Forderung erneuert: Säkulare Sozis nach wie vor für die Abschaffung von §219a

Auf Ihrem Online-Bundestreffen 2021 haben die Säkularen Sozis ihren Beschluss von 2018 zur Abschaffung von §219a, der die Kenntlichmachung von Abtreibungsangeboten kriminalisiert, erneuert. Wie damals in Köln votierten die Genossinnen und Genossen dafür,das unsägliche Werbe- und Informationsverbot für Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und hierüber medizinisch informieren wollen, endlich abzuschaffen.

Die halbseidene Reform des §219a durch die Große Koalition, welche vor allem durch Druck der CDU/CSU verwässert wurde, hat aus Sicht der Säkularen nur ein minimales strafbefreites Informationsrecht über Landesärztekammern und Verlautbarung des Angebotes von Schwangerschaftsabbrüchen geschaffen, was weder für Rechtssicherheit noch eine ausreichende Informationsfreiheit sorgt.

Der Antrag im Wortlaut:

Das Netzwerk säkularer Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzt sich dafür ein, dass § 219a aus dem StGB gestrichen wird.

Begründung:

Nach §219a Abs. 1 StGB genügt bereits die „Information“ über die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches zur Erfüllung des objektiven Tatbestandes des „Anbietens“. Damit gilt ein Verbot für Ärzte und Kliniken, zu informieren, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen ein legaler Schwangerschaftsabbruch erlaubt ist, welche Methoden es gibt, welche Risiken der Eingriff birgt und dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.“

Religiöse, aber auch philosophisch begründete Tabuisierungen von Schwangerschaftsabbrüchen und der Information über die Durchführung selbiger können in einem säkularen Staat keine Legitimationsgrundlage für mit Kriminalstrafe bewehrte Verbote sein. Mit dem Erlass einer moralisierenden, auf die Durchsetzung einer religiös-weltanschaulich bestimmten Sittlichkeit bezogenen Strafnorm, überschreitet der Staat seine Kompetenzen.“

(…) Der §219a folgt religiösen Glaubensvorstellungen und der nationalsozialistischen Weltanschauung, die mit einem demokratischen, weltanschaulich neutralen Rechtsstaat in der Ausrichtung auf die Europäische Menschenrechtskonvention unverträglich sind.

Quellen: hpd, ifw

Mit neuem Sprecherkreis 2021 auf zu säkularen Ufern!

Am Samstag den 6. Februar 2021 fand das Jahrestreffen des Netzwerks der Säkularen Sozis statt. In diesem Jahr als Online-Konferenz, die unter Einhaltung aller Corona-Regeln durchgeführt wurde. Zahlreiche Anträge wurden beschlossen, wie beispielsweise der Antrag zur Beendigung des Sonderweges im kirchlichen Arbeitsrecht, und die Forderung einer aktiven Strafverfolgung bei sexuellem Missbrauch durch Kirchenvertreter und eines wirksamen staatlichen Schutzes für religionsfreie Geflüchteten in Deutschland.

Die beschlossenen Anträge: Kirchliches Arbeitsrecht, Verjährung Sexualdelikte, Strafverfolgung bei Missbrauch, Ablösung der Staatsleistungen, DITIB überprüfen, Schutz säkularer Geflüchteter, Lobbyregister, kirchlicher Lobbyismus, Kinderkopftuch, Religionsunterricht

Außerdem wurde ein neuer Sprecherkreis gewählt, der mit neuen Engagierten wie auch Altbekannten aufwarten kann und sich selbst eine fünfköpfige „Geschäftsführung“ gegeben hat, damit Anfragen aus der Partei und der Zivilgesellschaft schnell bearbeitet werden. Den bisher engagierten und nun ausscheidenden Sprecherinnen und Sprechern, wie beispielsweise Rolf Schwanitz aus Sachsen, Johannes Schwill aus NRW, Wolfgang Frisch aus Rheinland-Pfalz und Monika Oettke aus Niedersachsen, dankte Lale Akgün im Namen aller.

Unsere Arbeit in und für die SPD

Hinter uns liegt ein erfolgreiches Jahrestreffen, das wir erstmals online durchgeführt haben. Dank intensiver Vorbereitung der Antragsteller konnten wir eine ganze Reihe von wichtigen Beschlüssen fassen, die unsere weitere Arbeit in der SPD bestimmen werden. Diese Arbeit werden wir künftig in dem vom Parteivorstand einzurichtenden Arbeitskreis fortführen, dem die Genoss*innen angehören werden, die ihren Glauben frei von der Mitgliedschaft in religiösen Organisationen leben.

Damit kommt die SPD nur der Entwicklung in unserem Land nach. Während zur Zeit der Gründung der Bundesrepublik die Bevölkerung in Deutschland nahezu vollzählig „katholisch“ oder „evangelisch“ war, hat sich deren Anteil inzwischen nahezu halbiert und durch Zuwanderung gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster Religionen, deren Mitglieder in unserem Land ihren eigenen Glauben leben können, solange sie sich an die uns alle verbindende und verbindliche freiheitlich-demokratische Grundordnung halten.

Angesichts des dramatischen Mitgliederrückgangs bei den bislang so selbstbewussten Großkirchen, angesichts von Skandalen bei der Missbrauchsaufklärung, angesichts von EuGH-Urteilen gegen die Praxis kirchlichen Arbeitsrechts, angesichts des hundertjährigen Ignorierens des Verfassungsgebots der Beendigung kirchlicher Staatsleistungen wird die SPD auch eine dezidiert säkulare Stimme haben.

Als „Säkulare Sozis“ mussten wir bisher außerhalb der SPD agieren, obwohl wir im ganzen Land aktiv Parteiarbeit betreiben und wissen, wo unseren Wählern der Schuh drückt und auch wo gegen geltendes Recht verstoßen wird.

Entsprechend dem Parteitagsbeschluss von 2019 in Berlin bemüht sich der Parteivorstand neben all der Arbeit zur Vorbereitung der in diesem Jahr anstehenden Wahlen darum, die konfessionell nicht gebundenen Mitglieder stärker in die politische Arbeit einzubinden. Die Einsicht hat sich wohl durchgesetzt, dass Säkularität eine der tragenden Säulen unserer Demokratie und insbesondere unserer sozialdemokratischen Partei ist.

Toleranz und Solidarität werden bei uns großgeschrieben und dazu gehört ganz selbstverständlich auch die Meinungs-, Glaubens- und Religionsfreiheit für Angehörige aller Religionen, aber natürlich auch für Menschen, die sich keiner religiösen Gemeinschaft zugehörig fühlen.

Seit 100 Jahren verlangt unsere Verfassung, die Weimarer Reichsverfassung ebenso wie das Grundgesetz, dass die Staatsleistungen eingestellt werden, die einstmals als Ausgleich für Enteignungen durch Napoleon gewährt worden waren. So fließt jährlich eine halbe Milliarde an allgemeinen Steuergeldern (zusätzlich zu den Kirchensteuern) in die Kassen der Kirchen, die darüber nicht einmal Rechenschaft ablegen müssen. Sie nehmen unser Geld – auch von denen, die keine Kirchensteuer bezahlen.

Erneut haben wir beim Jahrestreffen einen Sprecherkreis gewählt, der sich um die Weiterentwicklung unserer Programmarbeit kümmert und die Vorbereitung des Arbeitskreises der Bundespartei unterstützt. Als eine Art „Geschäftsführung“ wurden wir auch damit beauftragt, die Kontakte zum Parteivorstand zu intensivieren und die Partei bei der Einrichtung eines AK zu unterstützen. Wir bauen dabei auf die Unterstützung aller säkularen und humanistischen Genoss*innen.

Für den Sprecherkreis:

Dr. Lale Akgün, Dr. Uli Bieler, Gerhard Lein, Norbert Reitz, Dr. Sabrina Seidler

Selbstverständlich Säkular – Die säkularen Wurzeln der SPD

Dass die SPD einmal eine dezidiert religions- und kirchenferne, säkulare Partei war, ist wenig bekannt. Wer – wie wir säkulare Sozialdemokraten – davon überzeugt ist, dass die SPD wieder mehr Säkularität wagen sollte, um endlich auch dem konfessionsfreien Drittel der Bevölkerung ein politisches Angebot zu machen, um das sozialdemokratische Profil gegenüber den Christdemokraten zu schärfen, um gesellschaftliche Integrationsprobleme zu entschärfen und um insgesamt für mehr Gerechtigkeit und Transparenz in Religions- und Weltanschauungsfragen zu sorgen, sollte sich zuerst mit der Geschichte der SPD befassen.

Denn viele Kontroversen sind nicht neu: Die konsequente Trennung von Kirche und Staat ist eine alte SPD-Forderung der Kaiserzeit. Weltliche Schulen ohne Religionsunterricht, dafür aber mit säkularem Ethikunterricht gab es auf Initiative der SPD bereits in der Weimarer Republik, und die säkularen Passagen unserer Verfassung sind von der SPD gegen heftigen Widerstand der klerikalen Parteien erstritten worden.

Mit dem Godesberger Programm von 1959 kam eine Neuausrichtung: Um als Volkspartei im Bund mehrheitsfähig zu werden, schwenkte die SPD angesichts des wieder gewachsenen Ansehens des Christentums in der Nachkriegszeit auf einen religions- und kirchenfreundlichen Kurs um; leider geriet dann die humanistische säkulare Traditionslinie zunehmend ins Hintertreffen.

Vortrag: „Selbstverständlich Säkular“ als PDF

Johannes Schwill ist Mitglied des Sprecherkreises der Säkularen Sozis und Vizepräsident des HVD in NRW.

Meeting mit Mützenich – Säkulare Sozis in NRW

Auf Defizite bei der Verfassungstreue haben die Vertreter der Säkularen Sozis, Ingrid Matthäus-Maier und Norbert Reitz, den Fraktionsvorsitzenden der SPD im Bundestag, Rolf Mützenich, aufmerksam gemacht. Bei einem Frühstück in Hennef überreichten sie ihm das Buch „säkular.sozial.demokratisch“, das die Schwerpunktthemen säkularer Politik aufzeigt.

Seine Fraktion nehme Sorgen um die Durchsetzung des Grundgesetzes immer ernst, betonte Mützenich, eine Neuauflage des kürzlich vom Verfassungsgericht für nichtig erklärten Strafgesetzes zur Sterbehilfe stehe derzeit nicht auf der Agenda.

„Wir leben in einem säkularen Staat, in dem das Grundgesetz für alle Bürger und Institutionen verbindlich ist. Der Einsatz für gleiche Rechte, Pflichten und Chancen ist ein Wesensmerkmal der SPD seit ihrer Gründung. In diesem Kampf stehen wir solidarisch zusammen. “

Berliner Neutralitätsgesetz diskriminierend? Ein schwerer Rückschlag für die Trennung von Staat und Religion in Deutschland

Gemeinsame Presseerklärung der Berliner HumanisIinnen und Konfessionsfreien in der Berliner SPD sowie der Säkularen Linken

Heute hat das Bundesarbeitsgericht über das Berliner Neutralitätsgesetz geurteilt. Die Richter gaben der Klage einer kopftuchtragenden Muslima wegen Ungleichbehandlung statt und befanden ein pauschales Verbot des Tragens religiöser und weltanschaulicher Symbole und Kleidungsstücke für einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit.

Dazu erklären Bruno Osuch und Hans-Ulrich Bieler (Sprecher HumanistInnen und Konfessionsfreie in der Berliner SPD) sowie Roman Veressov und Markus Wollina (Initiatoren Säkulare Linke, Landesarbeitsgemeinschaft in DIE LINKE Berlin i.Gr.):

„Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist eine herbe Enttäuschung und ein Rückschlag für alle säkular und laizistisch orientierten Kräfte in unserem Land. Wir halten die Entscheidung für einen schweren Fehler und Anlass zur größten Besorgnis um die Zukunft der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates. Eine Reform des Gesetzes ist nun zwar wahrscheinlich unumgänglich. Dabei muss die Berliner Koalition jedoch mit äußerster Umsicht zu Werke gehen. Bei einer vollständigen Aufhebung des Gesetzes, wie es teilweise aus den Reihen der Grünen und LINKEN erwogen wird, wären jedenfalls gravierende Auswirkungen auf die öffentlichen Schulen, Polizei und Justiz zu befürchten. In all diesen Bereichen würden religiöse Konflikte und schlimmstenfalls auch hochproblematische Weltanschauungen in verschiedenen Ausdrucksformen Einzug halten. Wir fordern deshalb die Berliner Koalition auf, den durch das Urteil neu gezogenen rechtlichen Rahmen vollständig auszuschöpfen und das Gesetz im maximal möglichen Umfang aufrechtzuerhalten.“

Bisher schreibt das Berliner Neutralitätsgesetz vor, dass Beschäftigte des Landes in Polizei, Justiz und allgemeinbildenden Schulen im Dienst keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen.

Berlin, 27.08.2020

Pressekontakt:
Bruno Osuch: b.osuch@hvd-bb.de, 0175 4047292
Roman Veressov: roman.veressov@die-linke-lichtenberg.de, 0176 38777437

Säkulares Ferienprogramm in Hamburg

Auch in Ferienzeiten trefft sich das Netzwerk der Säkularen Sozis in Hamburg. Zwei neue Aktive waren am 27. Juli schon mit dabei. Neben den Hauptthemen „Bewertung des Rot-Grüner Koalitionsvertrages – Aussagen auf 3 Seiten zur ‚religiösen Vielfalt in der Weltstadt Hamburg‘ und dem Austausch über die Bedeutung des Verfassungsgerichtsurteils zur Sterbehilfe (assistierter Suizid), gab es auch reichlich Austausch und Verabredung zu Besuchen in den Sprechstunden unserer Bundestagsabgeordneten. Das nächste Treffen wird am Montag, den 28. September, um 19:30 stattfinden. Dies entweder im Kurt-Schumacher-Haus oder auf ZOOM.

Kontakt: Ulla Wolfram uwlf@yahoo.de oder gerhard.lein@saekulare-sozis.de

Islam und Säkular – passt das überhaupt zusammen?

Ob Islam und Säkularität zusammenpassen? Zweifel daran sind berechtigt, auch wenn man erfährt, dass die Hagia Sophia nun wieder in eine Moschee rückverwandelt wird. Als Kirche war sie im 6. Jahrhundert errichtet worden, im 15. Jahrhundert in eine Moschee umgewandelt. Immer war sie Ziel und Symbol von Kriegen, Plünderungen und Siegen. Nach dem 1. Weltkrieg sollte sie als Museum endgültig zum Symbol des Friedens unter den Völkern und Religionen werden. Nun wurde sie nach 80 Jahren als Museum vom Vorsitzenden der staatlichen Religionsbehörde Diyanet beim Freitagsgebet wieder als Moschee zurückerobert. Mit dem Schwert in der Hand demonstrierte er das „Schwertrecht“ des Siegers und verfluchte in seiner Rede die Zeit „zwischen den zwei Sultanen“, und damit die Republik und Atatürk.

Der Literatur-Nobelpreisträger Orhan Pamuk kommentierte dieses Ereignis mit den Worten: „Die Umwandlung heißt der restlichen Welt mitzuteilen, dass die Türkei kein laizistisches Land mehr ist. Millionen von Menschen in der Türkei sind dagegen, doch ihre Stimmen werden nicht gehört.“ Das ist wohl nicht nur in der Türkei so. Die Stimmen der säkularen Menschen sind in der ganzen islamischen Welt mehr als leise, aus Angst vor der politischen Macht ultra-orthodoxer Muslime. Und in Deutschland? Das Auswärtige Amt revidierte die Berufung von Nurhan Soykan, stellv. Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, zur Beraterin von Heiko Maas, für das seit 2016 bestehende Projekt „Religion und Außenpolitik“, weil sie den Vorwurf, antisemitische und islamistische Positionen zu unterstützen, nicht entkräften kann. Nach heftigen Protesten – vor allem von Muslimen -ruht das Projekt „Religion und Außenpolitik“ erst einmal. Das ist eine gute Nachricht. Zeigt sie doch, dass in Deutschland die säkularen Stimmen durchaus etwas erreichen können.

In unserer Online-Veranstaltung geht Dr. Lale Akgün der Frage nach, ob der Islam überhaupt mit Säkularität und unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung kompatibel ist. Sind die säkularen Stimmen nur der „verlängerte Arm des Westens“ – wie es orthodoxe Muslime gern formulieren? Gibt es eine Alternative zum politischen Islam oder müssen wir hinnehmen, dass islamische Parteien und Verbände ihr Ziel eines islamischen Staates verfolgen

Gebote des Grundgesetzes verbindlich für alle Religionen

Pressemitteilung -30.07.2020

Die islampolitische Sprecherin der Säkularen Sozialdemokraten, Dr. Lale Akgün, hat die Entscheidung von Außenminister Heiko Mass (SPD) begrüßt, einen intensiven Beratungsprozessmit religiösen Verbänden, Vereinen und anderen Gesprächspartnern über den Umgang mit Religionen in der Außenpolitik aufzunehmen. Richtschnur aller Religionspolitik in Deutschland müsse die Verbindlichkeit der Gebote des Grundgesetzes für alle Religionen sein. Auch in der Außenpolitik seien diese Grundsätze der Garant von Frieden und Freiheit. Der Verzicht von Maas auf Nurhan Soykan als künftige Beraterin, die ein Be-kenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Staates vermissen lasse, sei eine richtige und verantwortungsvolle Entscheidung.

Norbert Reitz – Mitglied des Sprecherkreises und Pressesprecher der Säkularen Sozis

Sterbehilfe menschenwürdig regeln

Pressemitteilung-29.07.2020

Die Menschenwürde muss auch beim Sterben und darüber hinaus gewahrt bleiben,“erklärte Ingrid Matthäus-Maier(SPD). Sie begrüßte ausdrücklich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das kürzlich den § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig erklärt hatte. „Besonders enttäuscht sei sie,“ sagte die Juristin, die selbst 22 Jahre dem Deutschen Bundestag angehört hatte, „dass auch einige in meiner eigenen Partei diese Bevormundung von Menschen am Lebensende zugelassen hatten“.

In einer öffentlichen Online-Veranstaltung schilderte Matthäus-Maier ausführlich, wie es zu der Einführung eines neuen Paragraphen ins Strafgesetzbuch gekommen war, obwohl Verfassungsrechtler, Hilfsorganisationen und auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages auf den Verstoß dieser Regelung gegen die Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes aufmerksam gemacht hatten. Nach dieser Niederlage, die die Initiatoren dieser Strafrechtsregelung höchstrichterlich erhalten haben, sei es unverständlich, dass Gesundheitsminister Spahn jetzt ausschließlich Befürworter der verfassungswidrigen Hilfeverweigerung um Stellungnahmen zu einem neuen Gesetzentwurf gebeten habe und keinen Vertreter der erfolgreichen Kläger.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar, steht an erster Stelle in unserem Grundgesetz. Sie darf nicht zur Disposition verschiedenerWeltanschauungen gestellt werden“, betonte Matthäus-Maier. Aufgabe der Politik sei es jetzt, Regelungen zu schaffen, die eine angemessene Hilfe für Schwerstkranke und Sterbende sichert.„Wir müssen sehr genau darauf achten, dass die Autoren des verbotenen § 217 StGB nicht erneut versuchen,mit einer strikten Neuformulierung die Entscheidungsfreiheit von Sterbewilligen einzuengen und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Gebote unserer Verfassung zu unterlaufen. Die ersten Schritte dahin sind schon zu erkennen.“

Norbert Reitz – Mitglied des Sprecherkreises und Pressesprecher der Säkularen Sozis

Hansestadt Hamburg: Online-Treffen der Säkularen Sozis

Am Montag, 27. Juli, 19:00 Uhr (Einwahl ab 18:45) treffen sich die Säkularen Sozis online, um sich auch im Corona-Sommer zu beratschlagen.

Unter anderem wird der rot-grüne Koalitionsvertrag besprochen, in dem auf 3 Seiten Position zu den Religionsgemeinschaften der Stadt bezogen wird, dies mit einem Angebot eines erneuten Kirchentages in Hamburg (mit gewaltigen Kosten für den Landeshaushalt). Pikant dabei: Im vorletzten bzw. letzten Jahr hatte sich die Bürgerschafts-Fraktion der SPD geweigert, dem Beschluss des Landesparteitages zu  folgen und den in Hamburg stattfindenden Deutschen Humanistentag 2019 zu unterstützen. 

Auch das einstimmige Verfassungsgerichtsurteil zum § 217 StGB (Verbot gewerbsmäßiger Suizidassistenz), wird beraten. Das Urteil lautete: Der §217 StGB ist nichtig. Zu dem Thema hatte der Bundessprecherkreis am 16.7. einen ZOOM-Vortrag mit Ingrid-Matthäus-Maier veranstaltet.

Alle Interessierten in der Hansestadt sind eingeladen teilzunehmen.

Anmeldung und Kontakt: gerhard.lein (at)saekulare-sozis.de