Berlin am 3.11.2012
Antrag Nr. 5
Zur Frage der religiös motivierten Beschneidung beziehen die Laizistinnen und Laizisten in der SPD wie folgt Stellung:
Die Laizistinnen und Laizisten in der SPD lehnen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Legalisierung der Jungenbeschneidung ab. Eine Beschneidung von Jungen darf nur dann erfolgen, wenn der Volljährige dem zustimmt. Die SPD-Laizisten begrüßen auch deshalb das Urteil des Landgerichts Köln, Beschneidungen aus religiösen Gründen für strafbar zu erklären.
Die Beschneidungsriten des Islam und des Judentums verstoßen darüber hinaus gegen verbindliche internationale Abkommen, wie der UN-Kinderrechtskonvention. Dort heißt es in Artikel 19.1: „Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung […], solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.“ und in Artikel 24.3: „Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“
Die Beschneidung von Jungen, ob aus religiösen oder vorgeblich hygienischen Gründen, ist strikt abzulehnen. Wir schließen uns hierin der Auffassung im Deutschen Ärzteblatt an, in dem es heißt: „Es gibt also keine zwingenden Argumente, womit sich eine religiöse Beschneidung Minderjähriger begründen lässt. Bestehen bleiben allein die Nachteile (zu sehen vor allem im irreversiblen Verlust der Vorhaut), weshalb die religiöse Beschneidung nicht im Wohl des Kindes liegt, den Personensorgeberechtigten für die Einwilligung die Dispositionsbefugnis fehlt und damit der operative Eingriff eine rechtswidrige Körperverletzung darstellt.“
Kinder sind nicht die Leibeigenen ihrer Eltern, sondern deren Schutzbefohlene. Kinder sind eigene Rechtssubjekte mit allen Menschenrechten, nicht zuletzt denen auf körperliche Unversehrtheit und auf negative Religionsfreiheit. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung missachtet die Vorgaben des Ethikrates. So sollen Jungenbeschneidungen auch ohne wirkungsvolle Betäubung, nicht nur durch Ärzte und auch z.B. aus vorgeschobenen hygienischen Gründen erlaubt werden. Es wird so versucht, das Erziehungsrecht der Eltern und die Religionsfreiheit der Eltern über das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und seine eigene Religionsfreiheit zu heben. Das lehnen wir deshalb schärfstens ab, so wie die Deutsche Kinderhilfe und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sowie die kinderpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsfraktionen. Eine solche Umkehr der Gewichtung unserer Grundrechte zu Lasten von Kindern ist schlicht verfassungswidrig.