von Rolf Schwanitz, Bundessprecher, Staatsminister a. D., bis 2013 Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion
Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen neuen Beauftragten für Kirchen und Religionsgemeinschaften. Die bisherige Beauftragte Kerstin Griese, die auch dem 15-köpfigen Rat der EKD angehört, musste ihr Fraktionsamt abgeben, weil sie nach der schwarz-roten Regierungsbildung als Parlamentarische Staatssekretärin in das Bundesarbeitsministerium gewechselt ist. Der neue Kirchenbeauftragte der Fraktion ist nun der 44-jährige Protestant Lars Castellucci. Wer sich von diesem personellen Wechsel frischen Wind im Amt erhofft hat, muss nach den ersten öffentlichen Verlautbarungen ziemlich enttäuscht sein. Realisten sind aber wenig überrascht, denn wie zu Grieses Zeiten versteht sich auch der neue Amtsinhaber ganz offensichtlich in erster Linie als Interessenvertreter der Kirchen im sozialdemokratischen Raum. Sollte das so bleiben, wäre eine Chance zu einer längst überfälligen Reform im Amt verpasst.
Lars Castellicci hat sich vor Kurzem mit einem Interview im ideaSpektrum (ideaSpektrum 18.2018) zu Wort gemeldet. Warum er sich gerade diese zum evangelikalen Spektrum gehörende Nachrichtenagentur, die sogar in kirchlichen Kreisen heftig kritisiert wird, für sein vielleicht erstes Interview als neuer Beauftragter ausgesucht hat, kann wohl nur er selbst beantworten. Bemerkenswert sind aber die Selbsteinschätzungen, die Castellucci idea gegenüber vom Stapel lässt. Er beschreibt sich im Interview als „Hardcore-Protestant“ und meint, „wenn es um die Luther-Übersetzung der Bibel geht, bin ich brutal konservativ: Mich regt es auf, wenn ich die Weihnachtsgeschichte in einer anderen Fassung hören muss.“ Es ist eigentlich egal, ob Castellucci hier den Maulhelden gibt, um beim idea-Publikum zu gefallen, oder ob er wahrhaftig über seine Anschauungen spricht – fatal ist beides gleichermaßen.
Da wundert es dann kaum noch, dass der neue Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion die besonderen Staatsleistungen an die Kirchen als ihnen zustehend bezeichnet und Forderungen nach deren Abschaffung schlicht als „Unsinn“ tituliert. Der Umstand, dass seit fast 100 Jahren zur Ablösung dieser Kirchenprivilegien ein Verfassungsauftrag besteht, juckt den neuen Sprecher nicht. Er empfiehlt den Kritikern stattdessen eine Klage in Karlsruhe. Ein solches Ausmaß an verfassungsrechtlicher Verantwortungslosigkeit und an Unverständnis kann nur erstaunen. Auch die überkommene Religionspolitik, die enge und in weiten Teilen auch rechtwidrige Verzahnung von Staat und Kirchen in Deutschland, hält der neue Kirchensprecher der SPD-Bundestagsfraktion erwartungsgemäß für völlig in Ordnung. Er sieht hier keinen Bereich, der eine grundlegende Änderung braucht. Das Gleiche gilt für den staatlichen Einzug der Kirchensteuer, obwohl selbst den Kirchen wegen der Austrittwellen nach der automatisierten Erhebung der Kirchensteuer bei Kapitalerträgen längst klar ist, dass diese Einzugsstrategie bei den Menschen in und außerhalb der Kirchen auf immer größeren Widerstand stößt. Mit einer zeitgemäßen Sicht auf die Dinge haben Castelluccis Positionen nichts zu tun und mit einem Meinungsspiegel der Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion dazu glücklicherweise auch nichts.
Das Amt des Beauftragten der SPD-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften ist nicht erst seit 2018 kein Sprecheramt, wie es die Fraktion ansonsten für ihre politische Arbeit vergibt. Normalerweise verkörpert der Sprecher die inhaltlichen Positionen der Fraktion, die von den Fachpolitikern erarbeitet und danach in der Fraktion beraten und beschlossen worden sind. Dies ist beim Amt eines Beauftragten anders. Hier existiert in der Regel keine fachliche Arbeitsgruppe in der Fraktion und die Beauftragten agieren ohne den Zwang, ihre Inhalte permanent in der Fraktion mehrheitsfähig machen und demokratisch legitimieren zu müssen. Die Beauftragten haben auch aus diesen Gründen eher eine Verbindungsfunktion der Fraktion nach außen. Deshalb war und ist bei der Personalauswahl der Beauftragten regelmäßig eher danach gefragt worden, ob die Person auch über eine intensive Verbindung zur Beauftragungsklientel und zum benannten Themenkreis besitzt. Nicht wenige Mitglieder der Fraktion haben die Personalentscheidung beim „Kirchenbeauftragten“ deshalb schlicht und einfach danach getroffen, wer der beste „Kirchenversteher“ ist. Die so berufenen Personen haben sich dann ihrerseits auch in starkem Maße als Interessenvertreter der Kirchen in die Fraktion hinein verstanden. Da sie meist zugleich neben ihrem Abgeordnetenmandat hohe ehrenamtliche Funktionen in den Kirchen besaßen, hat dies auch kaum überrascht. Die Beauftragten für Kirchen und Religionsgemeinschaften glichen aus diesen Gründen bisher oft eher einem kirchlichen Lobbyisten mit sozialdemokratischem Parteibuch als einem Beauftragten der SPD-Bundestagsfraktion in die Religionsgemeinschaften hinein. Den Kirchen hat ein solches Amtsverständnis natürlich sehr gefallen und desinteressierten Fraktionsmitgliedern war dies ebenso recht, fanden sie dies doch als eine Art klerikale Klimapflege recht nützlich. Die Schlagseite, die einem solchen Amtsverständnis innewohnt, wurde in der SPD-Bundestagsfraktion erst für Jeden unübersehbar, als schwierige ethische Entscheidungen auf den Tisch des Parlaments kamen, bei denen die Kirchen randständige Positionen hatten und die Beauftragten regelmäßig nur noch als verlängerter Arm der Kirchen in die Fraktion hineinwirkten. Das war so beim Thema Patientenverfügung, beim Thema religiös motivierte Vorhautamputation, die meist verharmlosend als „Beschneidung“ bezeichnet wird, beim Thema Sterbehilfe sowie bei vielen anderen Themen auch.
Auch in jüngster Zeit lassen sich viele Belege für diesen Kirchenlobbyismus finden. Der Koordinierungsrat der säkularen Organisationen in Deutschland (KORSO) hat im Juli 2017 mehrere Fragen zur bevorstehenden Bundestagswahl geschickt. Die Antworten der Parteien auf diese säkularen Wahlprüfsteine sind öffentlich nachlesbar. Es gehört wenig Phantasie dazu sich vorzustellen, dass die Antworten der SPD nicht ohne Rücksprache mit dem Arbeitskreis Christinnen und Christen in der SPD (AKC) sowie mit der damaligen Fraktionsbeauftragten für Kirchen und Religionsgemeinschaften erfolgten oder sogar direkt von ihr formuliert wurden. Diese Antworten der SPD haben jedenfalls an mehreren Stellen eine unübersehbare klerikale Schlagseite, die manchmal kurios und manchmal sogar ärgerlich ist. Dazu drei Beispiele:
Bei den KORSO-Fragen zum kirchlichen Arbeitsrecht wird seitens der SPD richtigerweise das Streikrecht für alle Beschäftigten gefordert und arbeitsrechtliche Sanktionen der Kirchen aufgrund der individuellen Lebensführung (zum Beispiel bei Homosexuellen und Wiederverheirateten) als Verstoß gegen allgemeine Arbeitnehmerrechte bewertet. Die Tatsache aber, dass der Leipziger Parteitag im Jahr 2013 die Erstreckung des Betriebsverfassungsgesetzes auch auf den kirchlichen Bereich beschlossen hat, wird einfach unterschlagen. Und das, obwohl KORSO explizit nach dem Betriebsverfassungsgesetz gefragt hat. Wer sich hier über diese Ausblendung der geltenden SPD-Beschlusslage wundert, möge sich daran erinnern, wie heftig sich die damalige Kirchenbeauftragte gegen diesen Beschluss in Leipzig, allerdings vergeblich, gewehrt hat. Nun, da man keine Mehrheiten in der Sache mehr hat, wird halt verschwiegen, was nicht in den Kram passt frei nach dem Motto „Was nicht sein darf, das nicht sein kann“.
Kurios mutet die Antwort der SPD an auf die KORSO-Fragen nach der Zukunft der direkten historischen Staatsleistungen an die Kirchen – die Staatsleistungen, die eigentlich per Verfassungsauftrag seit fast 100 Jahren abgeschafft gehören. Hier meint die SPD immerhin, man müsse diese Staatsleistungen in einzelnen Bereichen einer Prüfung unterziehen. Dann erfährt der staunende Leser, dass diese Prüfung schon angelaufen sei. Wörtlich heißt es in der SPD-Antwort: „SPD-Expertinnen und Experten aus Bundestagsfraktion und Partei sind daher schon geraume Zeit in entsprechenden Fachgesprächen mit Kirchenvertreterinnen und -vertretern sowie der Wissenschaft zu diesem Thema.“ Dem Leser wird also suggeriert, die SPD arbeite schon fleißig an der Überprüfung der abzulösenden Staatsleistung – dass es zwischen dem Terminus der Ablösung (Verfassungsauftrag) und dem Terminus der Überprüfung (SPD-Antwort) keine Identität, sondern gravierende Unterschiede gibt, sei hier nur am Rande bemerkt. Tatsächlich hat die SPD aber keine offene Arbeits- oder Überprüfungsgruppe eingesetzt. Im Gegenteil: Besprochen wurde das Thema offiziell nur innerhalb des AKC zusammen mit der Kirchenbeauftragten und innerhalb der für sie bei der Friedrich-Ebert-Stiftung geschaffenen religionsaffinen Plattform. Hier beraten aber gläubige Sozialdemokraten stets unter sich. Alle Versuche säkularer SPD-Mitglieder für einen gleichberechtigten Zugang zu dieser Plattform wurden einfach ausgesessen oder verweigert. Ja mehr noch: selbst die Schaffung eines gleichberechtigten Arbeitskreises wird den Säkularen seit nun mehr fast 10 Jahren von der SPD-Spitze verwehrt. So wird eine von vornherein kirchenkonforme Beratung geformt, aber – anders als bei den GRÜNEN – kein die Breite und Vielfalt der Gesellschaft reflektierendes, demokratisch legitimiertes Beratungsergebnis. Insbesondere die Interessen der immer stärker werdenden säkularen Bevölkerungsteile fallen so regelmäßig unter den Tisch. Sie dürfen als Steuerzahler zwar mitfinanzieren, mitberaten dürfen sie bei der SPD aber nicht.
Richtig ärgerlich ist aber die Antwort der SPD zur KORSO-Frage beim Thema Sterbehilfe. KORSO wollte vor der Bundestagswahl wissen, ob die SPD auf eine Abschaffung des § 217 StGB hinarbeitet, der die höchst private Autonomie am Lebensende ungebührlich einschränkt und auch die nicht kommerzielle Freitodbegleitung kriminalisiert. In der SPD-Antwort verweist man zunächst auf das Hamburger Parteiprogramm, das sich ausdrücklich auch zu einem Sterben in Würde bekennt. Dann jedoch heißt es in der Antwort weiter: „Von diesem Grundsatz geleitet haben sich Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für ein Gesetz eingesetzt, das 2015 im Bundestag verabschiedet wurde. Das Gesetz stellt lediglich die geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid unter Strafe und lässt weiter Raum für Gewissensentscheidungen. Auch die Assistenz bei einer selbstverantworteten Selbsttötung wird demnach nicht strafrechtlich verfolgt. Eine Suizidhilfe, die auf Profit angelegt ist und die Selbsttötungen als Dienstleistungen behandelt, ist verboten. An diesem Gesetz halten wir fest.“ Lassen wir hier einmal außen vor, dass die Antwort in zentralen Teilen auch fachlich falsch ist. Völlig unakzeptabel ist aber, dass in der Antwort kurzerhand die Meinung von Griese & Co. zur Meinung der gesamten SPD erhoben wird. Tatsächlich hat es bis heute weder in der SPD als Gesamtpartei noch in der SPD-Bundestagsfraktion (anders als bei der CSU) eine Beschlusslage zum § 217 StGB gegeben. Die Abstimmung wurde 2015 wegen der Schwere der ethischen Grundentscheidung in der SPD-Bundestagsfraktion vielmehr freigegeben. Jeder Abgeordnete entschied also ohne vorherige Feststellung eines Fraktionsbeschlusses frei nach seinem eigenen Gewissen. Die dann im Bundestag beschlossene Strafnorm (§ 217 StGB) wurde in der Schlussabstimmung von den meisten SPD-Bundestagsabgeordneten sogar abgelehnt. Damals, am 6. November 2015, haben 77 SPD-Abgeordnete für die Strafnorm gestimmt, 109 haben aber mit Nein votiert und 7 haben sich nicht beteiligt. Die Ablehnung der Strafnorm lag bei den SPD-Abgeordneten also insgesamt bei fast 60 Prozent. Wenn man danach fragen wollte, wer damals bei einer solchen Gewissensentscheidung überhaupt legitimiert gewesen ist, die Position der SPD-Bundestagsfraktion zu vertreten, so war es die damals zuständige Berichterstatterin der Fraktion. Das war aber damals nicht Frau Griese, sondern Katarina Barley. Sie, die heute Bundesjustizministerin ist, hat damals aber die neue Strafnorm vehement kritisiert und in der Schlussabstimmung ebenfalls mit Nein gestimmt. All das wird in der Antwort der SPD auf die KORSO-Frage unterschlagen; die Position wird stattdessen nachträglich kirchenkonform verfälscht. Dass dies keine Lappalie ist, liegt auf der Hand. Diese Antwort ist im Kern eine Demokratieverstoß innenhalb der SPD-Bundestagsfraktion und innerhalb der Gesamtpartei.
Aus all diesen Gründen wäre es längst an der Zeit, den Säkularen auch in der SPD eine gleichberechtigte Plattform als bundesweiten Arbeitskreis zu gestatten. Und es wäre auch an der Zeit, das Amt des Beauftragten der SPD-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften zu reformieren. Dieses Amt sollte im Blick auf die wirkliche weltanschauliche Verfasstheit in Deutschland auf alle Weltanschauungsgemeinschaften erweitert werden und nicht auf die Religionen begrenzt sein. Es sollte darüber hinaus zum ersten Mal von einem Vertreter der mittlerweile größten weltanschaulichen Einzelgruppe, aus der Gruppe der Konfessionsfreien, besetzt werden. Und es wäre wichtig, wenn in der SPD-Bundestagsfraktion, in der Gesamtpartei und in der Friedrich-Ebert-Stiftung endlich Arbeitsstrukturen für eine Reform des tradierten Staatskirchenrechts geschaffen würden, die plural besetzt und auch für Säkulare geöffnet sind.