Stuttgart, 11.10.2013
Pressemitteilung Laizistische SozialdemokratInnen fordern Aufklärung über die Belastung des Steuerzahlers durch den Limburger Luxusbau
Beim Finanzskandal um die Limburger Bischofsresidenz geht es um mehr als nur den Rücktritt des Limburger Bischofs. Geklärt werden muss vor allem, wie die insgesamt 31 Millionen Euro finanziert worden sind und in welchem Umfang die Kosten direkt oder indirekt auf den allgemeinen Steuerzahler abgewälzt wurden.
Der bisherigen Berichterstattung konnte entnommen werden, dass im Bistum Limburg zur Finanzierung der Luxusresidenz aus Kirchensteuermitteln lediglich eine Rücklage von 2,5 Millionen Euro gebildet wurde. Es liegt deshalb nahe, dass ein Vielfaches dieses Betrages direkt oder indirekt aus kirchlichen Staatsleistungen und damit letztendlich vom allgemeinen Steuerzahler finanziert worden ist. Die innerkirchliche Finanzaufsicht hat offensichtlich völlig versagt. Dem dafür als „bischöflicher Verwaltungsrat“ eingesetzten Dreimännergremium hat bislang noch nicht einmal der Haushalt 2012 und 2013 vorgelegen und die außerkirchliche Öffentlichkeit hat hiervon ohnehin keine Aufklärung zu erwarten. Das ist nicht nur für die Mitglieder der katholischen Kirche, das ist für die gesamte Öffentlichkeit unzumutbar. Der Fall Limburg mag wegen der handelnden Personen Besonderheiten aufweisen. Im Blick auf die Undurchsichtigkeit und im Blick auf die fehlende Kontrolle der staatlichen Leistungen an die Kirchen ist er symptomatisch. Denn über die Kirchensteuern hinaus beziehen insbesondere die beiden christlichen Kirchen in den Bundesländern zusätzlich hohe Zuschüsse auf Basis von Konkordaten bzw. Staatsverträgen. Aus diesen Mitteln werden unter anderem auch zahllose Bischöfe der katholischen Kirche üppig besoldet. Diese besonderen Staatsleistungen sind historisch überholt und völlig intransparent. Wir erinnern daran: Die Vorschrift des Grundgesetzes, alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen (Art 140 GG i.V.m. Art. 138 Weimarer Reichsverfassung), ist bisher nicht erfüllt. Der Bundesgesetzgeber muss endlich diesem Verfassungsauftrag nachkommen und die hierfür notwendigen Gesetze erlassen. Wir fordern: Die kirchlichen Staatsverträge sind so umzugestalten, dass sie sich auf ein sinnvolles Minimum, z.B. bei der Unterstützung kultureller Angelegenheiten, beschränken. Dabei ist sowohl der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften als auch der Grundsatz der finanziellen Transparenz sicherzustellen. Soweit sich Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften oder von ihnen getragene Organisationen gemeinnützig betätigen (z.B. als „freie Träger“), müssen bei der staatlichen Finanzierung und für die Beschäftigungsbedingungen die gleichen Maßstäbe wie für alle anderen Träger gelten. Die direkte und indirekte Finanzierung insbesondere der Klerikergehälter sowie die vielfältigen „versteckten“ Leistungen – z.B. der Kommunen für kirchliche Baulasten, kirchliches Personal oder Dienst- und Materialleistungen an kirchliche Einrichtungen – sind zu beenden. Für den SprecherInnenkreis: Rolf Schwanitz und Nils Opitz-Leifheit V.i.S.d.P.: Nils Opitz-Leifheit Hauflerweg 10; 71336 Waiblingen; www.laizistische-sozis.de