Schleswig-Holstein bleibt auf Kurs: Keine Änderung der Landesverfassung beschlossen
Am 22. Juli konnte keiner der eingebrachten Änderungsanträge für einen Gottesbezug in der Landesverfassung Schleswig-Holsteins (SH) die erforderliche Mehrheit aufbringen. Damit behält SH seine offene, wie auf die Menschenrechte bezogene Präambel und hat sich nicht dafür entschieden einem falsch verstandenen Religionslobbyismus zu folgen. Trotz Kompromissversuchen und alternativen Anträgen, sollte stets ein bekenntnisträchtiger, monotheistischer Gottesbezug aus Sicht der Befürworter in der Landesverfassung exklusiv verankert werden.
Gegen dieses Ansinnen, und für die Beibehaltung der bisherigen Fassung der Präambel, hatten sich zahlreiche religiöse, säkulare und laizistische Gruppen, aber auch wissenschaftliche Fachmenschen ausgesprochen. Auf politischer Seite hatten sich vor allem der FPD-Landesvorsitzende Kubicki, der Pirat Patrick Breyer und der sozialdemokratische MdL Tobias von der Pein engagiert. Die Jusos in Schleswig-Holstein betonten, dass die Initiative „Mit Gott für Schleswig-Holstein“ die Mehrheit der Bevölkerung nicht zu überzeugen vermochte.
Die laizistischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten konnten aufgrund der anhaltenden Debatte eine Stellungnahme abgeben, die sich mit dem HVD, dem IBKA, dem jüdischen Landesrabbiner und der Türkischen Gemeinde Schleswig-Holsteins in bester Gesellschaft befand. Über dreißig Stellungnahmen bezüglich der Änderungsvorhaben brachten die Kieler Abgeordneten zum Nachdenken und führten dazu, dass eine Entscheidung im Sinne der Vernunft fallen konnte. Es gab wenig Gründe, außer bekenntnisbezogenen Wertebeanstandungen, die für eine Änderung und einen diffusen Gottesbezug sprachen.
Wir freuen uns, dass die Debatte in Schleswig -Holstein mit so viel Sachverstand auf beiden Seiten geführt wurde und letztlich die besseren Argumente entschieden haben.
Die Stellungnahmen des SPD-Landtagsabgeordneten Tobias von Pein:
http://www.tobiasvonpein.de/2016/07/landesverfassung-bleibt-wie-sie-ist/
Presseartikel des Humanistischen Pressedienstes:
http://hpd.de/artikel/menschenrechte-nicht-gottesbezug-bleiben-grundlage-verfassung-13350