Die Säkularen Sozis haben sich auf Ihrem Bundestreffen in Köln klar für die Abschaffung des Paragrafen 219 ausgesprochen. Außerdem fordern wir einen freien Zugang zu allen medizinischen wie psychologischen Informationen, damit Fachleute nicht strafbewehrten Verdächtigungen ausgesetzt werden oder es sogar zu Anzeigen wie Verfahren kommt.
Damit stehen wir Seit‘ an Seit‘ mit dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung und auch vielen jungen SPD-Abgeordneten, die endlich Taten sehen wollen. Die Unterschriftenaktion der Jusos unterstützen wir und hoffen auf einen klaren politischen Kurs seitens der SPD.
Antrag im Wortlaut:
Abschaffung des Paragraphen 219a –
Informationsfreiheit bezüglich Schwangerschaftsabbrüchen
Der §219a StGB stellt die Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft unter Strafe. Dass hierunter jedoch ebenso die Weitergabe sachlicher wie medizinischer Informationen fallen, hat die Bestätigung eines Urteils gegen die Gynäkologin Kristina Hänel in Hessen gezeigt. Der urteilende Strafrichter kritisierte die Fehlerhaftigkeit des Gesetzes und gab der Verurteilten mit auf den Weg, „das Urteil zu tragen wie einen Ehrentitel in einem Kampf für ein besseres Gesetz“!
Der §219a schützt nicht, sondern bewehrt mit Strafe, was schon irreführend als „Werbung“ bezeichnet wird: Die Versorgung mit Informationen über den medizinischen Eingriff sowie die damit einhergehende sachliche Bereitschaftsbekundung, diesen auch durchzuführen
Eine Streichung des irreführenden Paragraphen ist vorzunehmen und ein Gesetz zu erlassen, das die Informationsfreiheit hinsichtlich legaler Schwangerschaftsabbrüche gewährleistet. Sowohl staatliche Stellen als auch Ärztinnen und Ärzte sollen umfassende Informationen weitergeben können, damit sich Frauen mit ihrer ohnehin schon schweren Entscheidung nicht allein gelassen fühlen müssen.
*Beschlossen auf dem ordentlichen Bundestreffen am 27. Oktober 2018 in Köln