„Mehr Säkularität wagen!“
1. Individuelle Religionsfreiheit als Grundprinzip säkularer Religions- und Weltanschauungspolitik
Für säkulare Religionspolitik ist die Religions- und Weltanschauungsfreiheit des Einzelnen Grundprinzip. Im Sinne einer umfassenden Freiheit bedeutet dies, dass sich die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in einer offenen Gesellschaft einer, keiner oder wechselnden Religionen wie Weltanschauungen zugehörig fühlen können. Die individuelle Freiheit ist ausschlaggebend, aus der sich erst die Bedingungen kollektiver Religionsfreiheit ableiten.
2. Neutralität des Staates
Der säkulare, demokratische Staat macht sich keine Religion oder Weltanschauung zu eigen. Er ist ihnen gegenüber neutral. Der Staat, sein Rechtssystem und die staatliche Politik garantieren in einer säkularen und multireligiösen Gesellschaft die gleiche Distanz des Staates (Äquidistanz) zu allen Religionen und Weltanschauungen.
3. Gleichberechtigung der Religionen und Weltanschauungen
Gemäß dem deutschen Grundgesetz (Art. 3,3) darf niemand aufgrund seiner Religion oder Weltanschauung bevorzugt oder benachteiligt werden. Es sind faire wie gleiche Bedingungen für alle Religionen und weltanschaulichen Orientierungen in Deutschland zu gestalten; Privilegien und Sonderrechte von institutionalisierten Religionen (Kirchen) sind aufzuheben.
4. Religion und Öffentlichkeit
Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, sowie Individuen, genießen in der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit dieselben Rechte und unterliegen denselben Pflichten wie andere Bürgerinnen und Bürger, gesellschaftliche Gruppierungen und Verbände.
5. Der Status der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in einer säkularen Gesellschaft
Säkulare Religionspolitik setzt sich im Besonderen für die Rechte von konfessionsfreien, humanistischen, agnostischen und atheistischen Gruppierungen und Minderheitsreligionen ein. Alternative Sozialformen von Religionen und Weltanschau-ungen, jenseits des Kirchenmodells, sind zu ermöglichen.
Der bisherige Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts für einige Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften soll durch eine Regelung auf der Basis des Vereins- und Verbandsrechts ersetzt werden.
6. Für integrative religionskundliche und ethische Bildung, statt Spaltung in Konfessionen und Weltanschauungen
Wir wenden uns gegen den Bekenntnisunterricht sowie konfessionelle wie weltanschauliche Bildung unter religiöser Aufsicht an staatlichen Schulen, die in konfessionelle Gruppen und Orientierungen trennt und die Gesellschaft spaltet. Schulen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen sollen Angebote bereitstellen, die sich an alle Staatsbürgerinnen und -bürger richten.
Wir befürworten Formen einer integrativen, gemeinsamen Religionskunde wie eines Ethikunterrichtes. Wir setzen uns für unabhängige religions- und kulturwissenschaftliche Angebote an Universitäten ein.
7. Eigenfinanzierung der Religionen und Weltanschauungen
Die Staatsleistungen der Länder sollen abgelöst und die Steuervorteile, welche über die Belange der Gemeinnützigkeit und der Kulturförderung hinausgehen, beseitigt werden. Das Kirchensteuermodell ist abzuschaffen und durch ein eigenverantwortliches Beitragssystem zu ersetzen.
8. Abkehr von Staatskirchenverträgen mit den Religionsgemeinschaften
Vom System der staatlichen Verträge mit den Religionsgemeinschaften ist Abstand zu nehmen. Regelungsbedürftige Fragen im Verhältnis des Staates zu den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind – wie im Verhältnis zu anderen gesellschaftlichen Gruppierungen – durch allgemeine Gesetze zu regeln.
*Beschlossen auf dem ordentlichen Bundestreffen am 27. Oktober 2018 in Köln