Ein Kommentar von Dr. Lale Akgün (NRW)
Der Bundesrat hat am 7. Mai ein Gesetz passieren lassen, das das Erscheinungsbild von Beamten und Beamtinnen regelt. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, möchte man sagen, Beamte und Beamtinnen repräsentieren den Staat und der ist bekanntlich zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität verpflichtet.
Es ist zwar ein alter, ein ganz alter Hut, aber ich möchte hier trotzdem ein paar rechtliche Grundlagen wiederholen. Beamte und Beamtinnen nehmen hochheitliche Aufgaben, die nur der Staat wahrnehmen kann. Dabei geht es um Bereiche wie Justiz, Polizei und Schule. Wir alle müssen bei bestimmten Anliegen diese Instanzen in Anspruch nehmen. Es gibt dazu keine Alternative, weil es keine andere Staatsgewalt geben kann. Das entspricht unserem Demokratieverständnis.
Religionsfreiheit ist nicht grenzenlos. Sie wird immer dann eingeschränkt, wenn andere Grundrechte von Bürgern betroffen sind. Es gibt in unserem Land selbstverständlich das Recht auf Religionsfreiheit, aber eben auch das Recht auf negative Religionsfreiheit. Beamte haben das Recht auf Glaubensfreiheit und Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen verschont zu bleiben.
Der Staat muss einen Ausgleich schaffen. Das geht im Fall der Beamtinnen und Beamten zu deren Lasten. Warum? Weil die Bürgerinnen und Bürger keine Chance haben, sich den Glaubensbekundungen der Beamten zu entziehen, sie müssen ja bei Gericht, Polizei und Schule auf die hochheitlichen Institutionen zurückgreifen. Also: die Repräsentanten des Staates müssen auf ihre religiösen und weltanschaulichen Symbole verzichten. Und zwar während der Dienstzeit. Weil sie in diesem Zeitraum den Staat repräsentieren. Wer keinen Atemzug lang auf seine religiösen und weltanschaulichen Symbole verzichten will oder kann, sollte nicht den Beamtenstatus anstreben. Punkt.
Dass bestimmte islamische Verbände lamentieren und versuchen dieses Recht zu durchlöchern, hefte ich unter Lobbyarbeit ab.Wenn aber Politiker und Politikerinnen anfangen über die Neutralität des Staates zu lamentieren und was von Diversität faseln, werde ich doch sehr hellhörig. Haben sie keine Ahnung, was Staatsgewalt bedeutet und welche Verpflichtungen das für die Beamtinnen und Beamten mit sich bringt? Oder versuchen sie populistisch über den Tag zu kommen? Wer die Neutralität des Staates aufgeben will, muss die Gretchenfrage beantworten. Und die lautet: Wie hältst Du es mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung?