Im Jahr 2019 wird die Weimarer Reichsverfassung (WRV) hundert Jahre alt. Was einerseits ein Grund zum Feiern ist, denn gerade die Weimarer Religionspolitik erzielte säkulare Erfolge, wie die Abschaffung der Staatskirche wie auch die Gleichsetzung religiöser und weltanschaulicher Orientierungen (Artikel 138 WRV). Andererseits blieb ein verfassungsrechtlich bestimmeter Auftrag bis heute ungelöst: Die Beendigung der Staatsleistungen der Länder an die Kirchen.
Hundert Jahre nach Weimar und siebzig Jahren nach unserem Grundgesetz, hat sich, in Bezug auf diesen verfassungspolitischen Missstand, wenig getan. Immer noch bleiben die politischen Parteien untätig, obwohl eine multireligiöse und säkulare Gesellschaft sich schon längst von einer Dominanz kirchlich organisierter Religion wie Weltanschauung verabschiedet hat. Deshalb hat sich schon 2018 ein breites Bündnis aus gesellschaftlichen und parteilichen Gruppen formiert, dem sich auch die Säkularen Sozis angeschlossen haben:
Ba§sta – Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen.
Wir Säkularen Sozis fordern schon seit Langem, dass die altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen beendet werden, die 2018 eine Rekordsumme von 538 Millionen Euro ausmachten. Juristisch berufen sich die Kirchen dabei auf Enteignungen, die auf die politische Neugestaltung Deutschlands im Jahre 1803, den durch Napoleon durchgesetzten Reichsdeputationshauptschluss, erfolgten. Zahlreiche kirchliche Besitztümer gingen in die Obhut der jeweiligen fürstlichen Landesherren über, die sich wiederum verpflichteten die Finanzierung der religiösen Dienstleistungen und Strukturen zu gewährleisten.
Die Weimarer Reichsverfassung von 1909 wollte, zumindest in dieser Hinsicht, der finanzpolitischen Verflechtung von Staat und Kirchen ein Ende setzen, indem der Artikel 138 WRV klar und deutlich die Ablösung der Staatsleistung einforderte. Gemeint waren damit vor allem die positiven Staatsleistungen, das heißt die direkten wie indirekten Zahlungen der Länder an die Kirchen. Grundsätzlich Vorgaben sollten mittels eines Ablösegesetzes erfolgen, das wiederum durch Landesgesetzung ergänzt wird. Dieser staatliche Verfassungsauftrag zur Beendigung der Staatsleistungen, wurde jedoch niemals umgesetzt, obwohl er mit den Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) mit in das Grundgesetz (GG) übernommen wurde.
GG Art 140 – Art 138 WRV
(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.
Gemeinsam mit unseren Bündnispartnern wollen wir uns dafür einsetzen, dass sich auch die SPD dieses Verfassungsauftrages erinnert, ihn annimmt und gemäß progressiver sozialdemokratischer Religions- und Weltanschauungspolitik gestaltet. Wir wollen dieses Thema offensiv in die Partei tragen, weshalb der Sprecherkreis, dem Entwurf von Rolf Schwanitz folgend, den nachfolgenden Musterantrag beschlossen hat:
„Endlich handeln: 70 Jahre Grundgesetz – 100 Jahre missachtetes Ablösungsgebot“
Wir möchten ihn in möglichst vielen Gliederungen unserer Partei vorlegen, erörtern und beschließen lassen, damit er auf den Bundesparteitag gelangt. Wir fügen ihn in der Hamburger Fassung bei, so wie er dort Gliederungen der Partei vorgelegt wurde. Die pdf-Fassung ist beigefügt um euch deutlich zu machen, dass das Papier problemlos auf zwei Seiten transportiert werden kann. Die word-Fassung gibt euch die Möglichkeit, den Antragskopf so zu ändern, dass jeweilige Gliederung und Antragsteller eingefügt werden können. Bitte helft alle mit, diesen Antrag zu befördern!
Weitere Fragen können gerne unseren Hamburger Sprecher*innen gestellt werden und werden zeitnah beantwortet.