Säkularität – warum sie Frauen Freiheit bringt!

Online-Veranstaltung am Montag, 17. Mai 20 Uhr (über Zoom)

Wir säkulare Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten treten nicht nur für eine konsequente Trennung von Kirche und Staat ein, sondern wie schon die SPD seit ihrer Gründung im Jahr 1863 für Emanzipation und Gleichberechtigung von Mann und Frau. Doch beides ist nach fast 160 Jahren in vielen Ländern nicht mal ansatzweise erreicht. Aber auch hierzulande gibt es noch einiges zu tun, nicht zuletzt weil religiöse Fundamentalisten aller Couleur versuchen, das Rad der Geschichte zurück zu drehen.

Davon besonders betroffen sind Migrantinnen und Geflüchtete, aber auch muslimisch sozialisierte Deutsche mit Migrationshintergrund, die so wie wir auch, selbstbestimmt leben wollen und sich deshalb zu der Initiative „Migrantinnen für Säkularität und Selbstbestimmung“ zusammen geschlossen haben.

Naïla Chikhi ist ist Gründungsmitglied der Migrantinnen für Säkularität und Selbstbestimmung und 1980 in Algier (Algerien) geboren. Sie hat angewandte Sprach- und Kulturwissenschaften an der Universität Mainz studiert. Nach dem Studium war sie Dozentin für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache bei den BAMF-Integrationskursen, später Referentin für Flucht und Frauenrechte bei einer deutschen Frauenrechtsorganisation, sowie Workshopleiterin bei MIND – Prevention Initiative für Demokratieförderung und Extremismusprävention.

Birgül Akpinar ist türkischstämmige Alevitin, Mitglied im CDU-Landesvorstand von Baden-Württemberg und im Bundesnetzwerk Integration ihrer Partei. In Baden-Württemberg ist sie Vorsitzende dieses Netzwerkes und sie sagt „Religion ist kein Mittel zur Integration“.

Moderation: Dr. Lale Akgün (NRW)

Link zur Teilnahme (Zoom)

„Es gibt keinen vernünftigen und fairen Grund für ein besonderes kirchliches Arbeitsrecht“

Impulsbeitrag von Martin Nestele

Mein Name ist Martin Nestele. Ich arbeite in der Altenpflege. Bin Mitarbeitervertreter in einer diakonischen Einrichtung und stellvertretender Landesfachbereichsvorsitzender, FB3 von ver.di-Baden-Württemberg. Zudem kenne ich auch als Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Württemberg den 3. Weg und das kirchliche Arbeitsrecht ganz praktisch.

Mit dem „Weg“ ist der Weg der Arbeitsrechtssetzung der Tarife gemeint. Wenn es den 3. Weg gibt, dann gibt es mindestens noch 2 andere Wege:

  1. Weg: Festlegung zwischen einzelnem Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in, sprich AG diktiert
  2. Weg: Gewerkschaft und Arbeitgeberverband handeln TV aus
  3. Weg: Aufgrund eines kirchlichen Gesetzes wird in sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen verhandelt: Paritätisch besetzt aus Dienstgebern und MAV-VertreterInnen. Ohne Streik und Aussperrung. Zusammensetzung und Spielregeln über ein kirchliches Gesetz.
    Ergebnis sind hier nicht Tarifverträge, sondern sogenannte Arbeitsvertragsrichtlinien, die auch nicht die rechtliche Qualität von Tarifverträgen haben.

Der 3. Weg kennt keine Tarifverträge und kein Betriebsverfassungsgesetz.
Das Betriebsverfassungsgesetz gilt für Religionsgemeinschaften und ihre caritativen Einrichtungen nicht. Das Betriebsverfassungsgesetz schließt in § 118, Abs. 2 Religionsgemeinschaften von der Anwendung aus.

Grundlage dafür ist im Grundgesetz das Recht von Religionsgemeinschaften auf die Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten. Das steht im Artikel 140 GG. Dort steht, dass die entsprechende Regelung aus der Weimarer Reichsverfassung für das GG übernommen wurde. Juristinnen und Juristen streiten sich darüber was das konkret bedeutet. Die Kirchen haben es jedenfalls im Laufe der Zeit in der Bundesrepublik geschafft, dafür zu sorgen, dass dieses Recht auch auf das Arbeitsrecht für die Beschäftigten in Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas ausgeweitet wurde. Eben auf die Betriebsverfassung, die Unternehmensmitbestimmung und das Tarifrecht. Als ideologische Begründung dient dazu eine sogenannte „Dienstgemeinschaft“. Man will damit letztlich darlegen, dass es bei Kirchen, Diakonie und Caritas keine Interessenunterschiede zwischen Kapital und Arbeit gäbe.

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Unbekannte Evangelikale – eine politische Gefahr?

Online-Veranstaltung am 11. Mai, 19.30 (per Zoom)

Sie beten, lesen die Bibel, gehen sonntags in den Gottesdienst und „lieben den Herrn Jesus“. Und sie marschieren bei Pegida und bezweifeln den Klimawandel. Sind Evangelikale eine politische Gefahr? Es scheint sich ein Paradoxon aufzutun. Mit fortschreitender Säkularisation der Gesellschaft nimmt die Unkenntnis hinsichtlich religiöser Sachverhalte in der Bevölkerung zu, gleichzeitig  werden manche Zeitgenossen für eindimensionale Heilsversprechen empfänglicher. Wie „ticken“ Evangelikale? Drohen uns US-amerikanische oder brasilianische Verhältnisse? Wie soll man mit ihnen umgehen?

Bernd Fleißner war mehr als 35 Jahre Teil der evangelikalen Blase, studierte an zwei evangelikalen Seminaren Theologie und war als Pastor tätig. Seine Erfahrungen hat er im Buch „Luftanker: Eine kritische Auseinandersetzung mit der evangelikalen Bewegung“ (2020) publiziert.

Moderation: Adrian Gillmann

Link zur Teilnahme

ASJ NRW fordert Selbstbestimmung statt Strafbarkeit von Suizidhilfe

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das 2015 beschlossene Verbot der Suizidhilfe (§ 217 StGB) für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat, liegen inzwischen mehrere Gesetzentwürfe für eine Neuregelung dieses Feldes vor, über die der Bundestag nun berät. Der Arbeitskreis der Sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen (ASJ) in NRW fordert den Arbeitsentwurf von Jens Spahn abzulehnen und stattdessen den Entwurf Karl Lauterbachs zu unterstützen.

Die Säkularen Sozis NRW schließen sich dabei den beiden von der ASJ NRW beschlossenen Stellungnahmen an. Im Mittelpunkt muss die Sicherung der Autonomie jedes Menschen stehen, selbst über sein Leben – und damit auch über dessen Ende – zu bestimmen.

Der Staat darf und soll Regelungen treffen, um einem Unter-Druck-Setzen oder allzu voreiligem Handeln vorzubeugen; er darf dabei aber nicht über das Minimum notwendiger Freiheitseinschränkungen hinausgehen. Insbesondere neue Straftatbestände, wie sie Jens Spahn fordert, sind abzulehnen.

Thorben Kösters (NRW)

Das Kreuz mit dem Landesverfassungsgericht in NRW: Petition gegen Andreas Heusch

Keine Wahl von Prof. Dr. Andreas Heusch zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs NRW!


Liebe Genoss*innen in der SPD-Landtagsfraktion NRW. Die Präsidentin des Landesverfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts, Frau Ricarda Brandts, tritt am 31. Mai in den Ruhestand. Bereits am 28. April – die endgültige Tagesordnung der Sitzung steht noch nicht fest – soll der Landtag auf Antrag der Landesregierung einen Nachfolger als Präsidenten des Landesverfassungsgerichts wählen: dessen Vizepräsidenten und Präsidenten des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Prof. Dr. Andreas Heusch. Damit wäre praktisch auch eine Vorentscheidung für das OVG Münster gefallen.

Herr Prof. Heusch stellt sein religiöses Bekenntnis über die Verfassung. Seit mehr als 10 Jahren ist er für einen gezielten, in der Justiz beispiellosen Affront gegen fundamentale Prinzipien des Grundgesetzes und gegen das Bundesverfassungsgericht verantwortlich. Am Tag der Deutschen
Einheit 2010 ließ er im Haupttreppenhaus des VG Düsseldorf ein Kreuz anbringen. Das war zu Beginn seiner Amtszeit die persönliche Antwort des bekennenden Katholiken gegen den Kruzifixbeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1995, das es als verfassungswidrig ansieht, wenn staatliche Einrichtungen von Amts wegen mit Kreuzen ausgestattet werden. Die Kreuzerhöhung im Verwaltungsgericht war damals auch eine Antwort an den Präsidenten des Landgerichts Düsseldorf, der in seinem Geschäftsbereich kurz zuvor die Kreuze hatte abhängen lassen. So war und ist es seit den siebziger Jahren verfassungstreue Praxis an allen anderen
Verwaltungsgerichten in NRW.

Wir meinen, dass diese Geisteshaltung gegenüber unserer Verfassung für einen Präsidenten des Landesverfassungsgerichts inakzeptabel ist und fordern Euch deshalb auf, die Wahl von Herrn Prof. Dr. Heusch nicht zu unterstützen. Der anhängenden Petition von Dr. Ralf Feldmann aus Bochum schließen wir uns vollinhaltlich an.

Petition: Weltanschauliche Neutralität des Staates schützen
Wer die Verfassung bricht, darf nicht Präsident des
Verfassungsgerichtshofs werden.

Beste solidarische Grüße
Johannes Schwill
Toni Nezi
Dr. Sabrina Seidler
Netzwerk Säkularer Sozis NRW

Kirchliches Arbeitsrecht – ein Pflegefall? Online- Veranstaltung im April

Zur Situation des Sondertarifrechts der Kirchen am Beispiel der Pflege – 22. April, 19.30 Uhr

Der Beschluss der Caritas im Februar diesen Jahres, einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege nicht zuzustimmen, hat für Furore gesorgt. Gewerkschaften und andere Verbände haben diese Verhinderung eines Flächentarifvertrages für Pflegekräfte kritisiert. Basis dieser Entscheidungsfindung ist das sogenannte kirchliche Arbeitsrecht, das im Tarifrecht eine Zustimmungspflicht der arbeitsrechtlichen Kommissionen der Kirchen vorsieht. Ist dieses Sonderrecht für Kirchen in Sachen Tarifverträge noch zeitgemäß? Können Tarifverträge Ausbeutung in der Pflege verhindern? Wie ist die Situation in Baden-Württemberg?

Mit Martin Nestele (stellvertretender ver.di-Landesfachbereichsvorsitzender und Vorstand AVMAG, Diakonie Württemberg) und Nils Opitz-Leifheit (Präsidium des AWO Bundesverbandes und Bezirksvorsitzender AWO-Württemberg).

Moderation: Adrian Gillmann (Säkulare Sozis BaWü und GEW)

In Kooperation mit dem DGB Heidelberg Rhein-Neckar

Genug gezahlt? Staatsleistungen an die Kirchen einstellen

Susanne Petersen (NRW) im Gespräch mit Johann-Albrecht Haupt, anlässlich der Anhörung im Bundestag zum Gesetzesentwurf der Oppositionsparteien.

Die altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen sollten nach Auffassung von Johann Albrecht Haupt ohne weitere Entschädigungen eingestellt werden. Haupt ist Rechtswissenschaftler und im Beirat der Humanistischen Union in Deutschland. Anlässlich der Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am heutigen Montag, dem 12. April, bedauert er, dass es wohl derzeit nach über 100 Jahren noch immer keine Mehrheit in Bund und Ländern für die Beendigung der Staatsleistungen, möglichst ohne Entschädigung, gebe, obwohl die Verfassung eine Ablösung schon genau so lange vorsehe.

Bezeichnend sei es, dass bei der Anhörung nur Sachverständige mit einer gewissen Kirchennähe geladen seien, betonte Haupt, obwohl es ja eigentlich die Aufgabe der Regierungsparteien und nicht der Opposition sei, nachdem die Deutsche Reichsverfassung und nun auch das Grundgesetz die Ablösung dieser Zahlungen seit 100 Jahren vorschreibe. Besonders befremdlich finde er, dass der religionspolitische Sprecher der SPD, Lars Castellucci, zwar öffentlich erklärt habe, einen solchen Entwurf bereits in der Tasche zu haben, dass er diesen aber bisher weder parteiintern noch öffentlich zur Diskussion gestellt habe. Damit biete die SPD-Fraktion ein trauriges Bild. Auch das Argument, dass man schon deshalb nichts tun könne, weil man in der Koalition keine Vereinbarung über eine gesetzliche Ablösungsregelung getroffen habe sei angesichts des ausdrücklichen Verfassungsbefehls nicht zu akzeptieren.

Allein in diesem Jahr könnten die Kirchen neben den zu erwartenden Staatsleistungen in Höhe von 581 Millionen € über 13 Milliarden € aus Kirchensteuern und daher zusammen mit weiteren Einnahmen aus Vermietungen, Grundbesitz und anderen Unternehmungen insgesamt schätzungsweise 20 Milliarden € einnehmen. Er erinnerte daran, dass sich selbst Papst Benedikt XVI. in seiner Freiburger Rede 2013 für eine Beendigung kirchlicher Privilegien und damit auch der Staatsleistungen ausgesprochen habe, um einer zu großen Verweltlichung der Kirche entgegenzuwirken.

Zum Stand der Sterbehilfe – Veranstaltung mit Ingrid Matthäus-Maier am 28. April

Die AsJ und die AG 60 der SPD in NRW haben im Oktober 2020 eine Online Konferenz zur gesetzlichen Sterbehilfe oder genauer gesagt, dem Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung durchgeführt. Das vom Bundestag beschlossene Verbot der Sterbehilfe mit Strafandrohung, wurde vom Bundesverfassungsgericht jedoch für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Außerhalb der juristischen Debatte über den augenblicklichen
rechtlichen Stand der Sterbehilfe, bleiben viele ethische und Verständnis-Fragen offen. Aus diesem Grund wurde die Juristin und ehemalige Verwaltungsrichterin Ingrid Matthäus-Maier eingeladen, um über den aktuellen Stand in Sachen Sterbehilfe aufzuklären.

Die Referentin war Politikerin und erste Frau an der Spitze einer deutschen Großbank. Sie war 22 Jahre Mitglied des Deutschen Bundestages und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. Sie ist Gründungsmitglied und Unterstützerin des Netzwerkes der Säkularen Sozis.

Mittwoch, 28. April 2021 um 18.00 Uhr
Zugangslink zur Veranstaltung

Eine Veranstaltung von AG 60plus, AG SelbstAktiv , der ASG der SPD Düsseldorf und dem Netzwerk der Säkularen Sozis NRW

DA! – Veranstaltung: Politischer Islam in Düsseldorf am 15. April

Einflußnahme islamistischer Netzwerke auf Politik und Gesellschaft in Düsseldorf: Online-Vortrag und Diskussion mit Sigrid Herrmann-Marschall

Islamismus und politischer Islam sind in aller Munde. Der NRW-Verfassungsschutz hält legalistische Islamisten für die Demokratie für gefährlicher als Salafisten. Doch was ist darunter zu verstehen? Wo und wie zeigen sich Strukturen des politischen Islam auf lokaler Ebene? Welches sind die Strategien legalistischer Islamisten? Diesen und anderen Fragen wird Sigrid Herrmann-Marschall am 15.4.2021 in ihrem Vortrag nachgehen.

Die Referentin Sigrid Herrmann-Marschall beschäftigt sich seit fast zehn Jahren beruflich mit islamistischen Strukturen in Deutschland und Europa. Dazu hält sie Vorträge, gibt Schulungen und verfasst Gutachten. Mehrfach führten ihre Recherchen dazu, dass islamistischen Vereinen die Förderung mit öffentlichen Mitteln wieder entzogen wurde. Seit 2019 lebt die aus Hessen stammende Publizistin in Nordrhein-Westfalen.

Moderation: Dr. Lale Akgün, SPD-Politikerin und Bundessprecherin des Netzwerks der Säkularen Sozialdemokrat:innen.

Nach dem Vortrag folgt eine virtuelle Podiumsdiskussion, an der mit Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) und Sylvia Pantel (CDU) gleich zwei profilierte Düsseldorfer Politikerinnen teilnehmen. Angefragt für die Diskussion ist außerdem der Chef des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, Burkhard Freier.

Zuschauende sind herzlich dazu eingeladen ihre Fragen über die live-chat Funktion einzubringen.

Quelle: DA!

Kennen Sie „Let´s dance“?

Ein Kommentar von Dr. Lale Akgün (NRW) zu den allgemeinen Tanzverboten

_c_Volker Glasow

Kennen Sie „Let´s dance“? Das ist ein Unterhaltungsformat auf RTL, bei dem Paare, jeweils ein –wie-auch- immer-gearteter – Promi und ein Profi gegeneinander tanzen. Jede Woche scheidet ein Paar aus. Wer übrigbleibt, hat gewonnen. Letzen Freitag habe ich mir die Sendung angeschaut. Wirklich unterhaltsam, so dass ich beschloss, am folgenden Freitag wieder einzuschalten. Kaum war mein Entschluss gefasst, sagte der Moderator, dass am nächsten Freitag wie allseits bekannt Karfreitag sei, weswegen die nächste Sendung erst übernächsten Freitag gesendet würde. Karfreitag herrsche in Deutschland Tanzverbot. Ok, dachte ich, da machste nix – das ist Deutschland.

Die Kirchen regieren bis in die Unterhaltungssendungen von RTL hinein. Jedoch fuhr der Moderator mit einer Information fort, die mich irritierte. Er lud mich nämlich ein, mir am Karfreitag ein „Best of“ aller Let´s dance Sendungen anzuschauen. Anscheinend ist Tanzen am Karfreitag verboten, aber es ist nicht verboten, Tanzenden zuzuschauen, wenn die Tanzaufführung in der Vergangenheit liegt und die Sendung eine Aufzeichnung ist.

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