Neue Stiftungsprofessur in Leipzig: Religionskritik als Gesellschaftskritik?

Ein Interview mit dem Inhaber der neuen Stiftungsprofessur für Religionswissenschaft und Religionskritik, Horst Junginger.

An der Universität Leipzig wurde eine neue Stiftungsprofessur für Religionswissenschaft und Religionskritik eingerichtet. Ziel ist es die wissenschaftliche, nüchterne und positive Kritik von Religionen zu betreiben, ohne Religionsfeindschaft zu propagieren. Der suspendierte Priester und Autor Adolf Holl, der als „innerer Kritiker“ der katholischen Kirche wirkt, stiftete die Professur, was anfangs gar nicht so einfach war, wie unter anderem der Deutschlandfunk berichtete.

Horst Junginger _c_privat

Der Religionswissenschaftler Horst Junginger, der zuvor Vertretungsprofessuren in Tübingen und München innehatte, wird ab dem Sommersemester Veranstaltungen zu Religionskritik, dem Blasphemieverständnis im Wandel der Zeiten und anderen Themen anbieten.

Herr Junginger, der Stifter Ihrer Professur, der Kirchenkritiker Adolf Holl, hat die Einrichtung einer Stiftungsprofessur für Religionskritik als „Kreuzweg“ bezeichnet. Sehen sie das ähnlich?

Ja, und man muss sich darüber wundern, dass namhafte Universitäten auf sein Angebot reagiert haben, als handle es sich um saures Bier. In Deutschland gibt es mittlerweile über tausend Stiftungsprofessuren. Fast alle stammen von Wirtschaftsunternehmen. Nun kommt einer, der absolut keine ökonomischen Interessen verfolgt, ein Philanthrop wie er im Buche steht, und er braucht fünf lange Jahre und fünf Anläufe, um sein Geld loszuwerden. Das ist schon ziemlich merkwürdig.

De facto lag die Ablehnung in dem Wort „Religionskritik“ begründet. Ein hochrangiger Vertreter der Universität München, an der ich sechs Semester Vertretungsprofessor für Religionswissenschaft war, nannte expressis verbis die Angst vor der katholischen Kirche und einer von ihr losgetretenen öffentlichen Debatte als Grund. Auch in Wien und Tübingen wurde schnell klar, dass man den Vorwurf der Religionsfeindschaft fürchtete. An diesen drei Universitäten bestehen mehr als hundert Theologieprofessuren, die orthodoxe und islamische Theologie nicht eingerechnet. Also ein schwieriges Umfeld, um es vorsichtig auszudrücken. So wie die nichtkonfessionelle Religionswissenschaft früher als Gefahr für das Christentum angesehen wurde, so geht es heute der religionswissenschaftlichen Religionskritik. „Neue Stiftungsprofessur in Leipzig: Religionskritik als Gesellschaftskritik?“ weiterlesen

Ein Feiertag für alle: Petition in Niedersachsen, Diskussion in Hamburg

Im Vergleich mit dem Süden der Republik mit 13 (z.T. 14) gesetzlichen Feiertagen, halten es die nördlichen Bundesländer mit 9 freien Tagen eher bescheiden. Das soll sich ändern, denn die Nord-Bundesländer wollen einen weiteren gesetzlichen Feiertag beschließen. Von interessierten Kreisen, nicht nur in der SPD, wurde schnell der Reformationstag ins Spiel gebracht. Das Lutherjubiläum (500 Jahre Reformation) und eine nicht von der Hand zu weisende gesamtdeutsche Reformationsgeschichte werden von den Protagonisten angeführt. Jedoch würde dies einen weiteren religiös begründeten Feiertag bedeuten, dessen Reformationsbezug hinsichtlich der historisch umstrittenen Figur Luthers, wie auch des konfessionellen Zuschnitts bedenklich bleibt.

Argumentationen, die sich auf ein historisches Erbe bezüglich der religiösen Begründung von Feiertagen berufen, vergessen oft, dass gesamtgesellschaftliche Interessen im Vordergrund stehen sollten. Diese Gesamtgesellschaft lässt sich nicht mehr auf eine traditionelle Religion zurückführen, zumal auch zwischen christlichen Religionsgemeinschaften verschiedene Schwerpunktsetzungen in Sachen Feiertagen bestehen. Oftmals sind die landeseigenen Feiertagsgesetze politisch-theologische Eigeninterpretationen, die von imaginierten christlichen Bevölkerungsgruppen ausgehen, ohne dezidiert katholische, protestantische, baptistische, mennonitische oder andere Gruppen gezielt zu kennzeichnen. Das ist einerseits vernünftig, denn es sollen so viele Menschen wie möglich angesprochen werden, aber andererseits wird sich auf ein diffuses „Christentum“ berufen, das unbestimmt verbleibt. Ist das der Sinn von allgemeinen, gesetzlichen Feiertagen? „Ein Feiertag für alle: Petition in Niedersachsen, Diskussion in Hamburg“ weiterlesen

Pro Berliner Neutralitätsgesetz: Säkulare Initiative sammelt Stimmen

Seit dem 21. November sammelt ein breites Bündnis säkularer Gruppen in Berlin Stimmen, um dem dortigen Neutralitätsgesetz, das die staatliche Neutralität garantieren soll, Nachdruck zu verleihen.

Alle Säkularen Sozis und Sympathisant*innen sind eingeladen, diese Initiative zu unterstützen, die nicht nur Bedeutung für die Hauptstadt besitzt.

Unterschriftenliste: Ini_PRO_NeutralG_Unterz_Strukturiert

Neben unserer Unterstützerinnen Ingrid Matthäus-Maier und Lale Akgün, sind folgende Erstunterzeichnerinnen aus den Reihen der SPD vertreten:

  • Franziska Becker, Berlin, SPD, Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin
  • Dr. Fritz Felgentreu, Berlin, SPD, Mitglied des Deutschen Bundestages,
  • Dr. Franziska Giffey, Berlin, SPD, Bürgermeisterin des Bezirks Neukölln von Berlin
  • Wolfgang Hecht, Berlin SPD, Mitglied der BVV Neukölln, HVD-Bezirksbeauftragter für Neukölln
  • Robert Maier, Berlin, Unternehmer, Vizepräsident des SPD Wirtschaftsforums
  • Dr. Felicitas Tesch, Berlin, SPD , ehem. Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin, Mitglied der BVV Charlottenburg/Wilmersdorf, Vizepräsidentin des Humanistischen Verbandes Deutschlands Berlin-Brandenburg(HVD-BB)

Erklärung der Initiative „PRO Berliner Neutralitätsgesetz“

In Berlin leben Menschen aus über 190 Nationen und vielen unterschiedlichen Sozialisationen und Kulturen zusammen. Dies sehen wir als Bereicherung und zugleich als eine große Herausforderung an. Zusammenleben in Vielfalt gelingt nur dann, wenn wir die Vielfalt der Lebensentwürfe und Religionen / Weltanschauungen, die Individualität aller Bewoh-ner*innen akzeptieren und für eine demokratische Stadtkultur eintreten. Dazu bedarf es religiös und weltanschaulich neutraler staatlicher Institutionen. „Pro Berliner Neutralitätsgesetz: Säkulare Initiative sammelt Stimmen“ weiterlesen

Newsletter Sachsen: Musterklagen der Kirchen gegen ostdeutsche Kommunen

Newsletter 08/2017

04.12.2017

Liebe Genossinnen und Genossen, liebe Unterstützer,

das Jahr neigt sich mit schnellen Schritten dem Ende entgegen. 2017 brachte große politische Erschütterungen für unser Land und nicht zuletzt auch für unsere Partei. Mit richtiger Weihnachtsstimmung tun wir uns deshalb noch ziemlich schwer. Aber auch bei säkularen Themen ist längst noch kein Licht am Ende des Tunnels in Sicht. Im Gegenteil: Ein Thema, das für Ostdeutschland besondere Bedeutung hat und über das wir hier schon früher berichtet haben, läuft auf eine weitere Zuspitzung zu.

Es geht um den Versuch der beiden Kirchen, jahrhundertealte Kirchenbaulasten mit Musterklagen auch wieder auf ostdeutsche Kommunen zu erstrecken. Bereits im Jahre 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass solche alten, in der DDR nicht mehr bestehenden baulichen Verpflichtungen der Ostkommunen mit dem Einigungsvertrag endgültig untergegangen sind. Damit finden sich aber die evangelische und die katholische Kirche nicht ab, weshalb sich die Ev. Kirche Mitteldeutschland, das kath. Bistum Fulda und die Ev. Kirche Kurhessen-Waldeck anschickten, thüringische Kommunen in Musterprozessen zu verklagen. Ziel der Kirchen war und ist es, sich bis zum Bundesverfassungsgericht durchzuklagen und dort eine andere Entscheidung zu erwirken. In unserem Newsletter Nr. 5 2016 haben wir bereits darüber berichtet. „Newsletter Sachsen: Musterklagen der Kirchen gegen ostdeutsche Kommunen“ weiterlesen

SPD Stuttgart stimmt für säkulare, neutrale Landesverfassung in Baden-Württemberg

Auf ihrer Vollversammlung am 27. November 2017 hat die SPD Stuttgart beschlossen, die Landesverfassung von Baden-Württemberg säkularer und neutraler zu gestalten. Unbestimmte christliche Bezüge, die auf ein diffuses „christliches Sittengesetz“ oder eine völlig unklare „christliche Überlieferung“ verweisen, sollen gestrichen oder neu formuliert werden. Damit zeigt die SPD Stuttgart hinsichtlich einer freiheitlich wie sozial modernen Religionspolitik eindeutig Kante. Eine moderne Landesverfassung sollte für gleichberechtigte Verhältnisse sorgen und keine politische Theologie darstellen, die religiös als auch verfassungsrechtlich nur schwer bestimmbar ist. In Streitfällen könnten sich allein christliche Kirchen und Religionsgemeinschaften auf die Landesverfassung stützen, oder Ministerien wie auch die Landesregierung ihre Politik anhand dieser Verfassungsvorgaben messen lassen müssen.

Auf Betreiben der Jusos Stuttgart und nach einer kontroversen Debatte (siehe unten) entschied sich eine Mehrheit dafür, die religiöse und weltanschauliche Vielfalt in der Gesellschaft zum Maßstab zu nehmen. „SPD Stuttgart stimmt für säkulare, neutrale Landesverfassung in Baden-Württemberg“ weiterlesen

Integrativer Religionsunterricht: Gemeinsam Lernen, statt getrennt Glauben!

Nicht allein in Rechnungssachen, soll der Mensch sich Mühe machen; Sondern auch der Weisheit Lehren, muß man mit Vergnügen hören. (Wilhelm Busch, Max und Moritz)

Wilhelm Buschs philanthroper Hinweis auf einen lebenskundlichen Unterricht müsste nicht nur Karikatur sein, wenn es nicht der Fall wäre, dass an einer der wichtigsten staatlichen Institutionen, der Schule, die verschiedensten gesellschaftlichen Interessen aufeinander prallen. Einmal sollen die jungen Staatsbürgerinnen wie Staatsbürger faktisches Wissen lernen, aber auch das Können dessen nicht vernachlässigen. Neben Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik, Naturwissenschaft und weiteren Fächern, sind es aber vor allem verstärkt Forderungen nach einer ethischen wie ganzheitlichen Bildung, die an die Schule gestellt werden. Gemäß einem „Viel hilft Viel“ wird der fachliche Schulranzen oft mit noch mehr Anforderungen beladen, statt vielleicht auch die pragmatischen Möglichkeiten nüchtern zu diskutieren, wie auch die Frage zu stellen, ob die Interessen der jungen Menschen noch im Vordergrund stehen, oder nicht etwa idealisierte Vorstellungen der Erwachsenen? Dies trifft im Besonderen auf den Religionsunterricht zu, der in den meisten Bundesländern von den Kirchen wie Religionsgemeinschaften bestimmt bis mitbestimmt wird und die Menschen gemäß ihrer Religion oder Weltanschauungen trennt. Begründet wird dies oft mit einer Wichtigkeit lebensweltlicher Erfahrung, die eben den Bereich religiöser Erfahrung nicht ausgrenzen soll und augenscheinlich oft von Vertreterinnen wie Vertretern kirchlicher wie theologischer Institutionen erhoben wird. Egal ob es dabei um pädagogische, kommunikative oder individuelle Aspekte geht, die strukturelle Verknüpfung zwischen einer institutionalisierten Religiosität und einer individuellen Religiosität wird kaum kritisch in Frage gestellt, sondern eher in den Nimbus einer mystifizierten Wertebildung als bleibende Aufgabe von Kirchen/Religionsgemeinschaften und Staat beschrieben.

Dabei geht es in Debatten um den Ethikunterricht oder alternative Fächer oftmals kaum in die Tiefe, denn statt über die Möglichkeiten zu sprechen, was Schülerinnen wie Schülern vermittelt werden kann, werden ideologische Kämpfe ausgefochten. Es überwiegt eine „Ideologie der Anhängerschaft“ statt einer „Pragmatik der Staatsbürgerschaft“, denn oftmals wollen sich Kirchen wie Religionsgemeinschaften den Zugriff auf die welt- wie wertekundliche Bildung sichern, humanistische, agnostische und atheistische Gruppierungen diese Privilegierung bekämpfen und die Politik es möglichst allen recht machen, um das größtmögliche Wählerpotenzial zu bedienen.

In einer säkularen wie religiös vielfältigen Gesellschaft hat der Schulunterricht schließlich eine primär integrative Funktion, die nicht nur Wissensvermittlung bedeuten muss, aber auch die eigenen Grenzen kennen sollte. Würde staatlicher Unterricht tatsächlich dazu führen, dass Menschen die Schule als brave Christinnen, Buddhistinnen, Hindus, Moslems, Atheisten oder Humanisten verließen, hätten die theokratischen wie totalitären Regime schon längst ihre „Ideologie der Anhängerschaft“ über Generationen hinweg verwirklicht. Dabei wäre hingegen eine Konzentration auf Grundfragen hilfreich, die sich auf einen neutralen, staatlichen Bildungsauftrag konzentrieren, statt schon per insitutionellem Status Vorschusslorbeeren an Kirchen wie Religionsgemeinschaften zu vergeben, oder religiöse wie kulturelle Bildung nur noch unter ökonomischen Gesichtspunkten zu betrachten. „Integrativer Religionsunterricht: Gemeinsam Lernen, statt getrennt Glauben!“ weiterlesen

Islamverbände und Religionsunterricht: Was bedeutet das Urteil des OVG Münster vom 9. November?

Eine Analyse von Dr. Lale Akgün

Am 9. November 2017 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden:

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. und der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e.V. haben in Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch auf allgemeine Einführung islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. Aktenzeichen: 19 A 997/02 (I. Instanz: VG Düsseldorf 1 K 10519/98)

Vordergründig erstrebten die beiden Verbände die Einführung eines islamischen Bekenntnisunterrichtes für muslimische Kinder anstelle des jetzigen Beiratsmodells, bei dem die Hälfte der Mitglieder des Beirates von den islamischen Verbänden gestellt werden und die andere Hälfte vom Schulministerium berufen wird. Sie wollten einen Bekenntnisunterricht, der dem Grundgesetzartikel 7.3 entspricht. Es ging um den Satz „Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.“

Um dieses Recht in Anspruch zu nehmen, müssten die islamischen Verbände, in diesem Fall der Zentralrat der Muslime und der Islamrat, als Religionsgemeinschaften anerkannt werden. Die Erfüllung dieses seit Jahren gehegten Wunsches hat ihnen das OVG Münster nun versagt. Die Verbände sind keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes, daher können sie diesbezüglich etwa den Kirchen nicht gleichgestellt werden. Das Urteil ist also für die klagenden Islamverbände eine Ohrfeige. Und es hat ihnen nicht genutzt, dass sie sich immer wieder selbst als „Religionsgemeinschaft“ bezeichnet haben und dies auch weiterhin tun.

Nach meiner Einschätzung ist es ein gutes und richtiges Urteil. Es verhindert, dass die zum Teil theologisch sehr konservativen – bzw. fundamentalistischen – Verbände die Definitionshoheit über den Islam erhalten, der in deutschen Schulen gelehrt und in der Gesellschaft verbreitet wird. „Islamverbände und Religionsunterricht: Was bedeutet das Urteil des OVG Münster vom 9. November?“ weiterlesen

Nachlese des Bundestreffens 2017 in Hannover: Kritisch, objektiv und pluralistisch

Am Samstag den 11. November ab 11 Uhr ging es in den Räumen des HVD Niedersachsen durchaus ernst zu. Das Bundestreffen der Säkularen Sozis setzte ein Zeichen für plurale wie zeitgemäße Religionspolitik. Genossinnen und Genossen aus der ganzen Bundesrepublik waren angereist, um über einen integrativen Religionsunterricht, die weitere Strategie zur Anerkennung auf Bundesebene und die Pläne für das nächste Jahr zu diskutieren. Stellvertretend für unseren Unterstützerkreis fand sich Lale Akgün aus Köln ein, die sich dafür aussprach verstärkt in der Partei zu werben, um weitere Menschen für unsere Sache zu gewinnen. Gäste der Säkularen Grünen aus Niedersachsen und von der Humanistischen Union waren ebenso anwesend.

Säkulare versammelt

Die Religionswissenschaftlerin Wanda Alberts von der Leibniz Universität Hannover referierte über „Integrative Religionskunde – Europäische Perspektiven und deutsche Probleme“. Ihre Grundfrage lautete: „Wie lernt man in verschiedenen Kontexten in Europa etwas über unterschiedliche Religionen und Weltanschauungen?“ Als Vertreterin einer Disziplin, die Religonen in ihrer Vielfalt wie vergleichend zu erkunden trachtet, konnte sie schnell auf drei vorherrschende Modelle von Religionsunterricht zu sprechen kommen: Integrativer Religionsunterricht, separativer Religionsunterricht und lerndimensionaler Religionsunterricht. Mittels integrativen Formaten wird versucht in einem eigenen Schulfach Wissenswertes über alle Religionen, Kulturen und ethischen Lebensweisen zu vermitteln. Die in Europa wie Deutschland vorherrschenden separativen Formate hingegen, trennen in Konfessionen und alternative Fächer, wie beispielsweise Ethik. Lerndimensionale Ansätze finden sich im laizistischen Frankreich sowie den Niederlanden, wo versucht wird Inhalte über Religionen in bestehenden Schulfächern zu thematisieren. „Nachlese des Bundestreffens 2017 in Hannover: Kritisch, objektiv und pluralistisch“ weiterlesen

Bundestreffen am 11. November 2017 in Hannover

Das diesjährige Bundestreffen wird am 11. November 2017 in Hannover statfinden. Wir treffen uns von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr in den Räumen der Landesgeschäftsstelle des HVD. Auf der Tagesordnung stehen die Berichte aus den Bundesländern, eine säkularen Nachlese der Bundestagswahl und ein religionswissenschaftlicher Gastbeitrag mit Diskussion, zum Schwerpunktthema eines integrativen Religionsunterrichtes:

Integrative Religionskunde – Gewusst wie? Europäische Perspektiven und deutsche Probleme.
Prof. Wanda Alberts, Professorin für Religionswissenschaft und Didaktik Werte und Normen, Leibniz Universität Hannover

11. November 2017: Bundestreffen der Säkularen Sozis in Hannover

In der Landesgeschäftsstelle des HVD

Otto Brenner Str. 22, 30159 Hannover

11:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Anmeldungen bitte an kontakt (at) saekulare-sozis.de.

Wir freuen uns, möglichst viele von Euch in Hannover begrüßen zu dürfen!

beste Grüße

Euer Bundesprecherinnenkreis