Front im Bundestag für Verbot der Sterbehilfe formiert sich

Pressemitteilung

Laizistische SozialdemokratInnen warnen: Im Bundestag formiert sich Front für Sterbehilfeverbot

Eine Gruppe bisher getrennt agierender Abgeordneter im Deutschen Bundestag hat sich nun auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf für ein Sterbehilfeverbot verständigt und sucht dafür weitere Unterstützer. Damit rückt ein strafrechtliches Verbot der Sterbehilfe in Deutschland ein großes Stück näher.

Der gemeinsame Gesetzentwurf zur „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ wird als Gruppenantrag von den Abgeordneten Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Linkspartei), Harald Terpe (Grüne), Michael Frieser (CSU), Eva Högl (SPD), Halina Wawzyniak (Linkspartei), Elisabeth Scharfenberg (Grüne), Claudia Lücking-Michel (CDU), Ansgar Heveling (CDU) vorgelegt. Der Entwurf beinhaltet die Einführung eines neuen, bisher in Deutschland nicht existierenden Straftatbestandes. Wörtlich heißt es im Entwurf: „Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder Vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Straffrei bleiben nach dem Wortlaut der Strafrechtsnorm lediglich Angehörige oder dem Suizidwilligen nahestehende Personen (Partnerschaft etc.). Die Botschaft dieses Gesetzentwurfes lautet klar und eindeutig „Strafe statt Hilfe“. Der Gesetzentwurf will jede Sterbehilfe von Personen außerhalb der Familie unmöglich machen und bedroht sie mit Strafe. Betroffene, die häufig unter schwersten Erkrankungen und Qualen leiden, werden nach diesem Entwurf mit ihrem Suizidwunsch völlig allein gelassen. Suizidhilfe wäre künftig in Deutschland weder durch Organisationen, Vereine noch durch Ärzte ohne Strafandrohung möglich.

Auch das immer wieder wie eine Monstranz vorausgetragene Argument, man wolle kommerziellen Sterbehelfern das Handeln verbieten, hat sich mit diesem Gesetzentwurf als reines Ablenkungsmanöver entlarvt. Das neue Kriterium „geschäftsmäßig“ ist nämlich bereits von jedem erfüllt, der die Suizidhilfe mehr als einmal gewährt. Auf eine Gewinnerzielungsabsicht oder auf eine berufliche Tätigkeit kommt es dabei gar nicht an. Dieser Gesetzentwurf wäre ein klarer sozialer und rechtspolitischer Rückschritt. Vereine und Organisationen, die Sterbehilfe gewähren, würden in Deutschland faktisch verboten und selbst Ärzte, die heute in liberaler denkenden Ärztekammern beim Suizid assistieren, wären künftig von Strafe bedroht. Das darf im Parlament keine Mehrheit finden.

Die Laizisten in der SPD fordern, dass die Menschen darauf vertrauen können, dass die legale passive Sterbehilfe nach ihrem geäußerten Willen oder nach ihrer Patientenverfügung praktiziert wird.Es darf nicht sein, dass Menschen sich das Leben nehmen, weil sie Angst haben müssen, dass am Lebensende gegen ihren Willen ihr Leiden künstlich verlängert wird. Nur die Betroffenen selbst sollen auch künftig über ihr Leben und ihren Lebenswert bestimmen können. Dies gebieten auch die Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes.

V.i.s.d.P.: Rolf Schwanitz, Nils Opitz-Leifheit