Laizistische SozialdemokratInnen
(Bundessprecher/innenkreis)
Pressemitteilung
Streichung des Gotteslästerungsparagraphen mehr als überfällig
Laizistische SozialdemokratInnen fordern Abschaffung des §166 Strafgesetzbuch
Stuttgart, 16.01.2015
Der Terror der jüngsten Tage in Frankreich hat erneut deutlich gemacht, dass nicht Kunst und Meinungsfreiheit unsere Gesellschaft bedrohen, sondern religiöser Fanatismus und eine Geisteshaltung, die eigene religiöse Werte und Gefühle über die Grundrechte auf Leben und Menschenwürde stellt.
Der §166 Strafgesetzbuch (Gotteslästerungsparagraph) ist ein Relikt aus früheren Jahrhunderten, der in einer offenen und freien Gesellschaft keine Existenzberechtigung mehr hat.
Die Rechtsnorm des §166 ist nicht zuletzt deshalb unpraktikabel, weil ja immer die Religiösen selbst definieren, wann und durch welche Handlung, Äußerung oder Abbildung sie sich verletzt fühlen. Schließlich wird auch eine normale Abbildung des Propheten Mohammeds, auch wenn sie nicht karikierend ist, schon von Millionen Moslems als verletztend und „gotteslästerlich“ betrachtet. Schon dieses Beispiel zeigt, dass eine freie und offene Gesellschaft nicht darauf eingehen darf, solch irrationale Forderungen zur Norm für alle zu machen. Das Strafrecht darf solchen Befindlichkeiten nicht noch Vorschub leisten.
Es ist vor dem Hintergrund der aktuellen Mordtaten in Frankreich geschmacklos, wenn sich Spitzenpolitiker von CDU und SPD vor diese mittelalterliche Regelung stellen, statt den absoluten Vorrang von Meinungsfreiheit und Freiheit der Kunst zu betonen. Das aber wären wir den Opfern der Attentäter schuldig.
Für den SprecherInnenkreis: Nils Opitz-Leifheit
V.i.S.d.P.: Nils Opitz-Leifheit
Hauflerweg 10; 71336 Waiblingen;