatlicher Unterricht tatsächlich dazu führen, dass Menschen die Schule als brave Christinnen, Buddhistinnen, Hindus, Moslems, Atheisten oder Humanisten verließen, hätten die theokratischen wie totalitären Regime schon längst ihre „Ideologie der Anhängerschaft“ über Generationen hinweg verwirklicht. Dabei wäre hingegen eine Konzentration auf Grundfragen hilfreich, die sich auf einen neutralen, staatlichen Bildungsauftrag konzentrieren, statt schon per insitutionellem Status Vorschusslorbeeren an Kirchen wie Religionsgemeinschaften zu vergeben, oder religiöse wie kulturelle Bildung nur noch unter ökonomischen Gesichtspunkten zu betrachten. „Integrativer Religionsunterricht: Gemeinsam Lernen, statt getrennt Glauben!“ weiterlesen

Islamverbände und Religionsunterricht: Was bedeutet das Urteil des OVG Münster vom 9. November?

Eine Analyse von Dr. Lale Akgün

Am 9. November 2017 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden:

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. und der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e.V. haben in Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch auf allgemeine Einführung islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. Aktenzeichen: 19 A 997/02 (I. Instanz: VG Düsseldorf 1 K 10519/98)

Vordergründig erstrebten die beiden Verbände die Einführung eines islamischen Bekenntnisunterrichtes für muslimische Kinder anstelle des jetzigen Beiratsmodells, bei dem die Hälfte der Mitglieder des Beirates von den islamischen Verbänden gestellt werden und die andere Hälfte vom Schulministerium berufen wird. Sie wollten einen Bekenntnisunterricht, der dem Grundgesetzartikel 7.3 entspricht. Es ging um den Satz „Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.“

Um dieses Recht in Anspruch zu nehmen, müssten die islamischen Verbände, in diesem Fall der Zentralrat der Muslime und der Islamrat, als Religionsgemeinschaften anerkannt werden. Die Erfüllung dieses seit Jahren gehegten Wunsches hat ihnen das OVG Münster nun versagt. Die Verbände sind keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes, daher können sie diesbezüglich etwa den Kirchen nicht gleichgestellt werden. Das Urteil ist also für die klagenden Islamverbände eine Ohrfeige. Und es hat ihnen nicht genutzt, dass sie sich immer wieder selbst als „Religionsgemeinschaft“ bezeichnet haben und dies auch weiterhin tun.

Nach meiner Einschätzung ist es ein gutes und richtiges Urteil. Es verhindert, dass die zum Teil theologisch sehr konservativen – bzw. fundamentalistischen – Verbände die Definitionshoheit über den Islam erhalten, der in deutschen Schulen gelehrt und in der Gesellschaft verbreitet wird. „Islamverbände und Religionsunterricht: Was bedeutet das Urteil des OVG Münster vom 9. November?“ weiterlesen

Mein Ende gehört mir

Ingrid Matthäus-Maier

Mein Ende gehört mir

Es ist ein Skandal, dass Sterbehilfe kriminalisiert wird. Niemand darf zum Sterben gezwungen werden, aber auch niemand zum Leben. Was „lebenswert“ ist, kann nur der Betroffene beurteilen.

Vom 6.5.2014, veröffentlicht in der FAZ und in Kurzform im Vorwärts

 

Alle verfügbaren Umfragen zeigen, dass weit mehr als zwei Drittel der Menschen in Deutschland der Ansicht sind, es gehöre zum Selbstbestimmungsrecht und zur Würde des Menschen, im Angesicht einer tödlichen Krankheit, bei unerträglichen Schmerzen oder bei totaler Abhängigkeit von lebensverlängernden Maschinen das Lebensende selbst zu bestimmen.

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Neun Thesen zur Beschneidungsdebatte aus laizistisch-humanistischer Sicht

Dr. Dr. Joachim Kahl / Marburg im August 2012

 

Das Kölner Beschneidungsurteil vom 7. Mai 2012 – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Vertiefung des säkularen Rechtsstaates

Neun Thesen aus laizistisch-humanistischer Sicht

 

1. Mit seinem Urteil zur Strafbarkeit religiös motivierter Beschneidungen an Knaben hat das Kölner Landgericht völlig unverhofft einen rechtspolitischen und kulturellen Meilenstein gesetzt. An einer sensiblen Materie hat es verdeutlicht, dass Kinder nicht die Leibeigenen ihrer Eltern sind, sondern deren Schutzbefohlene. Kinder sind eigene Rechtssubjekte mit allen Menschenrechten, nicht zuletzt denen auf körperliche Unversehrtheit und auf negative Religionsfreiheit.

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Zum Verhältnis von Staat und Kirchen

Zum Verhältnis von Staat und Kirchen

von Ingrid Matthäus-Maier

21.7.2012; ungekürzte Fassung

 

 

Da reibt man sich doch verwundert die Augen über folgende Diskrepanz: es gibt in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 einen Art. 138, der in unser Grundgesetz übernommen worden ist. Danach sind die Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen. Es handelt sich dabei um die Entschädigungszahlungen für die Enteignung von Kirchenvermögen im Jahre 1803 (!), die Jahr für Jahr aus den Länderhaushalten – nicht etwa aus der Kirchensteuer – gezahlt werden und im Moment etwa 450 Millionen Euro betragen. Demgegenüber hat der Deutsche Bundestag keine 6 Wochen gebraucht, um wiederum auf massiven Druck der Kirchen einen Beschluss zu fassen, wonach die Bundesregierung im Herbst 2012 einen Gesetzentwurf vorzulegen hat, der sicherstellt, dass die Beschneidung von Jungen zulässig ist. Diese Diskrepanz: einerseits 92 Jahre lang einen Verfassungsauftrag zu negieren, andererseits im Eiltempo einen Beschneidungsbeschluss zu fassen, beide Male, weil die Kirchen Druck ausüben, zeigt, dass unser Staat entgegen unserer Verfassung nicht weltanschaulich-religiös neutral ist.

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