SPD steht endlich wieder hinter den Beschäftigten der Kirchen
Laizistische SozialdemokratInnen begrüßen die Forderung des SPD-Parteitags, das Streikrecht und das Betriebsverfassungsgesetz auch in kirchlichen Einrichtungen durchzusetzen
Der Leipziger SPD-Bundesparteitag hat am Freitag beschlossen, dass sich die SPD von nun an für das Streikrecht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen und für deren Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz einsetzt. Die Laizistinnen und Laizisten in der SPD begrüßen diesen Beschluss ausdrücklich, denn er entspricht einer Kernforderung, für die sich unsere Gruppe seit nunmehr drei Jahren stark macht. Wir betrachten diesen Beschluss deshalb als einen ersten und großen innerparteilichen Erfolg, zu dem auch unser Wirken beigetragen hat. Die SPD vollzieht mit diesem Beschluss zugleich einen Schulterschluss mit den Gewerkschaften, denn wir sind nun gemeinsam der Meinung, dass Grundrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unteilbar sind und auch in kirchlichen Einrichtung gewährt werden müssen.
Der vom SPD-Bundesparteitag gefasste Beschluss ist durchaus eine historische Zäsur. Der SPD-Parteitag revidiert damit faktisch frühere, eher weichgespülte Positionen zu den Arbeitnehmerrechten in kirchlichen Einrichtungen, wie sie noch im Hamburger Grundsatzprogramm zu finden sind und sagt nun klar und unmissverständlich: Allgemein geltende Arbeitnehmerrechte müssen auch in Einrichtungen der Kirchen, Religionsgemeinschaften und kirchlichen Gruppen gelten. Das gilt insbesondere für das Streikrecht und für die Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
Dieser Beschluss ist ein großer Erfolg für alle, die sich in den zurückliegenden Jahren für diese Forderungen stark gemacht haben. Unser besonderer Dank gilt dabei der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) und den antragstellenden Gliederungen der SPD. Unser Dank gilt auch der Gewerkschaft VERDI, der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und weiteren säkularen Organisationen, die sich gemeinsam mit uns für die Arbeitnehmerrechte in kirchlichen Einrichtungen stark machen. Wir wissen: Ein Beschluss der SPD ist noch kein Gesetz und auch keine Veränderung der Wirklichkeit am Arbeitsplatz. Der Anfang für eine politische Veränderung ist mit der Beschlusslage aber gemacht. Daran werden wir auch in Zukunft weiterarbeiten.
Für den SprecherInnenkreis: Rolf Schwanitz und Nils Opitz-Leifheit
V.i.S.d.P.: Nils Opitz-Leifheit
Hauflerweg 10; 71336 Waiblingen;