Deutschlandweit gibt es in den Feiertagsgesetzen der Bundesländer verankerte Tanzverbote, die auch heute noch von Politiker*innen mit dem Schutz religiöser Gefühle begründete werden. Die Verbote reichen von 63 Tagen pro Jahr in Hessen, über 9 in Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, bis hin zu 3 Tagen in Berlin und Bremen. Überall in der Bundesrepublik herrschen am Karfreitag, Totensonntag und dem Volkstrauertag Vergnügungsverbote, die unter anderem die Durchführung öffentlicher Tanzveranstaltungen untersagen.
Im Jahr 2016 erstritt der Bund für Geistesfreiheit München (bfg) vor dem Bundesverfassungsgericht ein Urteil, dass Tanzveranstaltungen am Karfreitag erlaubt, sofern der Tanz „Ausdruck eines weltanschaulichen Bekenntnisses“ ist. Auf Grundlage dieses Urteils haben der bfg München und die Giordano-Bruno-Stiftung 2017 eine „zünftige Karfreitagssause“ veranstaltet. In diesem Jahr erweitern sie das Angebot und erteilen allen Veranstaltern in Deutschland den „humanistischen Tanzsegen“, sofern sie die Anforderungen einer „Heidenspaß-Party“ erfüllen.
Voraussetzung für die kostenfreie und unbürokratische Erteilung der „humanistischen Tanzlizenz an Karfreitag“ ist, dass die Tanzveranstaltung offiziell als „Heidenspaß-Party“ ausgewiesen wird. Außerdem sollten die Besucherinnen und Besucher vor dem Betreten des Veranstaltungsortes durch ihre Unterschrift auf der Eintrittskarte bestätigen,
- a) dass sie einer humanistischen Weltanschauung folgen,
- b) weder an Götter noch an Elfen, Kobolde oder Dämonen glauben und
- c) dass jede noch so kleine rhythmische Zuckung ihres Körpers auf der Heidenspaß-Party Ausdruck dieses weltanschaulichen Bekenntnisses ist.
Um die Ernsthaftigkeit des weltanschaulichen Bekenntnisses gegenüber den staatlichen Ordnungshütern zweifelsfrei zu dokumentieren, schlägt die Stiftung vor, vor dem Tanzvergnügen das 5-minütige Video „Das Wort zum Karfreitag“ zu zeigen, in dem der Philosoph und gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon im Auftrag des bfg München (Körperschaft des öffentlichen Rechts) den „humanistischen Tanzsegen“ erteilt.
Die Veranstaltung sollte rechtzeitig bei den staatlichen Behörden angemeldet werden. Sollte eine zuständige Behörde eine organisierte „Heidenspaß-Party an Karfreitag“ nicht genehmigen wollen, auch wenn die oben beschriebenen Bedingungen erfüllt sind, soll auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen werden, das aufgezeigt hat, dass ein ausnahmsloses Tanzverbot verfassungswidrig wäre. Für den Fall, dass die Behörde der Rechtsprechung des obersten deutschen Gerichts nicht folgen sollte, kann man sich an das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) wenden.
Die Giordano-Bruno-Stiftung verdeutlicht mit dieser Aktion, wie unsinnig die Tanzverbote sind. Zuletzt wurde in Bremen Ende 2017 eine bereits im Gesetz festgeschriebene komplette Abschaffung zum 28. Februar 2018 rückgängig gemacht, da sich die Reduzierung auf drei Verbotstage als guter Kompromiss bewährt habe. Man fragt sich nur, wo da der Kompromiss sein soll. Auch nur eine Stunde religiös begründetes Vergnügungsverbot wäre eine Stunde zuviel, zumal niemand davon abgehalten wird, seine Religion auszuüben. Auch daher ist in Bremen für Ostern 2018 durch Säkulare, die Giordano-Bruno-Stiftung, den Humanistischen Verband und den Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten bereits die nächste Aktion zur Abschaffung der Tanz- und Vergnügungsverbote geplant.
Maurice Mäschig (MM), Bremen