Newsletter 08/2017
04.12.2017
Liebe Genossinnen und Genossen, liebe Unterstützer,
das Jahr neigt sich mit schnellen Schritten dem Ende entgegen. 2017 brachte große politische Erschütterungen für unser Land und nicht zuletzt auch für unsere Partei. Mit richtiger Weihnachtsstimmung tun wir uns deshalb noch ziemlich schwer. Aber auch bei säkularen Themen ist längst noch kein Licht am Ende des Tunnels in Sicht. Im Gegenteil: Ein Thema, das für Ostdeutschland besondere Bedeutung hat und über das wir hier schon früher berichtet haben, läuft auf eine weitere Zuspitzung zu.
Es geht um den Versuch der beiden Kirchen, jahrhundertealte Kirchenbaulasten mit Musterklagen auch wieder auf ostdeutsche Kommunen zu erstrecken. Bereits im Jahre 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass solche alten, in der DDR nicht mehr bestehenden baulichen Verpflichtungen der Ostkommunen mit dem Einigungsvertrag endgültig untergegangen sind. Damit finden sich aber die evangelische und die katholische Kirche nicht ab, weshalb sich die Ev. Kirche Mitteldeutschland, das kath. Bistum Fulda und die Ev. Kirche Kurhessen-Waldeck anschickten, thüringische Kommunen in Musterprozessen zu verklagen. Ziel der Kirchen war und ist es, sich bis zum Bundesverfassungsgericht durchzuklagen und dort eine andere Entscheidung zu erwirken. In unserem Newsletter Nr. 5 2016 haben wir bereits darüber berichtet.
Nun gibt es neue Entwicklungen an der Klagefront. Nach der ersten Musterklage der Ev. Kirche Mitteldeutschland, die allein in ihrem Bereich von Städten und Gemeinden Forderungen in Höhe von 150 Mio. Euro eintreiben will, hat es 2015 ein erstes Urteil gegeben. Das Verwaltungsgericht Weimar schloss sich damals der Meinung der verklagten Gemeinde Hochheim im Landkreis Gotha an und erklärte die Forderungen für nichtig. Die mitteldeutsche Kirche klagte daraufhin prompt in der nächsten Instanz beim Thüringer Oberverwaltungsgericht und schob zusätzlich eine Klage gegen den Freistaat Thüringen und gegen den Bund hinterher. Das Bistum Fulda verklagte seinerseits in dieser zwischen den Kirchen abgesprochenen Kampagne die thüringische Gemeinde Geisa. Die Katholiken forderten von Geisa ganz unbarmherzig 350.000 Euro für die Kirche St. Maria Magdalena, weil es dazu einmal einen aus dem Jahr 1738 stammenden Vertrag mit der Gemeinde gab. Dass die Kirche bereits nach 1990 saniert worden war, spielte dabei keine Rolle. Vor wenigen Tagen ist nun auch diese Klage, diesmal vom Verwaltungsgericht Meiningen, abgewiesen worden. Das Bistum Fulda wird nun auch seinerseits beim Thüringer Oberverwaltungsgericht weiterklagen. Wie der Verfahrensstand bei der dritten kirchlichen Klägerin, der Ev. Kirche Kurhessen-Waldeck, ist, konnte bisher noch nicht in Erfahrung gebracht werden. Diese Christen hatten jedenfalls eine Klage gegen die Gemeinde Barchfeld angekündigt.
Weil die Dinge hinreichend kompliziert sind und man als Außenstehender schnell den Überblick verlieren kann, haben wir hier eine schematische Darstellung der christlichen Prozess-Lawine gegen die ostdeutschen Kommunen erstellt. Wir werden diese Grafik zu gegebener Zeit aktualisieren und unsere Leser auf dem Laufenden halten.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass es mit der Übereinstimmung von Wort und Tat bei den Kirchen einmal mehr geradezu erbärmlich bestellt ist. Während die Kirchen in Diskussionen und in Sonntagsreden immer wieder gern betonen, man sei ja gesprächsbereit zur Ablösung von besonderen, die Kirchen privilegierenden Staatsleistungen, überziehen sie den Osten mit einer über viele Jahre laufenden Prozess-Lawine, um weitere Privilegien durchzusetzen. Uns, die wir das finanzielle Gebaren der Kirchen kritisch verfolgen, überrascht das nicht. Die ostdeutschen Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker sollten aber endlich aufwachen und zur Kenntnis nehmen, was für ein finanzielles Bedrohungsszenario die Kirchen hier über ihnen errichten. Dennoch wünschen wir unseren Lesern ein erholsames Fest und einen guten Rutsch ins Jahr 2018.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schwanitz