94 Prozent Zustimmung für säkularen AK – SPD Parteitag beschließt baldige Gründung

Kevin Kühnert und der Eulen-Infostand (c) FES Schwerin

Der SPD-Parteitag am 11. Dezember 2021 hat bei nur wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen mit 94 Prozent und 470 Stimmen als Auftrag an den Vorstand folgenden Antrag beschlossen:

„Der Parteivorstand richtet entsprechend
§ 10 Absatz 2 des Organisationsstatuts einen Arbeitskreis ‚Säkulare Sozialdemo-kratinnen und Sozialdemokraten‘ ein.“

Initiativkreis bereitet Bundes-AK vor

Ein Initiativkreis bestehend aus Mitgliedern des Parteipräsidiums, der Säkularen Sozis und von Humanistischen Verbänden bereitet zur Zeit die Einsetzung eines Bundesarbeitskreises vor, der sich um die Anliegen konfessionsfreier Parteimitglieder kümmern wird. Wörtlich heißt es dazu im Geschäftsbericht des Parteivorstands, der dem Bundesparteitag am Wochenende vorlag:

„Lange schon gibt es informelle Arbeitszusammenhänge, in denen sich Säkulare Sozialdemokrat*innen und Humanist*innen in der SPD austauschen und arbeiten. Den Wunsch, daraus eine Struktur, wie beispielweise einen Arbeitskreis, zu machen, hat das Präsidium aufgegriffen. Auf Bitte des Generalsekretärs gab es einen intensiven Austausch zwischen den Aktiven dieser beiden Gruppen sowie Kevin Kühnert, Klara Geywitz, Dietmar Nietan und Katarina Barley. Die weiteren Schritte wird der neugewählte Parteivorstand gemeinsam mit den Aktiven im Initiativarbeitskreis gehen.“

Für die weitere Arbeit hat sich der Initiativkreis auf zwölf inhaltliche Fragestellungen verständigt, die in einem möglichen Arbeitskreis diskutiert werden und zu denen ggf. positionierende Beiträge/ Empfehlungen erarbeitet werden. Darüber hinaus soll der Arbeitskreis für parteiinterne sowie externe Foren offene Diskussionen anbieten. Eine Zusammenarbeit mit den religiösen Arbeitskreisen in der SPD ist ausdrücklich erwünscht.

Forderung erneuert: Säkulare Sozis nach wie vor für die Abschaffung von §219a

Auf Ihrem Online-Bundestreffen 2021 haben die Säkularen Sozis ihren Beschluss von 2018 zur Abschaffung von §219a, der die Kenntlichmachung von Abtreibungsangeboten kriminalisiert, erneuert. Wie damals in Köln votierten die Genossinnen und Genossen dafür,das unsägliche Werbe- und Informationsverbot für Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und hierüber medizinisch informieren wollen, endlich abzuschaffen.

Die halbseidene Reform des §219a durch die Große Koalition, welche vor allem durch Druck der CDU/CSU verwässert wurde, hat aus Sicht der Säkularen nur ein minimales strafbefreites Informationsrecht über Landesärztekammern und Verlautbarung des Angebotes von Schwangerschaftsabbrüchen geschaffen, was weder für Rechtssicherheit noch eine ausreichende Informationsfreiheit sorgt.

Der Antrag im Wortlaut:

Das Netzwerk säkularer Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzt sich dafür ein, dass § 219a aus dem StGB gestrichen wird.

Begründung:

Nach §219a Abs. 1 StGB genügt bereits die „Information“ über die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches zur Erfüllung des objektiven Tatbestandes des „Anbietens“. Damit gilt ein Verbot für Ärzte und Kliniken, zu informieren, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen ein legaler Schwangerschaftsabbruch erlaubt ist, welche Methoden es gibt, welche Risiken der Eingriff birgt und dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.“

Religiöse, aber auch philosophisch begründete Tabuisierungen von Schwangerschaftsabbrüchen und der Information über die Durchführung selbiger können in einem säkularen Staat keine Legitimationsgrundlage für mit Kriminalstrafe bewehrte Verbote sein. Mit dem Erlass einer moralisierenden, auf die Durchsetzung einer religiös-weltanschaulich bestimmten Sittlichkeit bezogenen Strafnorm, überschreitet der Staat seine Kompetenzen.“

(…) Der §219a folgt religiösen Glaubensvorstellungen und der nationalsozialistischen Weltanschauung, die mit einem demokratischen, weltanschaulich neutralen Rechtsstaat in der Ausrichtung auf die Europäische Menschenrechtskonvention unverträglich sind.

Quellen: hpd, ifw

Mit neuem Sprecherkreis 2021 auf zu säkularen Ufern!

Am Samstag den 6. Februar 2021 fand das Jahrestreffen des Netzwerks der Säkularen Sozis statt. In diesem Jahr als Online-Konferenz, die unter Einhaltung aller Corona-Regeln durchgeführt wurde. Zahlreiche Anträge wurden beschlossen, wie beispielsweise der Antrag zur Beendigung des Sonderweges im kirchlichen Arbeitsrecht, und die Forderung einer aktiven Strafverfolgung bei sexuellem Missbrauch durch Kirchenvertreter und eines wirksamen staatlichen Schutzes für religionsfreie Geflüchteten in Deutschland.

Die beschlossenen Anträge: Kirchliches Arbeitsrecht, Verjährung Sexualdelikte, Strafverfolgung bei Missbrauch, Ablösung der Staatsleistungen, DITIB überprüfen, Schutz säkularer Geflüchteter, Lobbyregister, kirchlicher Lobbyismus, Kinderkopftuch, Religionsunterricht

Außerdem wurde ein neuer Sprecherkreis gewählt, der mit neuen Engagierten wie auch Altbekannten aufwarten kann und sich selbst eine fünfköpfige „Geschäftsführung“ gegeben hat, damit Anfragen aus der Partei und der Zivilgesellschaft schnell bearbeitet werden. Den bisher engagierten und nun ausscheidenden Sprecherinnen und Sprechern, wie beispielsweise Rolf Schwanitz aus Sachsen, Johannes Schwill aus NRW, Wolfgang Frisch aus Rheinland-Pfalz und Monika Oettke aus Niedersachsen, dankte Lale Akgün im Namen aller.

Unsere Arbeit in und für die SPD

Hinter uns liegt ein erfolgreiches Jahrestreffen, das wir erstmals online durchgeführt haben. Dank intensiver Vorbereitung der Antragsteller konnten wir eine ganze Reihe von wichtigen Beschlüssen fassen, die unsere weitere Arbeit in der SPD bestimmen werden. Diese Arbeit werden wir künftig in dem vom Parteivorstand einzurichtenden Arbeitskreis fortführen, dem die Genoss*innen angehören werden, die ihren Glauben frei von der Mitgliedschaft in religiösen Organisationen leben.

Damit kommt die SPD nur der Entwicklung in unserem Land nach. Während zur Zeit der Gründung der Bundesrepublik die Bevölkerung in Deutschland nahezu vollzählig „katholisch“ oder „evangelisch“ war, hat sich deren Anteil inzwischen nahezu halbiert und durch Zuwanderung gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster Religionen, deren Mitglieder in unserem Land ihren eigenen Glauben leben können, solange sie sich an die uns alle verbindende und verbindliche freiheitlich-demokratische Grundordnung halten.

Angesichts des dramatischen Mitgliederrückgangs bei den bislang so selbstbewussten Großkirchen, angesichts von Skandalen bei der Missbrauchsaufklärung, angesichts von EuGH-Urteilen gegen die Praxis kirchlichen Arbeitsrechts, angesichts des hundertjährigen Ignorierens des Verfassungsgebots der Beendigung kirchlicher Staatsleistungen wird die SPD auch eine dezidiert säkulare Stimme haben.

Als „Säkulare Sozis“ mussten wir bisher außerhalb der SPD agieren, obwohl wir im ganzen Land aktiv Parteiarbeit betreiben und wissen, wo unseren Wählern der Schuh drückt und auch wo gegen geltendes Recht verstoßen wird.

Entsprechend dem Parteitagsbeschluss von 2019 in Berlin bemüht sich der Parteivorstand neben all der Arbeit zur Vorbereitung der in diesem Jahr anstehenden Wahlen darum, die konfessionell nicht gebundenen Mitglieder stärker in die politische Arbeit einzubinden. Die Einsicht hat sich wohl durchgesetzt, dass Säkularität eine der tragenden Säulen unserer Demokratie und insbesondere unserer sozialdemokratischen Partei ist.

Toleranz und Solidarität werden bei uns großgeschrieben und dazu gehört ganz selbstverständlich auch die Meinungs-, Glaubens- und Religionsfreiheit für Angehörige aller Religionen, aber natürlich auch für Menschen, die sich keiner religiösen Gemeinschaft zugehörig fühlen.

Seit 100 Jahren verlangt unsere Verfassung, die Weimarer Reichsverfassung ebenso wie das Grundgesetz, dass die Staatsleistungen eingestellt werden, die einstmals als Ausgleich für Enteignungen durch Napoleon gewährt worden waren. So fließt jährlich eine halbe Milliarde an allgemeinen Steuergeldern (zusätzlich zu den Kirchensteuern) in die Kassen der Kirchen, die darüber nicht einmal Rechenschaft ablegen müssen. Sie nehmen unser Geld – auch von denen, die keine Kirchensteuer bezahlen.

Erneut haben wir beim Jahrestreffen einen Sprecherkreis gewählt, der sich um die Weiterentwicklung unserer Programmarbeit kümmert und die Vorbereitung des Arbeitskreises der Bundespartei unterstützt. Als eine Art „Geschäftsführung“ wurden wir auch damit beauftragt, die Kontakte zum Parteivorstand zu intensivieren und die Partei bei der Einrichtung eines AK zu unterstützen. Wir bauen dabei auf die Unterstützung aller säkularen und humanistischen Genoss*innen.

Für den Sprecherkreis:

Dr. Lale Akgün, Dr. Uli Bieler, Gerhard Lein, Norbert Reitz, Dr. Sabrina Seidler

„Ba§ta“-Bündnis statt Basta-Politik: Altrechtliche Staatsleistungen an die Kirchen beenden

Im Jahr 2019 wird die Weimarer Reichsverfassung (WRV) hundert Jahre alt. Was einerseits ein Grund zum Feiern ist, denn gerade die Weimarer Religionspolitik erzielte säkulare Erfolge, wie die Abschaffung der Staatskirche wie auch die Gleichsetzung religiöser und weltanschaulicher Orientierungen (Artikel 138 WRV). Andererseits blieb ein verfassungsrechtlich bestimmeter Auftrag bis heute ungelöst: Die Beendigung der Staatsleistungen der Länder an die Kirchen.

Hundert Jahre nach Weimar und siebzig Jahren nach unserem Grundgesetz, hat sich, in Bezug auf diesen verfassungspolitischen Missstand, wenig getan. Immer noch bleiben die politischen Parteien untätig, obwohl eine multireligiöse und säkulare Gesellschaft sich schon längst von einer Dominanz kirchlich organisierter Religion wie Weltanschauung verabschiedet hat. Deshalb hat sich schon 2018 ein breites Bündnis aus gesellschaftlichen und parteilichen Gruppen formiert, dem sich auch die Säkularen Sozis angeschlossen haben:

Ba§sta – Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen.

Wir Säkularen Sozis fordern schon seit Langem, dass die altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen beendet werden, die 2018 eine  Rekordsumme von 538 Millionen Euro ausmachten. Juristisch berufen sich die Kirchen dabei auf Enteignungen, die auf die politische Neugestaltung Deutschlands im Jahre 1803, den durch Napoleon durchgesetzten Reichsdeputationshauptschluss, erfolgten. Zahlreiche kirchliche Besitztümer gingen in die Obhut der jeweiligen fürstlichen Landesherren über, die sich wiederum verpflichteten die Finanzierung der religiösen Dienstleistungen und Strukturen zu gewährleisten. „„Ba§ta“-Bündnis statt Basta-Politik: Altrechtliche Staatsleistungen an die Kirchen beenden“ weiterlesen

Endlich handeln: 70 Jahre Grundgesetz – 100 Jahre missachtetes Ablösungsgebot

Musterantrag des bundesweiten Netzwerkes säkularer Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten       

Als Entwurf vorgelegt von Rolf Schwanitz und vom Bundessprecher*innenkreis im Februar beschlossen.

Vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet. Das ist ein Anlass für Dankbarkeit und Freude. Das Grundgesetz hat sich seitdem zu einer stabilen und verlässlichen Grundlage für die Demokratie in Deutschland entwickelt. Die Garantie der Freiheit und der Würde des Menschen sowie der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sind der Kern des Grundgesetzes. Es war und ist damit die freiheitlichste und die erfolgreichste Verfassung in der deutschen Geschichte. Das Grundgesetz war bis heute auch Sehnsuchts- und Orientierungspunkt über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus. Vor fast drei Jahrzehnten konnten die Deutschen dann nach der erfolgreichen Friedlichen Revolution in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Das Grundgesetz gilt seit dieser Zeit für das gesamte Deutsche Volk.

Vor 100 Jahren, am 11. August 1919, wurde die Weimarer Reichsverfassung verkündet. Aus ihr wurden 1949 die Bestimmungen zu Religion sowie zu Religions- und Weltanschaungsgemeinschaften (Artikel 136 bis 139 sowie Artikel 141 WRV) als Bestandteil in das Grundgesetz übernommen. Sie besitzen damit Verfassungsrang. „Endlich handeln: 70 Jahre Grundgesetz – 100 Jahre missachtetes Ablösungsgebot“ weiterlesen

Kleines Positionspapier zur großen Islamdebatte: Antrag für das Bundestreffen 2018

Bei seinem jährlichen Treffen verabschiedete der Bundesprecherinnenkreis sein „kleines Positionspapier zur großen Islamdebatte, damit das geplante Bundestreffen in Köln dieses Papier verabschieden kann.

Konzentrierter Gedankenaustausch

Kleines Positionspapier zur großen Islamdebatte

  1. Vorbemerkungen

Die Aktuelle Debatte, ob „der“ „Islam“ zu „Deutschland“ „gehört“, halten wir Säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für ungenügend, denn nach Jahren öffentlicher Debatten fehlen immer noch wichtige Impulse für die Weiterentwicklung unseres freiheitlich-pluralistischen Gesellschaftsprojekts.

Dem Satz „Der Islam gehört zu Deutschland“ kann von uns nur bejaht werden, wenn mit dem Wort „Islam“ der in unserer Gesellschaft gelebte Islam und mit Deutschland die gegenwärtige gesellschaftliche Dynamik in Deutschland gemeint sind. Alle Feststellungen sind, wie die Sache selbst, dem kommenden historischen Wandel unterworfen, denn „die Zukunft ist offen“ (Hamburger Programm). „Kleines Positionspapier zur großen Islamdebatte: Antrag für das Bundestreffen 2018“ weiterlesen

Säkulare Grundprinzipien: Leitantrag für das Bundestreffen 2018

Am 7. April trafen sich die Bundesprecherinnen und -Sprecher, nebst engagierten Gästen, in Hannover. Erneut öffnete der HVD Niedersachsen, in dem einige Säkulare Sozis mitwirken, seine Räume. Im Zentrum der Diskussionen standen zwei Anträge, die der Sprecherinnenkreis als Leitanträge für das diesjährige Bundestreffen, welches voraussichtlich in Köln stattfinden wird, beschließen sollte. Eines der Papiere widmete sich vor allem der programmatischen Bestimmung säkularer Religions- und Weltanschauungspolitik, die seit dem Roßdorfer Signal sowie den elf Forderungen aus den Zeiten der Laizistinnen wie Laizisten, nötig wurde.

Der Sprecherkreis diskutiert die Papiere

Der Sprecherkreis hat die acht Artikel säkularer Religionspolitik einstimmig beschlossen. Damit liegt ein Leitantrag zur Programmatik der Säkularen Sozis vor, der umfassende Religionsfreiheit, staatliche Neutralität und die Gleichberechtigung der Religionen und Weltanschauungen als erste, leitende Grundprinzipien nennt. „Säkulare Grundprinzipien: Leitantrag für das Bundestreffen 2018“ weiterlesen

Antrag Nr.1 zum Bundestreffen 2014 in Berlin

Antrag Nr.1 des SprecherInnenkreises an das Bundestreffen am 22. November 2014 in Berlin

Umbenennung und Neupositionierung unserer Gruppe

Unsere Gruppierung trägt künftig die Bezeichnung:

Konfessionsfreie und Humanisten in der SPD

Alternativ: Arbeitskreis der Säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten (ASS).

(Der SprecherInnenkreis votierte hierzu uneinheitlich)

Unsere Grundsätze werden wie folgt neu gefasst: Grundsätze:

In diesem Arbeitskreis sammeln sich alle Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die konfessionsfrei sind und die große Tradition des Humanismus, der Aufklärung und der Arbeiterbewegung der SPD pflegen wollen. Die Sozialdemokratie hatte einen erheblichen Anteil an der Errungenschaft aufgeklärter Staatsbildung, die wir für ein wertvolles Erbe der sozialdemokratischen Tradition halten.

„Antrag Nr.1 zum Bundestreffen 2014 in Berlin“ weiterlesen

Weitere Anträge Bundestreffen 2014

Hier sind nun die weiteren vorliegenden Anträge zum Bundestreffen eingestellt:

 

Antrag Nr. 4 von Adrian Gillmann

Vorbehalt von Finanzierung oder Subventionierung religiöser Veranstaltungen, kirchlicher Jubiläen und sonstiger Kulturarbeit von Religionsgemeinschaften

 

Das kooperative Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften hat in Deutschland eine gewisse Tradition. Nach dem zweiten Weltkrieg wie auch im Zuge derWiedervereinigung haben sich im Besonderen bestimmte Kreise kirchlicher und christlicher Gemeinschaften sehr um eine Erneuerung der Zivilgesellschaft und demokratisches Engagement bemüht. Nichtsdestotrotz haben die religiösen Institutionen oft versagt, wenn es um das Arrangement mit politischem Totalitarismus und herrschenden Parteien ging.

Im Laufe der Zeit und unter Einfluss aktiver Lobbyarbeit, haben sich aus vormals kooperativen Verhältnissen oftmalskorrupte gebildet, wenn es um die öffentliche Finanzierung religiöser Gemeinschaften, ihre Einflussnahme auf die Politik und ihre Teilhabe an öffentlichen Gremien wie ihre Rolle in der Gesellschaft geht.

Neben diesen historischen Uneindeutigkeiten und bedenklichen Entwicklungen gebieten es die Vielfalt der Religionsgemeinschaften in Deutschland und ihre eigenen, religiösen Interessen, dass hinsichtlich der Kulturarbeit und der gesellschaftlichen Aktivitäten kein Blankoscheck auszustellen ist. Die staatlichen Zuschüsse und Subventionen von Religionsgemeinschaften, die sich gerade in der Unterstützung von Bekehrungs-, Missionierungs- und Verkündigungsevents wie Kirchentagen und Lutherjahren niederschlägt, bedarf einer sorgfältigen Prüfung und Begründung.

Wir sozialdemokratischen Laizistinnen und Laizisten lehnen eine Bezuschussung von Jubiläen, religiösen Feiern und angeblich kulturellen Veranstaltungen ab, wenn eigene Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederwerbung, Verkündigung und Missionierung im Vordergrund stehen. Staatliche Gelder, gleich ob sie von der Kommune, dem Land oder dem Bund stammen, sollten immer ein öffentliches Interesse berücksichtigen und einen neutralen Standpunkt vertreten.

Eine Förderung eines religionskulturellen Events sollte deshalb immer den Ansprüchen eines öffentlichen Interesses sowie einer gewissen Verhältnismäßigkeit entsprechen. Sowohl eine Förderung von katholischen Kirchentagen als auch die eines Reformationsjubiläums in Millionenhöhe sind weder Pflichtaufgaben des Staates, noch sollten sie eine Selbstverständlichkeit darstellen.

In der Form einer freiwilligen Leistung, die einem kulturellen und öffentlichen Interesse dient, sollten bei der deshalb folgende drei Grundsätze berücksichtigt werden:

1.

Ein öffentliches Interesse besteht dann, wenn die kulturelle Arbeit Angebote bereithält, die sich auf die gesamte Bevölkerung von Stadt, Land oder Bund beziehen, ohne einen exklusiven Bezug zur religiösen oder weltanschaulichen Gruppe zu verlangen.

2.

Religionsbezogene Interessen wie Eigenwerbung, Verkündigung, Missionierung und aggressive Ausgrenzung Andersdenkender dürfen nicht im Vordergrund stehen.

3.

Eine Verhältnismäßigkeit besteht dann, wenn ein bestimmter Anteil an Eigenfinanzierung, mögliche Gegen- oder Ersatzleistungen sowie eine Abwägung mit anderen öffentlichen Vorhaben erfolgt sind.

Wir sozialdemokratischen Laizistinnen und Laizisten fordern deshalb eine begründete und veröffentlichte Verhältnismäßigkeitsprüfung im Zuge der Fördermaßen von Religions- wie Weltanschauungsgemeinschaften nach den drei genannten Kriterien.

Dies im Sinne eines öffentlichen Interesses des säkularen Staates und der Gleichbehandlung der Religions- wie Weltanschauungsgemeinschaften, die sich anhand kultureller Kriterien um Förderung und Bezuschussung bewerben können.

 

 

Ergänzungsantrag von Michael Rux zum Antrag Nr.2 , Matthäus-Maier/ Schwanitz zur Sterbehilfe

Vor dem vorletzten Absatz des Antrags, der mit den Worten beginnt „Gerade deshalb kritisieren wir auch das Verbot der passiven Sterbebegleitung, …“, sind folgende Absätze einzufügen:

 

Wir treten auch für das Selbstbestimmungsrecht jener entscheidungsfähigen Erwachsenen ein, dieihrem Leben nach reiflicher Überlegung aus anderen Gründen als einer akuten, schwersten Erkrankung ein Ende setzen wollen, also beispielsweise jener Menschen,

die an einer nicht unmittelbar zum Tode führenden Krankheit oder den Folgen eines Unfalls leiden und ein langes, zur völligen Hilflosigkeit führendes Siechtum vermeiden wollen,

die dem Verdämmern in einer altersbedingten Demenz entgehen wollen,

die am Ende eines erfüllten Lebens ihr Dasein beenden wollen, weil sie des Lebens müde sind oder weil sie nichts mehr haben, das ihrem Leben einen Sinn gibt (Bilanz-Suizid).

Auch diese Menschen haben ein Recht auf Hilfe zum Suizid, damit sie den Freitod nicht auf grausameWeise wie Erhängen, Vergiften, Erschießen, Sturz aus großer Höhe usw. vollziehen müssen oder gar völlig unbeteiligte Andere auf schreckliche Weise belasten, beispielsweise einen Lokführer. Es ist für Privatpersonen sehr schwierig bis unmöglich, sich geeignete Mittel zur Selbsterlösung zu verschaffen, beispielsweise Medikamente, die in hoher Dosis tödlich wirken. Sie sind deshalb auf Ärztinnen und Ärzte bzw. auf Einzelpersonen oder Vereinigungen angewiesen, die sie beraten und ihnen den Zugang zu solchen Mitteln verschaffen bzw. zur ärztlichen Assistenz beim Suizid verhelfen. Das zu tun ist nicht verwerflich und darf nicht kriminalisiert werden 

Michael Rux

 

 

Änderungsantrag von Adrian Gillmann (Heidelberg) zum Antrag Nr. 1

Namensänderung der sozialdemokratischen Laizistinnen und Laizisten in „Arbeitskreis/Arbeitgruppe der Säkularen Sozialdemokrat*innen“ (ASS)

Das Engagement für eine laizistische und säkulare Politik hat gezeigt, dass die begrifflichen Bezüge einer Änderung bedürfen. Programmatisch bleiben wir einer laizistischen Politik verpflichtet, sollten diese jedoch mit Blick auf eine säkulare, multireligiöse und plurale Gesellschaft ändern.  

Die Bezeichnung als „Säkulare“ ist dabei nicht frei von Interpretationen, je nach dem, ob mehr gesellchaftliche Verhältnisse oder klare Zielgruppen wie religionfreie, wissenschaftsbezogene oder humanistisch gesinnte Menschen gemeint sind.

Jedoch können wir als „Säkulare Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten“ eine deutliche Positionierung und Bekräftigung gegen religiöse und weltanschauliche Herrschaftsideologie einnehmen.

Unter Säkularität verstehen wir das Anliegen, uns für die Vielfalt der liberalreligiösen, religionsfreien, humanistischen, agnostischen und atheistischen Positionen in der Gesellschaft als Teil der politischen Willensbildung einzusetzen.

Wir behalten die emanzipatorischen Elemente gegenüber Religionslobbyismus und einer Privilegierung betimmter Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bei, sind jedoch deutlich auf ein säkulares Spektrum bezogen. Dies positiv und mit mehr Distanz gegenüber Vorurteilen.

Nicht zuletzt können wir als Arbeitskreis der Säkularen Sozialdemokraten (ASS) an die anerkennende Entwicklung innerhalb der Grünen anknüpfen und ein eigenes Profil bilden.

 

Antragssteller: Adrian Gillmann, Heidelberg

 

 

Antrag Selbstbestimmtes Sterben

 

Antrag Nr. 2 zum Bundestreffen am 22.11.2014 in Berlin (Schwanitz/ Matthäus-Maier)

 

Keine Kriminalisierung der Sterbehilfe in Deutschland

 

Wir, die  (Hier wird die neue Bezeichnung eingesetzt, die zuvor beschlossen wurde) erklären unsere Unterstützung zu den Leitsätzen des Bündnisses „Mein Ende gehört mir“ gegen ein Verbot der Beihilfe zum Suizid in Deutschland. Diese Leitsätze wurden von einem breiten Bündnis säkularer und humanistischer Organisationen erarbeitet und im Frühjahr 2014 der Öffentlichkeit vorgestellt (www.mein-ende-gehört-mir.de). Zu den Unterstützern gehören auch wir (neue Bezeichnung).

„Antrag Selbstbestimmtes Sterben“ weiterlesen