Hier sind nun die weiteren vorliegenden Anträge zum Bundestreffen eingestellt:
Antrag Nr. 4 von Adrian Gillmann
Vorbehalt von Finanzierung oder Subventionierung religiöser Veranstaltungen, kirchlicher Jubiläen und sonstiger Kulturarbeit von Religionsgemeinschaften
Das kooperative Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften hat in Deutschland eine gewisse Tradition. Nach dem zweiten Weltkrieg wie auch im Zuge derWiedervereinigung haben sich im Besonderen bestimmte Kreise kirchlicher und christlicher Gemeinschaften sehr um eine Erneuerung der Zivilgesellschaft und demokratisches Engagement bemüht. Nichtsdestotrotz haben die religiösen Institutionen oft versagt, wenn es um das Arrangement mit politischem Totalitarismus und herrschenden Parteien ging.
Im Laufe der Zeit und unter Einfluss aktiver Lobbyarbeit, haben sich aus vormals kooperativen Verhältnissen oftmalskorrupte gebildet, wenn es um die öffentliche Finanzierung religiöser Gemeinschaften, ihre Einflussnahme auf die Politik und ihre Teilhabe an öffentlichen Gremien wie ihre Rolle in der Gesellschaft geht.
Neben diesen historischen Uneindeutigkeiten und bedenklichen Entwicklungen gebieten es die Vielfalt der Religionsgemeinschaften in Deutschland und ihre eigenen, religiösen Interessen, dass hinsichtlich der Kulturarbeit und der gesellschaftlichen Aktivitäten kein Blankoscheck auszustellen ist. Die staatlichen Zuschüsse und Subventionen von Religionsgemeinschaften, die sich gerade in der Unterstützung von Bekehrungs-, Missionierungs- und Verkündigungsevents wie Kirchentagen und Lutherjahren niederschlägt, bedarf einer sorgfältigen Prüfung und Begründung.
Wir sozialdemokratischen Laizistinnen und Laizisten lehnen eine Bezuschussung von Jubiläen, religiösen Feiern und angeblich kulturellen Veranstaltungen ab, wenn eigene Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederwerbung, Verkündigung und Missionierung im Vordergrund stehen. Staatliche Gelder, gleich ob sie von der Kommune, dem Land oder dem Bund stammen, sollten immer ein öffentliches Interesse berücksichtigen und einen neutralen Standpunkt vertreten.
Eine Förderung eines religionskulturellen „Events“ sollte deshalb immer den Ansprüchen eines öffentlichen Interesses sowie einer gewissen Verhältnismäßigkeit entsprechen. Sowohl eine Förderung von katholischen Kirchentagen als auch die eines Reformationsjubiläums in Millionenhöhe sind weder Pflichtaufgaben des Staates, noch sollten sie eine Selbstverständlichkeit darstellen.
In der Form einer freiwilligen Leistung, die einem kulturellen und öffentlichen Interesse dient, sollten bei der deshalb folgende drei Grundsätze berücksichtigt werden:
1.
Ein öffentliches Interesse besteht dann, wenn die kulturelle Arbeit Angebote bereithält, die sich auf die gesamte Bevölkerung von Stadt, Land oder Bund beziehen, ohne einen exklusiven Bezug zur religiösen oder weltanschaulichen Gruppe zu verlangen.
2.
Religionsbezogene Interessen wie Eigenwerbung, Verkündigung, Missionierung und aggressive Ausgrenzung Andersdenkender dürfen nicht im Vordergrund stehen.
3.
Eine Verhältnismäßigkeit besteht dann, wenn ein bestimmter Anteil an Eigenfinanzierung, mögliche Gegen- oder Ersatzleistungen sowie eine Abwägung mit anderen öffentlichen Vorhaben erfolgt sind.
Wir sozialdemokratischen Laizistinnen und Laizisten fordern deshalb eine begründete und veröffentlichte Verhältnismäßigkeitsprüfung im Zuge der Fördermaßen von Religions- wie Weltanschauungsgemeinschaften nach den drei genannten Kriterien.
Dies im Sinne eines öffentlichen Interesses des säkularen Staates und der Gleichbehandlung der Religions- wie Weltanschauungsgemeinschaften, die sich anhand kultureller Kriterien um Förderung und Bezuschussung bewerben können.
Ergänzungsantrag von Michael Rux zum Antrag Nr.2 , Matthäus-Maier/ Schwanitz zur Sterbehilfe
Vor dem vorletzten Absatz des Antrags, der mit den Worten beginnt „Gerade deshalb kritisieren wir auch das Verbot der passiven Sterbebegleitung, …“, sind folgende Absätze einzufügen:
Wir treten auch für das Selbstbestimmungsrecht jener entscheidungsfähigen Erwachsenen ein, dieihrem Leben nach reiflicher Überlegung aus anderen Gründen als einer akuten, schwersten Erkrankung ein Ende setzen wollen, also beispielsweise jener Menschen,
–die an einer nicht unmittelbar zum Tode führenden Krankheit oder den Folgen eines Unfalls leiden und ein langes, zur völligen Hilflosigkeit führendes Siechtum vermeiden wollen,
–die dem Verdämmern in einer altersbedingten Demenz entgehen wollen,
–die am Ende eines erfüllten Lebens ihr Dasein beenden wollen, weil sie des Lebens müde sind oder weil sie nichts mehr haben, das ihrem Leben einen Sinn gibt („Bilanz-Suizid“).
Auch diese Menschen haben ein Recht auf Hilfe zum Suizid, damit sie den Freitod nicht auf grausameWeise wie Erhängen, Vergiften, Erschießen, Sturz aus großer Höhe usw. vollziehen müssen oder gar völlig unbeteiligte Andere auf schreckliche Weise belasten, beispielsweise einen Lokführer. Es ist für Privatpersonen sehr schwierig bis unmöglich, sich geeignete Mittel zur Selbsterlösung zu verschaffen, beispielsweise Medikamente, die in hoher Dosis tödlich wirken. Sie sind deshalb auf Ärztinnen und Ärzte bzw. auf Einzelpersonen oder Vereinigungen angewiesen, die sie beraten und ihnen den Zugang zu solchen Mitteln verschaffen bzw. zur ärztlichen Assistenz beim Suizid verhelfen. Das zu tun ist nicht verwerflich und darf nicht kriminalisiert werden
Michael Rux
Änderungsantrag von Adrian Gillmann (Heidelberg) zum Antrag Nr. 1
Namensänderung der sozialdemokratischen Laizistinnen und Laizisten in „Arbeitskreis/Arbeitgruppe der Säkularen Sozialdemokrat*innen“ (ASS)
Das Engagement für eine laizistische und säkulare Politik hat gezeigt, dass die begrifflichen Bezüge einer Änderung bedürfen. Programmatisch bleiben wir einer laizistischen Politik verpflichtet, sollten diese jedoch mit Blick auf eine säkulare, multireligiöse und plurale Gesellschaft ändern.
Die Bezeichnung als „Säkulare“ ist dabei nicht frei von Interpretationen, je nach dem, ob mehr gesellchaftliche Verhältnisse oder klare Zielgruppen wie religionfreie, wissenschaftsbezogene oder humanistisch gesinnte Menschen gemeint sind.
Jedoch können wir als „Säkulare Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten“ eine deutliche Positionierung und Bekräftigung gegen religiöse und weltanschauliche Herrschaftsideologie einnehmen.
Unter Säkularität verstehen wir das Anliegen, uns für die Vielfalt der liberalreligiösen, religionsfreien, humanistischen, agnostischen und atheistischen Positionen in der Gesellschaft als Teil der politischen Willensbildung einzusetzen.
Wir behalten die emanzipatorischen Elemente gegenüber Religionslobbyismus und einer Privilegierung betimmter Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bei, sind jedoch deutlich auf ein säkulares Spektrum bezogen. Dies positiv und mit mehr Distanz gegenüber Vorurteilen.
Nicht zuletzt können wir als Arbeitskreis der Säkularen Sozialdemokraten (ASS) an die anerkennende Entwicklung innerhalb der Grünen anknüpfen und ein eigenes Profil bilden.
Antragssteller: Adrian Gillmann, Heidelberg