Zum Urteil des Kölner Landgerichts „Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar“
Die Laizistische SozialdemokratInnen begrüßen das Urteil des Landgerichts Köln, Beschneidungen aus religiösen Gründen für strafbar zu erklären.
Endlich machen sich deutsche Gerichte daran, die Reichweite der Glaubensfreiheit neu zu vermessen. Die Empörung des Zentralrats der Juden verkennt, dass das Grundgesetz kein Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften anerkennt, sondern nur ein Selbstverwaltungsrecht „innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“ (Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 Weimarer Verfassung). Das bedeutet, dass auch Religionsgemeinschaften die für jedermann geltenden Strafvorschriften zu beachten haben. Unsere Rechtsordnung gibt ihnen nicht das Recht, sich unter Berufung auf religiöse Vorschriften oder Rituale ein eigenes – göttliches – Recht zu schaffen und zugleich gegen fundamentale Grundrechtsvorschriften wie die körperliche Unversehrtheit zu verstoßen. Dies ist umso verwerflicher, als im vorliegenden Fall Opfer Kleinkinder sind, die sich nicht wehren können und womöglich für ihr ganzes Leben durch einen solche Eingriff, wie ihn die Penisbeschneidung darstellt, traumatisiert werden.
Horst Isola
Bundessprecher der SPD-Laizisten