Antrag von Jusos auf einer JUSO-Landesdelegiertenkonferenz, meines Wissens in Baden-Württemberg 2011 eingebracht und natürlich abgewandelt als Muster für ähnliche Anträge nutzbar:
Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:
Wir Jusos fordern, die Sonderbestimmungen für das Arbeitnehmerrecht in kirchlichen Einrichtungen aufzuheben. Die Kirchen haben sich nach dem selben Arbeitnehmerrecht zu richten, das für alle anderen Tendenzbetriebe in Deutschland gilt.
Dafür sind die notwendigen Passagen im Betriebsverfassungsgesetz (§118) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§9) zu streichen.
Ferner sind auch in kirchlichen Einrichtungen Mitarbeitervertretungen wie in anderen Organisationen einzurichten, dafür ist §112 des Personalvertretungsgesetzes zu streichen
Diese Forderung sollte auch wieder Teil des Grundsatzprogramms der SPD werden, sollten wir uns noch als VertreterInnen der Arbeitnehmer verstehen.
Begründung:
Momentan werden im Betriebsverfassungsgesetz sowie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Ausnahmen für Kirchen formuliert, die die Anwendung des (ohnehin schon eingeschränkten) Arbeitnehmerrechts für Tendenzbetriebe verhindern.
Dabei sind auch den Kirchen keine weitergehenden Ausnahmen zuzubilligen als für Tendenzbetriebe ohnehin gelten.
Auch in kirchlichen Einrichtungen (insbesondere Caritas und Diakonie) sollte den Arbeitnehmerrechten in vollem Umfang Rechnung getragen werden, da auch dort die Menschen einen Anspruch auf gute und gerechte Arbeit haben.
Die Einführung von normalen Personalvertretungen in kirchlichen Institutionen ist als essentielle Voraussetzung für Wirtschaftsdemokratie und eine wichtige Möglichkeit der Mitgestaltung zu sehen.
Als Sozialdemokraten denken wir, dass Arbeitnehmerrechte universal gültig sind und auch von kirchlichen Institutionen nicht außer Kraft gesetzt werden dürfen.
Empfänger: SPD-Bundestagsfraktion, Bundesparteitag